Urlaub und Reisen trotz kleinem Budget? Dank Billigfluggesellschaften wie Ryanair, Easyjet oder Wizzair ist dies kein Problem mehr, denn neben günstigen Fluganbietern wie Eurowings oder Germanwings erfreuen sich Billigairlines bzw. sogenannte Low-Cost-Carrier, dank Ihrer rekordverdächtigen Tiefstpreise hoher Beliebtheit.
Doch was passiert, wenn man den Flug nicht antreten kann? Erhält man bei einer Stornierung sein Geld zurück und wenn ja wie lange besteht der Anspruch?
Billigflieger stornieren – Das sind Ihre Rechte!
Die Streitfrage, ob Fluggesellschaften den Flugpreis zurückerstatten müssen oder nicht, wird schon seit geraumer Zeit erörtert und sorgt bis heute für kontroverse Diskussionen. Im März 2018 hat sich der Bundesgerichtshof der Sache angenommen und ein endgültiges Urteil gesprochen (X ZR 25/17). Demnach dürfen Fluggesellschaften Tickets verkaufen, die im Falle einer Stornierung nicht erstattungsfähig sind. Es ist somit zulässig, eine Rückerstattung bei kundenseitiger Stornierung auszuschließen. Im Klartext bedeutet das für Sie als Kunde, dass Sie bei Nichtantritt auf den Kosten sitzen bleiben – zumindest teilweise.
Doch aufgemerkt! Entgegen der weitverbreiteten Auffassung bedeutet das Urteil jedoch nicht, dass ein Passagier nun gar kein Geld mehr zurückbekommt, wenn er seinen Flug storniert oder nicht antritt.
Alle Fluggesellschaften und somit auch Billigairlines wie z.B. Ryanair, sind dazu verpflichtet Steuern und Gebühren, die in jedem Flugticket mitinbegriffen sind, bei Nichtantritt zurückzuerstatten. Denn diese personenbezogenen Gebühren werden nur dann fällig, wenn die Fluggesellschaft den Passagier auch wirklich von A nach B transportiert. Neben Steuern und Gebühren beinhaltet dies auch die Erstattung von Sitzplatzreservierungen, Flughafengebühren oder etwaigen Gepäckzuschlägen.
Wie erhalte ich mein Geld?
Besonders bei Low-Cost-Carriern machen diese personenbezogenen Steuern, Gebühren und Zusatzleistungen einen Großteil des Ticketpreises aus, weshalb Ryanair, Easyjet und Co. die Zahlung dieser Gebühren häufig verweigern.
Wichtig ist, dass Sie einen schriftlichen Antrag auf Rückerstattung stellen. Zumeist folgt dann jedoch eine langwierige Auseinandersetzung mit der betreffenden Airline, die mit horrenden (aber nicht zulässigen) Stornierungsgebühren und einer Verweigerung der Rückerstattung enden. Auf dieser Seite finden Sie die – meist nicht gesetzeskonformen – Regelungen diverser Billigflieger zu Stornierungen.
Was gilt es sonst noch zu beachten?
- Eine Rückerstattung ist für Flugtickets jeglicher Airlines und Tarife möglich.
- Auch für Flüge aus dem aktuellen und den 3 vorhergehenden Kalenderjahren erhält man bis heute eine Rückerstattung.
- Je günstiger ein Flugticket, desto höher ist die prozentuale Rückerstattungsmöglichkeit.
- Wenn Sie den Flug umbuchen, bekommen Sie keine zusätzliche Rückerstattung der Steuern und Gebühren.
- Oftmals lohnt sich ein direkter Vergleich von Umbuchungsgebühren und einer Stornierung mit zusätzlicher Neubuchung.
- Wenn die Fluggesellschaft den Flug storniert, haben Sie nicht nur Anspruch auf eine vollständige Erstattung, sondern oft auch auf eine Entschädigung.
Die Tricks der Billig-Airlines bei Stornierungen
Viele Passagiere gehen davon aus, dass das, was die Fluggesellschaft in ihren AGB bzw. auf ihrer Homepage schreibt, auch gilt. Das ist aber nicht immer der Fall, da die AGB die Rechte von Verbrauchern nicht unangemessen beschneiden dürfen. Viele AGB von Fluggesellschaften verstoßen aber gegen § 649 BGB, der die Erstattung bei Stornierungen regelt. Dieser Paragraph besagt eigentlich, dass die Kunden einen Anspruch auf Erstattung der wegfallenden Kosten oder auf die Mehrerlöse durch den erneuten Verkauf der Tickets haben. Hier einige Beispiele, wie Billigflieger die Erstattung nach einer Flug-Stornierung regeln:
Flug-Stornierung bei Ryanair:
Ryanair behauptet auf seiner Homepage (Stand: 19.6.2018), dass Passagiere nur Anspruch auf Erstattung der Steuern haben, nicht aber auf Rückzahlung der Gebühren. Auch eine Beteiligung am Weiterverkauf des Tickets wird nicht erwähnt und dürfte auch schwierig sein: Ryanair ruft seine Kunden dazu auf, die Stornierung gar nicht erst anzukündigen, sondern einfach nicht zum Flug zu erscheinen. Und auf die magere Erstattung der Steuern erhebt Ryanair auch noch eine Gebühr von 20 €. Nichts davon ist nach deutschem Recht zulässig.
