Zusammenfassung
- War die Ampel weniger als eine Sekunde lang rot, liegt ein einfacher Rotlichtverstoß vor.
- War die Ampel hingegen schon länger rot, stellt dies einen qualifizierten Rotlichtverstoß dar.
- Laut VUT Sachverständigenstudie sind rund 56% der Blitzermessungen fehlerhaft.
- In vielen Fällen können Punkte & Fahrverbote abgewendet oder in ein Bußgeld umgewandelt werden.
Egal ob man eine Sekunde nicht aufmerksam war oder das klassische „Ach, das schaffe ich noch!“-Spiel gespielt hat: Beinahe jeder Autofahrer hat schon mal eine rote Ampel überfahren. Doch was hat ein sogenannter Rotlichtverstoß zur Folge? Muss man den Führerschein abgeben? Bekommt man nur Punkte in Flensburg, wenn dabei ein Unfall entstanden ist? Wir listen die aktuellen Strafen aus dem Bußgeldkatalog 2022 für das Überfahren einer roten Ampel für Sie auf und erklären anschließend die Sachverhalte im Detail.
Inhaltsverzeichnis
- Bußgeldkatalog Rotlichtverstöße
- Bußgeldkatalog Haltelinienverstöße
- Rotlichtverstoß: Straftat?
- Rotlichtverstoß als Fahrradfahrer
- Rotlichtverstoß als Fußgänger
- Rote Ampel überfahren in der Probezeit
- So werden Rotlichtverstöße gemessen
- Strafen für Rotlichtverstöße vermeiden
Bußgeldkatalog 2022 Rotlichtverstöße
Beschreibung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
Ampel bei Rot überfahren (nach weniger als 1 Sekunde) … | 90€ | 1 | – |
… mit Gefährdung anderer | 200€ | 2 | 1 Monat |
… dadurch Sachschäden verursacht | 240€ | 2 | 1 Monat |
Ampel bei Rot überfahren (nach mehr als 1 Sekunde) … | 200€ | 2 | 1 Monat |
… mit Gefährdung anderer | 320€ | 2 | 1 Monat |
… dadurch Sachschäden verursacht | 360€ | 2 | 1 Monat |
An einer Ampel mit Schild „Grüner Pfeil nach rechts“ abgebogen ohne zu halten … | 70€ | 1 | – |
… dabei Fahrzeuge, die „Grün“ hatten, gefährdet | 100€ | 1 | – |
… dabei Fußgänger beim Überqueren der Straße oder Fahrradfahrer in Radwegfurten behindert | 100€ | 1 | – |
… dabei Fußgänger beim Überqueren der Straße oder Fahrradfahrer in Radwegfurten gefährdet | 150€ | 1 | – |
… dadurch Sachschäden verursacht | 120€ | 1 | – |
Wie hoch stehen die Chancen die Strafe abzuwenden?
Laut einer Studie der VUT-Sachverständigengesellschaft sind rund 56% der Blitzermessungen fehlerhaft. Daher sollten Sie unbedingt einen Einspruch bei einem Anwalt für Verkehrsrecht prüfen lassen. Durch Akteneinsicht kann dieser Messfehler aufdecken und prüfen, ob Sie von einer fehlerhaften Blitzermessung betroffen sind. Viele Blitzer speichern keine Messdaten. Hier gibt es bereits mehrere Urteile aus verschiedenen Bundesländern, die eine spätere Einsicht in Messprotokolle für eine korrekte Messung verpflichtend machen.
Umso mehr brauchen Sie einen Anwalt, wenn Sie Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen möchten, der an einer Blitzerampel zustande kam. Allerdings sind auch diese Bußgelder nicht alle in Stein gemeißelt und häufig lassen sich vergleichsweise einfach Messfehler nachweisen, die das Bußgeld genauso vom Tisch wischen wie eventuelle Fahrverbote.
