Fahrschule schon vor dem 15. Geburtstag lässt den Traum von der eigenen Mobilität früh wahr werden
Für Jugendliche und Heranwachsende von größter Bedeutung: der eigene Führerschein. Endlich selbstständig, endlich unabhängig und endlich frei davon, immer von Mama oder Papa gefahren zu werden. Gerade für Jugendliche bieten sich viele Möglichkeiten, bereits vor dem 18. Geburtstag, also dem heiß ersehnten Stichtag zum Auto fahren, einen Führerschein für die verschiedenen Klassen zu erlangen. Ob Mofa, Moped, Roller, Motorrad, Auto oder der neuste Trend des Kleinkraftwagens – schon vor dem 15. Geburtstag kommt ein Besuch in der Fahrschule in Betracht.
Mofa und Kleinkraftwagen – schon im Alter von 15 Jahren möglich
Ein Mofa-Führerschein ist im Gegensatz zu allen anderen Führerscheinen keine Fahrerlaubnis, sondern lediglich eine Prüfbescheinigung. In der Fahrschule sind Theorie- und Praxisstunden zu absolvieren, geprüft wird am Ende aber nur die Theorie. Bereits mit 14,5 Jahren können Jugendliche sich in der Fahrschule anmelden, um pünktlich zu ihrem 15. Geburtstag mit der Prüfbescheinigung Mofa zu fahren.
Seit dem Jahr 2013 noch beliebter ist die Klasse AM. Mit dieser Klasse ist der Jugendliche berechtigt, Roller, dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h zu fahren. Ein Leichtkraftfahrzeug – auch Microcar genannt – ist ein Gefährt von deutlich niedrigerem Gewicht als ein normales Auto. In einem Pilotprojekt in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen kann der Führerschein für die Klasse AM bereits mit 15 Jahren, in den übrigen Bundesländern mit 16 Jahren erworben werden.
Für den Führerschein der Klasse AM muss die Fahrschule für mindestens 14 Theorie- und zusätzlich für Praxisstunden besucht werden. Die größte Anzahl der Praxisstunden richtet sich jedoch nach der persönlichen Leistung des Fahrschülers. Im Theorieunterricht der Fahrschule werden die Straßenverkehrsordnung sowie technische Begebenheiten der jeweiligen Fahrzeuge gelernt. Diese werden am Ende in einer theoretischen Prüfung in der Fahrschule abgefragt. Für den Führerschein der Klasse AM sind außerdem ein Sehtest und ein Erste-Hilfe-Kurs notwendige Voraussetzung. Insgesamt muss für die Klasse AM mit Führerschein Kosten bis zu 800 Euro gerechnet werden.
Der Motorradführerschein hat verschiedene Abstufungen
Mit 16 Jahren können Jugendliche den Führerschein der Klasse A1 machen. Das ist die Fahrerlaubnis für Motorräder bis zu 125 cm3 Hubraum und einer Leistung von bis zu 11 kW. Der Führerschein A1 umfasst dabei Klasse AM und hat den enormen Vorteil, dass bereits mit Bestehen die zweijährige Probezeit des Fahranfängers beginnt. Mit 18 Jahren kann der normale Motorrad Führerschein gemacht werden, allerdings muss das Motorrad in seiner Leistung für zwei Jahre beschränkt sein. Den unbeschränkten Motorradführerschein kann man dagegen erst mit 25 Jahren, beziehungsweise mit Ablauf der Zweijahresfrist erlangen. Auch für den Motorradführerschein sind ein Sehtest und ein Erste-Hilfe-Kurs vorausgesetzt.
Führerschein Kosten beginnen bei etwa 1.300 Euro, reduzieren sich aber deutlich, wenn zuvor bereits ein anderer Führerschein gemacht wurde. Dann kann beispielsweise die Anmeldegebühr der Fahrschule entfallen oder die Theorie- und Praxisstunden können verringert werden. Außerdem entfällt die Pflicht für einen Erste-Hilfe-Kurs, falls innerhalb der letzten zwei Jahre, also möglicherweise im Rahmen eines anderen Führerscheins, bereits ein solcher Kurs absolviert wurde. Dasselbe gilt für den Sehtest innerhalb einer Frist von einem Jahr.
