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Das Montrealer Übereinkommen: Entschädigung für Passagiere

Das Montrealer Übereinkommen regelt unter anderem den Schadensersatz für Gepäckverspätung, beschädigtes Gepäck, verlorene Koffer, Flugverspätung und Personenschäden im Luftverkehr.

Montreal: Hier wurde das Montrealer Abkommen geschlossen.
23. Februar 2022

Zusammenfassung

  • Das Montrealer Übereinkommen gibt weltweit Regeln für den Lufttransport vor.
  • Es regelt u.a. Entschädigungen für Verspätung, Personenschäden und Gepäck-Probleme.

Das Montrealer Übereinkommen regelt neben Passagierrechten auch wichtige Aspekte in der Abwicklung von Luftfracht. Dieser Beitrag beschränkt sich aber auf die aus Verbrauchersicht relevanten Aspekte des Abkommens:

Der offizielle Name des Montrealer Übereinkommens lautet übrigens „Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr“. Für die Haftungsgrenzen verwendet das Montrealer Übereinkommen sogenannte Sonderziehungsrechte. Das ist eine künstliche Währungseinheit.

Gepäckschäden, verlorene Koffer und verspätetes Gepäck nach dem Montrealer Übereinkommen

Kommt Gepäck verspätet, beschädigt oder gar nicht an, haben die Passagiere in der Regel Anspruch auf Schadensersatz. Diese Entschädigung

  • ist normalerweise begrenzt auf 1.288 Sonderziehungsrechte.
  • ist unbegrenzt, wenn dem „Luftfrachtführer“ (Fluggesellschaft) Vorsatz oder Leichtfertigkeit nachgewiesen werden kann.
  • entfällt nur, wenn die Airline nachweist, dass sie alles Zumutbare getan hat, um die Gepäckverspätung zu vermeiden bzw. wenn das Gepäck für den Lufttransport ungeeignet oder bereits vorher mangelhaft war.

Die Fluggesellschaft muss jeweils den Zeitwert (nicht den Wiederbeschaffungswert oder den Neupreis) der zerstörten bzw. verlorenen Koffer sowie des Inhalts erstatten. Dazu muss man belegen können, was man in seinem Koffer hatte. Bei verspätetem Gepäck muss die Airline insbesondere notwendige und angemessene Ersatzbeschaffungen bezahlen.

Flugverspätung: Entschädigung nach dem Montrealer Übereinkommen

Auch wenn der gesamte Flug Verspätung hat, kann man nach dem Montrealer Übereinkommen eine Entschädigung von der Fluggesellschaft fordern. Das setzt allerdings voraus, dass ein konkreter Schaden entstanden ist, den man auch beziffern kann. Das kann beispielsweise bei verpassten Terminen, Anschlussflügen oder Kreuzfahren der Fall sein. Firmen können auch die Mehrkosten für die Überstunden ihrer Mitarbeiter geltend machen.

Die Haftung ist bei Verschulden der Fluggesellschaft begrenzt auf 5.346 Sonderziehungsrechte. Trägt die Airline keine Schuld an der Verspätung, muss sie auch nicht zahlen. Allerdings gilt bei Verspätungen das Prinzip des „vermuteten Verschuldens“. Das bedeutet, dass der Luftfrachtführer beweisen muss, dass die Schuld nicht bei ihm liegt. Kann der Passagier der Fluggesellschaft Vorsatz oder Leichtfertigkeit nachweisen, entfällt die Begrenzung der Haftung.

Gut zu wissen: Alternativ zu den Ansprüchen aus dem Montrealer Übereinkommen können betroffene Passagiere auch ein Recht auf Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung haben. Diese Ausgleichszahlungen haben den Vorteil, dass es sich um Pauschalen handelt. Einen konkreten Schaden muss man also nicht nachweisen. Sie setzen auch kein Verschulden voraus, sind aber bei „außergewöhnlichen Umständen“ ausgeschlossen. Außerdem steht die Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastrechteverordnung dem Passagier zu, die Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen dagegen dem Vertragspartner. Bei Dienstreisen kann daher teilweise der Arbeitgeber Schadensersatz nach dem Montrealer Abkommen bekommen, während der Angestellte zusätzlich nach EU-Recht entschädigt wird.

Personenschäden nach dem Montrealer Übereinkommen

Bei Flügen kann es zu Unfällen kommen, bei denen Passagiere verletzt oder sogar getötet werden. Trägt die Fluggesellschaft daran die Schuld, haftet sie unbeschränkt für den entstandenen Schaden. Auch hier gilt „vermutetes Verschulden“, die Airline kann die unbeschränkte Haftung also nur vermeiden, wenn sie beweist, dass sie nicht die Schuld trägt. Aber auch unabhängig vom Verschulden haftet die Fluggesellschaft für Personenschäden mit bis zu 128.821 Sonderziehungsrechten pro Fluggast. Die Airline kann die Haftung nur komplett ausschließen, wenn der geschädigte Passagier selbst für den Schaden verantwortlich war.

Was sind Sonderziehungsrechte?

Sonderziehungsrechte sind eine künstliche Verrechnungseinheit des Internationalen Währungsfonds (IWF). Ein Sonderziehungsrecht entspricht seit Oktober 2016 der Summe aus

  • 0,38671 Euro
  • 0,58252 US-Dollar
  • 11,9 japanische Yen
  • 0,085946 britische Pfund
  • 1,0174 chinesische Yuan Renminbi

Ende Februar 2022 entsprach ein Sonderziehungsrecht knapp 1,25 €. Details zu Sonderziehungsrechten und den aktuellen Wert findet man bei Wikipedia.

Autor

Robert hat als Diplomkaufmann und Wirtschaftsingenieur nicht nur die besten Voraussetzungen dafür, den reibungslosen Ablauf der Webseite sicherzustellen, sondern auch den perfekten Background, um vor allem komplexe Wirtschafts-Themen nutzerfreundlich und nachvollziehbar aufzubereiten. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Abgasskandal, Geldanlage, Kreditrecht, Flugrecht und Versicherung. Nach seinem Ausscheiden bei RECHTECHECK wechselte Robert zur Nürnberger Werbeagentur BESONDERS SEIN.

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