Lässt sich ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung einwandfrei belegen, hat jedoch auch der erfahrenste Anwalt schlechte Karten bei der Abwendung eines Bußgeldes. Trotzdem kann er sich in einigen Fällen lohnen: Das gilt besonders dann, wenn Sie ein Fahrverbot aufgebrummt bekommen haben, aber auf ihren Führerschein angewiesen sind. Natürlich denkt fast jeder Autofahrer, dass er ohne sein Auto nicht lebensfähig ist, die Gerichte wenden ein drohendes Fahrverbot allerdings nur dann ab, wenn Sie das auch einwandfrei belegen können. Das ist etwa dann der Fall, wenn Sie ohne Ihren Führerschein Ihre Arbeit verlieren oder in einer ländlichen Gegend regelmäßig zum Arzt fahren müssen. In beiden Fällen braucht es je nach Sachlage gute Argumente und vor allem auch eine genaue Kenntnis der rechtlichen Lage – besonders, wenn dies nicht Ihr erster Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung war.
Bedenken Sie allerdings, dass das Bußgeld deutlich erhöht wird, wenn Sie das Fahrverbot vermeiden. Die Strafe kann sich sogar bis auf das Doppelte erhöhen.
Wenn Ihnen zu Unrecht ein Rotlichtverstoß vorgeworfen wird, können Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erheben. In vielen Fällen ist es allerdings nicht eindeutig belegbar, wie lange die Ampel schon rot war – hier herrscht vor den Gerichten oft dieselbe Problematik wie bei der Frage „Haltelinienverstoß oder Rotlichtverstoß?“. Wer eine rote Ampel überfährt und gegen einen Bußgeldbescheid vorgehen will, sollte sich also in jedem Fall auf einen erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht verlassen können.
Für die Höhe der Strafe und die daraus resultierenden Folgen wie Punkte in Flensburg oder Führerscheinentzug kommt es juristisch und damit auch in puncto Bußgeld entscheidend darauf an, wie lange die Ampel schon rot war.
Ein sogenannter „einfacher Rotlichtverstoß“ liegt vor, wenn man eine rote Ampel überfährt, die seit weniger als einer Sekunde rot war. Entscheidend ist dabei, wann der Autofahrer die Haltelinie überfahren hat oder, wenn keine Haltelinie vorhanden ist, wann der Autofahrer in den Gefahrenbereich eigefahren ist. Für diesen „einfachen Rotlichtverstoß“ hat der Autofahrer mit einem Bußgeld von 90 Euro und einem Punkt in Flensburg zu rechnen. Wird dabei ein anderer Verkehrsteilnehmer oder fremdes Eigentum, wie beispielsweise parkende Autos, gefährdet oder kommt es sogar zu einem Schaden, erhöht sich das Bußgeld für den jeweiligen Pflichtverstoß deutlich, und es werden einmonatige Fahrverbote verhängt.
Gut zu wissen: Grundsätzlich muss man auch schon bei „Gelb“ vor der Ampel stehenbleiben, sofern das gefahrlos möglich ist. Tut man das nicht, handelt es sich um einen sogenannten „Gelblichtverstoß„, für den man sich ein Verwarngeld einhandeln kann.
Rote Ampeln überfahren: Rotlichtverstoß oder Haltelinienverstoß?