Die Freude über den bestandenen Führerschein ist bei allen Fahranfängern groß. (Foto: Light Impression/fotolia)Übrigens: In der Corona-Krise kann es trotz Motorrad-Führerschein durchaus sein, dass man nicht Motorrad fahren darf.
Autoführerschein mit 17, Autofahren mit Begleitung
Die Klasse B, also der Autoführerschein, wird üblicherweise mit 18 Jahren gemacht. Für Jugendliche, die noch nicht volljährig sind, kommt der Führerschein mit 17 in Betracht. Dieser erlaubt dem Heranwachsenden, auch schon vor dem 18. Geburtstag Auto zu fahren. Er muss allerdings bei jeder Fahrt von einer volljährigen Person mit einem gültigen Führerschein begleitet werden. Begleitpersonen müssen älter als 30 Jahre sein, den Führerschein der Klasse B seit 5 Jahren ununterbrochen besitzen und höchstens einen Punkt in Flensburg haben. Zudem müssen sie vorher in die Fahrerlaubnis eingetragen werden. Eine spontane Begleitperson, zum Beispiel ein volljähriger Freund, scheidet daher aus.
Die Führerscheinklasse B erlaubt das Fahren von Fahrzeugen mit bis zu acht Insassen (inklusive Fahrer) und einer Gesamtmasse von bis zu 3,5 Tonnen. Zwar darf man mit der Klasse B auch einen Anhänger fahren, allerdings darf die Gesamtmasse auch mit dem Anhänger nicht überschritten werden.
LKW-Führerschein
Will man ein höheres Gewicht transportieren, braucht man einen Lkw Führerschein. Der Lkw Führerschein ist genauso wie der Motorradführerschein in verschiedene Unterstufen aufgeteilt und reicht von 7,5 Tonnen (Klasse C1) bis zu einer unbeschränkten Transportmasse (Klasse C/CE). Voraussetzung für alle Lkw Führerscheine ist, dass man bereits mit einem Autoführerschein die Fahrschule verlassen hat.
Mit der Fahrschule für den Führerschein der Klasse C1 darf man grundsätzlich erst mit 18 Jahren beginnen – dementsprechend kann man den LKW-Führerschein der Klasse C1 auch frühestens mit 18 Jahren machen. Ausnahmen gibt es für Azubis, die eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb machen. Sie dürfen schon früher beginnen, allerdings gelten dabei Einschränkungen.
Den LKW-Führerschein der Klasse C bzw. CE darf man erst mit 21 Jahren machen. Ausnahmen gibt es auch hier wieder für Azubis bzw. für ausgelernte Berufskraftfahrer oder zur Fachkräfte im Fahrbetrieb.
Führerschein im Ausland machen
Dem Machen eines Führerscheins im Ausland für wesentlich weniger Geld (beispielsweise in Tschechien oder Polen) hat der Europäische Gerichtshof 2011 eine Abfuhr erteilt. Ein solcher Führerschein ist in Deutschland nur gültig, wenn der Fahrschüler auch mindestens ein halbes Jahr in dem Ausstellerland gelebt hat. Damit soll der Führerscheintourismus unterbunden werden. Viele Deutsche hatten zuvor beispielsweise ihren Führerschein in Polen gemacht, um die MPU („Idiotentest“) zu umgehen.
– Anzeige –
Sie haben weitere Fragen? Stellen Sie sie einem Anwalt:
0900 1875 123 2150900 1875 123 215
(1,99 EUR/Min* | 07:00 – 01:00Uhr)
*inkl. 19% MwSt aus dem Festnetz der Deutschen Telekom; ggf. abweichende Preise aus Mobilfunknetzen; Dieser Service wird nicht von uns, sondern von der Deutschen Anwaltshotline AG erbracht.
* Bei Links, die mit einem Sternchen versehen sind, handelt es sich um eine ANZEIGE. Klicken Nutzer auf diesen Link, erhalten wir unter Umständen eine Provision. Grundsätzlich erstellen wir zuerst unsere Beiträge unabhängig davon, ob sich Thema und Inhalte für Werbung eignen. Erst danach erkundigen wir uns, ob es zu diesem Thema z.B. Dienstleisungsanbieter oder Bücher gibt, für die auf der entsprechenden Seite Werbung gemacht werden kann. Die Links stellen keine Empfehlung von Rechtecheck.de dar und haben keinen Einfluss auf die Inhalte der Artikel.