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Entschädigung für verlorenes, beschädigtes und verspätetes Gepäck

Nicht immer kommen alle Koffer unbeschädigt und ohne Verspätung dort an, wo sie hinsollen. (Bild: Shutterstock/Peter Gudella)
22. Februar 2022

Zusammenfassung

  • Bei Gepäckverlust, beschädigten Koffern oder verspätetem Gepäck steht Passagieren eine Entschädigung zu.
  • Die Ansprüche sollten unverzüglich geltend gemacht werden.

Verlorene, beschädigte und verspätete Koffer: Rechtliche Grundlagen

Wenn Gepäck verloren geht, kaputtgeht oder nicht rechtzeitig am Urlaubsort ankommt, ist das nicht nur ärgerlich, es bedeutet meist auch einen konkreten finanziellen Schaden: Beispiele sind die Kosten für die Reparatur oder für Neuanschaffungen oder auch der Wertverlust. Gleichzeitig bedeutet das auch eine Pflichtverletzung der Fluggesellschaft. Denn die Airline wird nicht nur dafür bezahlt, den Passagier von A nach B zu bringen, sondern auch dafür, dass sie sein Gepäck befördert – und das ohne Beschädigung oder Verspätung.

Kommt die Fluggesellschaft ihrer Pflicht nicht nach, muss sie dem Passagier Schadensersatz zahlen. Geregelt ist das im Montrealer Übereinkommen, das nicht nur in Deutschland und der EU, sondern praktisch weltweit gültig ist. Darin ist allerdings eine Obergrenze für die Entschädigung für beschädigtes, verspätetes oder verlorenes Gepäck vorgesehen. Die Obergrenze ist nicht in einer normalen Währung definiert, sondern in „Sonderziehungsrechten“, einer künstlichen Währung. Diese Obergrenze von 1.288 SZR für die Entschädigung entspricht beinahe 1.600 € (Stand: Februar 2022) pro Passagier. Ist das Gepäck (bzw. sein Inhalt) wertvoller, kann es Sinn machen, eine separate Versicherung abzuschließen, beispielsweise bei American Express *.

Wenn der Koffer verloren geht: Schadensersatz

Kommt das Gepäck am Flughafen nicht an, sollte man das umgehend und noch vor Ort der Fluggesellschaft melden. Normalerweise gibt es am Flughafen dafür extra Gepäckverlust-Schalter. Taucht der Koffer auch nach 21 Tagen nicht wieder auf, gilt er endgültig als verloren und man kann Schadensersatz für Koffer und Inhalt verlangen.

Dabei ist es hilfreich, wenn man nachweisen kann, was alles in dem verlorenen Gepäckstück enthalten war. Daher sollte man beim Packen eine Liste machen und diese nicht mit in den Koffer legen.

Natürlich kann auch der Koffer ankommen aber ein Teil des Inhalts fehlen. Diebstahl kommt an Flughäfen durchaus vor und die sogenannten „TSA-Schlösser“ sind chronisch unsicher. Da der Weg eines Koffers sehr genau nachvollzogen werden kann, ist es für Diebe meist sicherer, das Gepäck nur zu öffnen und wertvollen Inhalt zu entwenden. Passagiere sollten daher insbesondere hochwertige Gegenstände wie Schmuck lieber nicht einchecken, da diese besonders oft verloren gehen. Außerdem kann es Sinn machen, noch am Flughafen den Inhalt des angekommenen Koffers zu überprüfen.

Vorsicht: Die Fluggesellschaft muss lediglich den Zeitwert des Gepäcks ersetzen, nicht die Neuanschaffung von Koffer und Inhalt. Allerdings bieten einige Hausratversicherungen auch Schutz gegen verlorenes Gepäck – und das zum Widerbeschaffungswert. Einen Vergleich gibt es z.B. bei Tarifcheck *.

Entschädigung für beschädigtes Gepäck

Auch bei Schäden am Koffer oder dem Inhalt des Gepäcks gilt: Man sollte den Schaden möglichst sofort am Flughafen melden. Ansonsten wird es schwierig, nachzuweisen, dass das Gepäck auf dem Flug beschädigt wurde. Außerdem gibt es eine gesetzliche Frist von 7 Tagen, in der man den Schaden bei Lufthansa, Ryanair, Eurowings & Co. geltend machen muss. Danach kann man gar keinen Schadensersatz für beschädigtes Gepäck mehr fordern.
In der Regel kann man sagen, dass das Bodenpersonal nicht gerade zimperlich mit dem Gepäck umgeht. So werden Koffer oft geworfen, beispielsweise beim Verladen auf den Gepäckwagen. Wenn möglich sollten daher empfindliche Gegenstände im Handgepäck mitgenommen werden, um Schäden zu vermeiden. Wenn das nicht machbar ist – z.B. bei Weinflaschen – müssen sie sehr gut gepolstert werden.