Rote Ampeln zu überfahren stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 3 Nr. 2 und 37 Abs. 2 Nr. 1 und 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) dar. Fährt der Autofahrer trotz rotem Lichtzeichen in den durch die Ampel geschützten Bereich ein, beispielsweise in eine Kreuzung, so liegt ein Rotlichtverstoß vor. Kommt der Pkw dagegen zwar hinter der auf dem Boden aufgezeichneten Haltelinie, aber noch vor dem Gefahrenbereich selbst zum Stehen, so stellt dies lediglich einen Haltelinienverstoß dar. Dieser zählt noch nicht als echter Rotlichtverstoß, daher lässt der Bußgeldkatalog hier Milde walten:
Bußgeldkatalog Haltelinienverstöße
Beschreibung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
Nicht bei Rot an der Haltelinie angehalten | 10€ | – | – |
… dabei andere gefährdet. | 70€ | 1 Punkt | – |
… dadurch einen Unfall verursacht. | 85€ | 1 Punkt | – |
Ob es sich bei einem Verstoß nun um einen Haltelinienverstoß oder einen Rotlichtverstoß gehandelt hat, ist aufgrund der ausgeprägten Unterschiede in der Strafhöhe häufig Streitfall vor Gericht. Hier kommt es auf die exakte Analyse der Situation und die genaue Auslegung des Gesetzes an. Ohne einen erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht sind Sie da vor Gericht aufgeschmissen.
Rotlichtverstoß als Straftat?
Wenn nicht nur rote Ampeln überfahren werden, sondern zusätzlich ein besonders rücksichtloses Verhalten und eine konkrete Gefährdung von Menschen oder Sachen von bedeutendem Wert (ab ca. 750 €) hinzukommen, kann es sich bei einem Rotlichtverstoß sogar um eine Straftat handeln. Diese „Gefährdung des Straßenverkehrs“ ist in § 315 c des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Der Autofahrer muss dann mit einer zusätzlichen Geldstrafe oder sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen.
Sonderfälle grüner und gelber Pfeil
Beschreibung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
An einer Ampel mit Schild „Grüner Pfeil nach rechts“ abgebogen ohne zu halten … | 70€ | 1 | – |
An einer Ampel mit Schild „Grüner Pfeil nach rechts“ von einer anderen als der rechten Spur abgebogen | 15€ | – | – |
An einer Ampel mit Schild „Grüner Pfeil nach rechts“ ein Fahrzeug, das „Grün“ hatte, behindert. | 35 € | – |
Rotlichtverstoß als Fahrradfahrer (inkl. E-Roller und Segways)
Um eine rote Ampel zu überfahren, benötigen Sie kein Auto – das geht auch mit dem Fahrrad oder einem „Elektrokleinstfahrzeug“. Letztere umfassen vor allem E-Scooter (E-Roller) und Segways. Tatsächlich kommen Sie bei einem Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad nur unwesentlich besser davon, als wenn Sie Ihr Auto genommen hätten, es blühen sowohl Bußgelder als auch Punkte in Flensburg. Für Letztere ist es, anders als der Volksglaube vermutet, nicht einmal nötig, dass Sie überhaupt einen Führerschein geschweige denn ein Auto besitzen.
Auch für Radfahrer erfolgt eine Unterscheidung nach einfachem Rotlichtverstoß (Ampel unter einer Sekunde nach Sprung auf Rot überfahren) und qualifiziertem Rotlichtverstoß (Ampel später als eine Sekunde nach Sprung auf Rot überfahren). Die Bußgelder gestalten sich je nach Schwere des Vorfalls folgendermaßen:
Rotlichtverstoß als Fahrradfahrer
Beschreibung | Bußgeldhöhe | Punkte in Flensburg | Länge des Fahrverbots |
Ampel bei Rot überfahren (nach weniger als 1 Sekunde) … | 60€ | 1 Punkt | Kein Fahrverbot |
… mit Gefährdung anderer | 100€ | 1 Punkt | Kein Fahrverbot |
… dadurch Sachschäden verursacht | 120€ | 1 Punkt | Kein Fahrverbot |
Ampel bei Rot überfahren (nach mehr als 1 Sekunde) … | 100€ | 1 Punkt | Kein Fahrverbot |
… mit Gefährdung anderer | 160€ | 1 Punkt | Kein Fahrverbot |
… dadurch Sachschäden verursacht | 180€ | 1 Punkt | Kein Fahrverbot |
Rotlichtverstoß als Fußgänger
Natürlich überfahren Fußgänger eine rote Ampel nicht wirklich – trotzdem sind es gerade sie, die rote Ampeln am häufigsten ignorieren. Sogar, wenn sie das manchmal gar nicht möchten: Eigentlich gilt es auch als Rotlichtverstoß, wenn Sie sich weiterhin Zeit beim Überqueren der Straße lassen, nachdem die Ampel schon auf rot geschaltet hat. Dieser Verstoß wird jedoch praktisch nie geahndet.
