VUT-Studie: Rund 56% der Vorwürfe sind fehlerhaft
Über die Hälfte der Vorwürfe basieren auf Messfehlern oder fehlerhaften Angaben in den Behördenschreiben.
Die Verkehr-Unfall-Technik-Sachverständigengesellschaft (VUT) hat knapp 15.000 Bußgeldverfahren untersucht und bei 56% Fehler aufgedeckt. Die häufigsten Fehlerquellen sind:
- Messfehler bei Blitzern (mobil & stationär)
- Falscher Aufbau von Blitzeranlagen
- Formfehler in Behördenschreiben
Brauche ich für eine Ersteinschätzung ein Behördenschreiben?
Unsere Anwälte für Verkehrsrecht können direkt nach kurzer Prüfung eines Behördenschreibens einschätzen, ob es bei Blitzern, Messungen oder Kontrollen zu Fehlern gekommen ist.
Wir empfehlen bereits bei Erhalt eines Zeugenfragenbogen oder Anhörungsbogens einen Einspruch kostenlos prüfen zu lassen. Nach Erhalt des Bußgeldbescheids besteht eine 14-tägige Einspruchsfrist.
Haben Sie noch kein Schreiben erhalten, können Sie sich bereits unverbindlich registrieren und das Behördenschreiben auch später in unserem Online-Kundencenter hochladen.
Kostenübernahme für Rechtsschutzversicherte
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht besitzen, übernimmt diese in der Regel die Verfahrenskosten für Ordnungswidrigkeiten. Unsere Partnerkanzlei übernimmt die gesamte Kommunikation mit Ihrer Rechtsschutzversicherung, inklusive Deckungsanfrage.
Ein Bußgeldbescheid enthält auch immer Verwaltungsgebühren und Auslagen der Bußgeldbehörde, die Ihnen ihre Rechtsschutz erstatten kann. Die Zahlung einer Selbstbeteiligung kann in den meisten Fällen vermieden werden. Wir beraten Sie hierzu gerne.
Ihre Vorteile mit Rechtecheck
Hohe
Erfolgsquote
Unsere Experten konnten in über 15.000 Fällen Erfahrung sammeln und erkennen fehlerhafte Bußgeldbescheide und Messfehler bei Akteneinsicht.
Digital &
Deutschlandweit
Über unser Online-Kundencenter können Sie Ihren Zeugenfragenbogen, Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid direkt hochladen und prüfen lassen.
Kostenlose
Erstberatung
Die Fachanwälte für Verkehrsrecht unserer Partnerkanzlei beraten Sie zu Ihren Erfolgschancen bei einem Einspruch – mit klarer Handlungsempfehlung.