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ARAG Verkehrsrechtsschutz sofort: Rückwirkender Schutz

Überhöhte Geschwindigkeit (Symbolbild): Wurde man geblitzt, kann der ARAG Verkehrsrechtsschutz rückwirkend helfen.
17. Januar 2022

Zusammenfassung

  • Die ARAG bietet eine Versicherung, bei der der Verkehrsrechtsschutz rückwirkend einspringt.
  • Der Sofort-Rechtsschutz hilft v.a. bei Ordnungswidrigkeiten.

Viele Versicherer bieten einen „Sofort-Verkehrsrechtsschutz“ an. In den meisten Fällen bedeutet das, dass die Versicherung auch zahlt, wenn ein Rechtsschutzfall sofort nach dem Abschluss des Vertrags eintritt. Gerade im Verkehrsrechtsschutz macht es auch Sinn, auf eine Wartezeit zu verzichten, da kaum jemand plant, in nächster Zukunft geblitzt zu werden. Die ARAG geht aber noch einen Schritt weiter. Der „ARAG Verkehrsrechtsschutz sofort“ leistet in vielen Fällen auch rückwirkend. Das bedeutet, dass man die Versicherung auch noch abschließen kann, wenn es eigentlich schon zu spät ist. Erfahren Sie hier,

Wann der ARAG-Verkehrsrechtsschutz rückwirkend einspringt

Der „ARAG-Verkehrsrechtsschutz sofort“ leistet auch rückwirkend „für die Verteidigung, wenn Ihnen eine verkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird.“ Das ist beispielsweise der Fall, wenn Ihnen überhöhte Geschwindigkeit, ein Abstandsverstoß oder ein Rotlichtverstoß vorgeworfen wird. Dabei kann der Verkehrsrechtsschutz rückwirkend nur einmal in Anspruch genommen werden und das auch nur für Vorfälle aus den letzten 3 Monaten. Weitere Voraussetzungen sind, dass ausreichend Aussicht auf Erfolg besteht und Sie nicht „mutwillig“ klagen. Darüber hinaus richtet sich der „ARAG Verkehrsrechtsschutz sofort“ an Verbraucher. Das bedeutet, dass Sie nicht im Rahmen Ihrer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit unterwegs gewesen sein dürfen.

Wichtig: Sie müssen den „ARAG Verkehrsrechtsschutz sofort“ abgeschlossen haben, bevor Ihr Anwalt für Sie aktiv wird. Das bedeutet, dass der Anwalt noch keine Schreiben an die Gegenseite geschickt oder Klage eingereicht haben darf. Eine Erstberatung vor dem Abschluss der Versicherung ist dagegen möglich.

Der „ARAG Verkehrsrechtsschutz sofort“ leistet außerdem bei folgenden Rechtsstreitigkeiten zwar nicht rückwirkend, aber für die Zukunft:

  • Streit um den Autokauf. Damit greift der Verkehrsrechtsschutz rückwirkend beispielsweise nicht im Dieselskandal (aber für Fahrzeuge, die Sie in der Zukunft kaufen).
  • Streit mit der Autowerkstatt, z.B. über die Höhe der Rechnung.
  • Wenn Sie selbst Schadensersatz oder Schmerzensgeld nach einem Unfall geltend machen wollen.
  • In Steuersachen (z.B. bei Streit um die Kfz-Steuer).
  • Bei Streit mit Verwaltungsbehörden (z.B. Wiedererteilung eines Führerscheins, Streit um Zulassung).
  • Opfer-Rechtsschutz (z.B. Kosten für die Nebenklage in einem Strafprozess).


Daneben gibt es Fälle, in denen der „ARAG Verkehrsrechtsschutz sofort“ weder rückwirkend noch für die Zukunft einspringt. Das gilt insbesondere für:

Diese Kosten übernimmt der Sofort-Verkehrsrechtsschutz

Egal ob der Verkehrsrechtsschutz rückwirkend oder für zukünftige Fälle einspringt: Die Versicherung übernimmt praktisch alle Kosten, die mit dem Rechtsstreit – auch über mehrere Instanzen – in Verbindung stehen:

  • Ihre Anwaltskosten für die gerichtliche oder außergerichtliche Vertretung.
  • Gerichtskosten.
  • Kosten, die eine Verwaltungsbehörde für das Verfahren in Rechnung stellt.
  • Bei einer Niederlage vor Gericht: Anwaltskosten der Gegenseite.
  • Wenn nötig: Kosten für Gutachter oder Zeugen.

Gut zu wissen: Für Ihren eigenen Zeitaufwand (z.B. Besprechungen mit Anwalt, Gerichtstermine) und die damit verbundenen Fahrtkosten werden Sie weder vom Gegner noch von der Rechtsschutzversicherung entschädigt. Daher empfiehlt es sich, kleinere Geldstrafen einfach zu bezahlen.

Wann Sie keinen Verkehrsrechtsschutz brauchen

In manchen Fällen genießen Sie auch ohne eigene Rechtsschutzversicherung sogenannten „passiven Rechtsschutz“. Das gilt insbesondere, wenn man nach einem Unfall mit Ihrem Kraftfahrzeug Schadensersatz von Ihnen verlangt. Diesen Schadensersatz muss nämlich Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung bezahlen und deshalb wird sich die Versicherung selbst um die Abwehr der Forderungen kümmern.

Dasselbe gilt auch, wenn Sie als Fußgänger oder Fahrradfahrer für einen Unfall Schadensersatz zahlen sollen – zumindest, wenn Sie eine Privathaftpflicht-Versicherung abgeschlossen haben.

Tipp: Der „ARAG Verkehrsrechtsschutz Sofort“ ist deutlich teurer als eine normale Verkehrsrechtsschutzversicherung. Das ist auch in Ordnung, schließlich steht beim Abschluss schon fest, dass die Versicherung in Anspruch genommen wird. Allerdings sollten sie den Vertrag zum Ende der Mindest-Laufzeit von 3 Jahren auf jeden Fall kündigen und bei Bedarf eine neue Rechtsschutzversicherung abschließen. Auch die ARAG selbst hat günstigere Angebote.

Autor

Robert hat als Diplomkaufmann und Wirtschaftsingenieur nicht nur die besten Voraussetzungen dafür, den reibungslosen Ablauf der Webseite sicherzustellen, sondern auch den perfekten Background, um vor allem komplexe Wirtschafts-Themen nutzerfreundlich und nachvollziehbar aufzubereiten. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Abgasskandal, Geldanlage, Kreditrecht, Flugrecht und Versicherung. Nach seinem Ausscheiden bei RECHTECHECK wechselte Robert zur Nürnberger Werbeagentur BESONDERS SEIN.

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