Selbst wenn Sie im Zuge einer Polizeikontrolle angehalten werden, nachdem Sie eine rote Ampel überquert haben, fallen die Bußgelder sehr human aus: 5 Euro kostet das Überqueren der Straße, solange nichts passiert. Das gilt selbst bei „Gefährdung“. 10 Euro kostet es, wenn Sie als Fußgänger bei Rot über die Ampel laufen und dadurch ein Unfall mit Sachschaden verursacht wird.
Rote Ampel überfahren in der Probezeit
Überfahren Sie in den zwei Jahren Probezeit nach Erhalt Ihres Führerscheins eine rote Ampel, gilt dies als sogenannter schwerwiegender A-Verstoß. Dabei ist egal, ob es sich um einen qualifizierten oder einfachen Rotlichtverstoß handelt, oder ob es zu einem Unfall kommt oder nicht. Neben der zu erwartenden Strafe durch das Überfahren der Ampel an sich müssen Sie deshalb auch ein Aufbauseminar auf sich nehmen und die Probezeit wird um weitere 2 Jahre verlängert.
Die gemeine Blitzerampel: So werden Rotlichtverstöße überwacht
Der häufigste und eindeutigste Fall in Sachen Rotlichtverstoß ist die Aufzeichnung durch eine Rotlichtüberwachung. Mobile oder stationäre Blitzeranlagen zeichnen das Fehlverhalten eines Fahrers auf und dokumentieren es. Diese Anlagen werden „scharf geschaltet“, sobald die Ampel auf Rot umstellt. Überfahren Sie die Ampel jetzt, werden Sie und Ihr PKW fotografiert und ihre Geschwindigkeit gemessen, was in der Praxis oft zu einem zusätzlichen Verstoß wegen Geschwindigkeitsüberschreitung führt. Die Bußgelder und Strafen aus beiden Vergehen summieren sich dann auf.
Gelegentlich wird ein Rotlichtverstoß auch nach der zufälligen Beobachtung eines Polizisten geahndet. Das sind häufig Fälle, in denen eine Kreuzung klassisch überwacht wird. Weil die Belastbarkeit der Aussage vergleichsweise gering ausfällt im Vergleich zu einer digitalen Dokumentation über die Rotlichtüberwachung, werden praktisch ausschließlich einfache Rotlichtverstöße auf diese Art angezeigt und auch diese sind je nach Sachlage anfechtbar. Lassen Sie sich aber nicht täuschen: Auch wenn es recht simpel klingt, der Aussage eines Polizisten einfach zu widersprechen, sollten Sie den Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid nur mit einem erfahrenen Anwalt angehen.
Tipps:
- Bremsen Sie bei einem plötzlichen Rotlicht unbedingt ab. Vor dem Einfahren in den Gefahrenbereich liegt lediglich ein Haltelinienverstoß vor.
- Fordern Sie bei einem Bußgeldbescheid Nachweise an! Zwischen dem qualifizierten und dem einfachen Rotlichtverstoß liegt nur eine Sekunde.
- Verhalten Sie sich in Ampelbereichen sehr umsichtig. Ein Rotlichtverstoß kann im schlimmsten Fall sogar eine Straftat sein!
- In vielen Fällen können Sie gegen einen Bußgeldbescheid Widerspruch einlegen.
Quellen: Bußgeldkatalogverordnung, Anlage 13 zur Fahrerlaubnis-Verordnung