Das Bodenpersonal hier geht noch ziemlich pfleglich mit den Koffern um. In der Hauptreisezeit dürfte es öfter zu Beschädigungen am Gepäck kommen.

Entschädigung für verspätetes Gepäck

Doch nicht nur bei Verlust oder Beschädigung der Koffer hat man Anspruch auf Entschädigung, sondern auch bei Gepäckverspätung. Der Grund: Es kann dem Passagier nicht zugemutet werden, im Urlaub oder auf Geschäftsreise tagelang ohne sein Gepäck auszukommen. Schließlich benötigt man auch unterwegs eine Zahnbürste und andere Körperpflegeartikel sowie frische (Unter)Wäsche. Besonders dramatisch kann das sein, wenn man eine Kreuzfahrt gebucht hat, da hier der verspätete Koffer nur schwer nachgeliefert werden kann.

Daher haben Passagiere das Recht, im Urlaub notwendige Artikel auf Kosten der Airline einzukaufen, um die Zeit zu überbrücken, bis das verspätete Gepäck doch noch eintrifft. Dabei muss man v.a. zwei Dinge beachten:

  • Die Einkäufe müssen notwendig und angemessen sein.
  • Man muss die Ausgaben belegen können, daher muss man die Quittungen aufbewahren und einreichen.

Da verspätetes Gepäck häufig vorkommt, haben manche Fluggesellschaften für solche Fälle „Notfall-Sets“, nach denen man am Gepäckverlust-Schalter fragen kann.

Um Ärger zu vermeiden, sollte man wichtige Dinge am besten gar nicht einchecken. Gerade bei Familien empfiehlt es sich außerdem, die Wäsche der Mitreisenden jeweils auf mehrere Koffer zu verteilen. So hat jeder noch etwas anzuziehen, wenn eines der Gepäckstücke zu spät ankommt.
Auch Medikamente und Hilfsmittel sind besser im Handgepäck aufgehoben.

Rechte bei Pauschalreisen

Kommt bei einer Pauschalreise das Gepäck verspätet, beschädigt oder gar nicht an, sollte man sich nicht nur unverzüglich an die Fluggesellschaft, sondern auch an die Reiseleitung wenden. Dabei sollte man auch konkrete Abhilfe verlangen, beispielsweise Ersatz für die nicht angekommene Ausrüstung. Kann die Reiseleitung nicht kurzfristig helfen, ist eine Reisepreisminderung von 20 bis 30 % des Tagespreises üblich – und zwar für jeden Tag, um den das Gepäck verspätet war. In besonderen Fällen kann die Entschädigung auch höher ausfallen, beispielsweise, wenn der Zweck der Reise ohne die Ausrüstung nicht mehr erfüllt werden kann. In diesem Fall kann auch Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreuden verlangt werden.

Die Ansprüche gegen den Reiseveranstalter im Rahmen einer Pauschalreise sind – im Gegensatz zu den Ansprüchen gegen die Airline – bei Gepäckverlust, beschädigten Koffern oder verspätetem Gepäck übrigens nicht durch das Übereinkommen von Montreal gedeckelt.
Übrigens: Auch zum Thema Reiserecht – zu dem er Gepäckverlust gehört – gibt es Bücher bei Amazon*.

Rechtecheck hilft: kostenloser Service bei Flugverspätungen

Nach EU-Verordnung 261/2004 steht allen Passagieren eine Entschädigung von bis zu 600 Euro (je Fluggast) zu, wenn ein Flug von oder innerhalb der EU (oder mit einer europäischen Airline) abgesagt oder umgeleitet wurde, die Zeiten deutlich verändert wurden, oder mehr als drei Stunden verspätet war. Mit unserem kostenlosen Service können Sie jetzt innerhalb von 2 Minuten Ihre Entschädigung einfach und schnell selbst fordern. Hier kommen Sie zu unserem neuen Service: rechtecheck.de/flugverspaetung-entschaedigung

Tipps

  • Am besten nichts einchecken, was wichtig, zerbrechlich oder besonders wertvoll ist.
  • Packliste vor Abflug erstellen.
  • Direkt am Flughafen (und ggf. bei Reiseveranstalter) beschweren und auch nach Notfall-Set fragen.
  • Sie können z.B. selbst unseren kostenlosen Musterbrief für Gepäck-Probleme verwenden beauftragen.

Autor

Robert hat als Diplomkaufmann und Wirtschaftsingenieur nicht nur die besten Voraussetzungen dafür, den reibungslosen Ablauf der Webseite sicherzustellen, sondern auch den perfekten Background, um vor allem komplexe Wirtschafts-Themen nutzerfreundlich und nachvollziehbar aufzubereiten. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Abgasskandal, Geldanlage, Kreditrecht, Flugrecht und Versicherung. Nach seinem Ausscheiden bei RECHTECHECK wechselte Robert zur Nürnberger Werbeagentur BESONDERS SEIN.

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