Flug-Stornierung bei Eurowings
Eurowings bietet Tarife an, bei denen eine Stornierung möglich ist (SMART-, BEST- oder BIZclass-Tarif mit Flex-Option). Obwohl Homepage und AGB (Stand: 19.6.2018) den Eindruck vermitteln, dass eine Erstattung nur bei diesen Tickets möglich ist, weisen die AGB zumindest auf die gesetzlichen Regeln hin – ohne diese aber näher auszuführen.
Auch bei Eurowings gilt aber: Zumindest Steuern und Gebühren können die Kunden zurückfordern.
Flug-Stornierung bei easyJet
easyJet bietet lediglich in den ersten 24 Stunden nach der Buchung gegen Gebühr eine Erstattung von stornierten Tickets an. Danach werden laut AGB (Stand 19.6.2018) nur die „APD-Gebühren“ erstattet und das auch nur, wenn man mindestens 2 Stunden vor Abflug storniert. Grundsätzlich müsste easyJet aber alle Gebühren sowie die Steuern zurückerstatten – mindestens!
Flug-Stornierung bei flybe
Die Informationen zur Rückerstattung bei Stornierungen auf der Website bzw. in den AGB von flybe (Stand: 19.6.2018) sind etwas verwirrend gestaltet. Positiv hervorzuheben ist, dass flybe klar erklärt, dass Passagiere bei einer Stornierung alle geltenden Steuern, Gebühren und Zuschläge („TF&Cs“) zurückerstattet bekommen – sofern sie das ausdrücklich verlangen.
Flug-Stornierung bei Norwegian
Norwegian bietet in den Flex- und PremiumFlex-Tarifen eine vollständige Rückerstattung stornierter Tickets an. Bei den Tarifen LowFare, LowFare+ und Premium ist eine kostenlose Stornierung nur unmittelbar (meist 4 Stunden) nach der Buchung möglich. Norwegian weist in seinen AGB (Stand: 19.6.2018) aber darauf hin, dass Steuern und Gebühren bei einer Stornierung zurückerstattet werden können.
Flug-Stornierung bei Wizz Air
Wizz Air bietet generell eine Stornierungsmöglichkeit an: Wird das Ticket mehr als 14 Tage vor Abflug storniert, muss man lediglich eine Gebühr von 60 € bezahlen. Bei späteren Stornierungen behält Wizz Air zusätzliche Service-Gebühren ein. Mit dem Tarif Wizz Flex kann man außerdem kostenlos umbuchen. Angesichts der Tatsache, dass die Flüge von Wizz Air teilweise für weniger als 60 € verkauft werden, kann es sich trotzdem lohnen, stattdessen die Erstattung von Steuern und Gebühren zu verlangen.
Stornierung bei Flugverspätung
Ab einer Flugverspätung von 5 Stunden haben Sie nicht nur Anspruch auf Entschädigung, Sie können auch vom Flug zurücktreten und sich den Ticketpreis vollständig erstatten lassen. Dabei müssen auch Nebenkosten wie Kreditkartengebühren zurückgezahlt werden. Die Erstattung wird zusätzlich zur Entschädigung fällig. Dasselbe gilt, wenn der Flug ausfällt.
FAQs zur Stornierung von Billigflügen
Kann ich bei Ryanair, Easyjet & Co. meinen Flug stornieren?
Grundsätzlich können Sie auch bei Ryanair, Eurowings und easyJet Ihren Flug jederzeit stornieren. Die Frage ist dabei auch nicht ob, sondern wie viel Geld Sie noch zurückbekommen.
Bekomme ich Geld zurück, wenn ich bei Ryanair, Easyjet & Co. storniere?
Auch die Billigflieger bieten teilweise Tarife mit vollem Erstattungsrecht an. Bei allen Tickets müssen sie aber mindestens Steuern und Gebühren zurückzahlen.
Rechtecheck hilft: kostenloser Service bei Flugverspätungen
Nach EU-Verordnung 261/2004 steht allen Passagieren eine Entschädigung von bis zu 600 Euro (je Fluggast) zu, wenn ein Flug von oder innerhalb der EU (oder mit einer europäischen Airline) abgesagt oder umgeleitet wurde, die Zeiten deutlich verändert wurden, oder mehr als drei Stunden verspätet war. Mit unserem kostenlosen Service können Sie jetzt innerhalb von 2 Minuten Ihre Entschädigung einfach und schnell selbst fordern. Hier kommen Sie zu unserem neuen Service: rechtecheck.de/flugverspaetung-entschaedigung
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