Zusammenfassung
- Für den T5 und T6 von VW gibt es im Abgasskandal neue KBA-Rückrufe.
- Vom Dieselskandal sind die Motoren EA189 und EA288 betroffen.
- Vielen Kunden steht Schadensersatz oder eine Rückabwicklung zu.
Im Dezember 2021 hat das Kraftfahrtbundesamt (KBA) die bestehenden Rückrufe für T5 und T6 noch einmal um mehrere 10.000 Diesel-Fahrzeuge erweitert. Bulli-Besitzer der Baujahre 2012 bis 2019 können Ihren Anspruch auf Entschädigung oder Rückabwicklung des Kaufvertrages geltend machen. Die Variante (Multivan, Caravelle, California, Kombi) spielt keine Rolle.
Abgasskandal beim VW T5
Ab 2009 wurden die Diesel-Modelle des T5 mit dem Motor EA 189 ausgestattet, der den VW-Abgasskandal ursprünglich ausgelöst hat. Der Motor erkannte, wenn er auf einem Prüfstand lief, und schaltete dann in einen „sauberen“ Modus. Obwohl der Betrug bei diesem Motor schon 2015 aufgeflogen war, erfolgte der Rückruf durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA) mit dem Aktionscode 37L8 erst ab 2020. Teilweise wurden die betroffenen Fahrzeuge auch erst 2021 in die Werkstatt beordert. Der Rückruf wurde im Dezember 2021 noch einmal erweitert.
Da die Volkswagen AG ihre Kunden beim T5 sehr lange im Dunkeln lies, ist der Anspruch auf Schadensersatz in vielen Fällen voraussichtlich noch nicht verjährt. Oft ist sogar noch eine Prozessfinanzierung für die gerichtliche Durchsetzung der Entschädigungs-Ansprüche möglich. Die Höhe der Entschädigung können Sie in unserem Schadensersatz-Rechner kostenlos berechnen.
Abgasskandal beim VW T6
Bis etwa 2016 wurden auch die Diesel-Varianten des VW T6 mit EA 189-Motoren ausgestattet. Für diese Fahrzeuge gilt daher im Wesentlichen dasselbe wie für den T5 bis hin zum Aktionscode des Rückrufs.
Ab etwa 2016 wurden die T6 dann mit dem Motor EA 288 ausgeliefert. Bei diesem Motor hat VW nicht ganz so offensichtlich betrogen wie beim EA 189. Neben den umstrittenen Thermofenstern soll der EA 288 aber auch weitere Abschalteinrichtungen einsetzen, die über eine „Zykluserkennung“ gesteuert werden. Dabei erkennt der Motor die typischen Muster der Abgastests und schaltet in einen sauberen Modus. Teilweise wird offenbar auch eine gezielte „Vorkonditionierung“ durchgeführt, damit das Auto im bestmöglichen Zustand in den Prüfzyklus startet.
Speziell beim T6 hat VW wohl noch an einer anderen Stelle betrogen, um eine Zulassung zu bekommen. Der Konzern hat offenbar falsche Ki-Faktoren an das KBA gemeldet. Die Ki-Faktoren sollen die Tatsache ausgleichen, dass die Fahrzeuge regelmäßig ihre Rußpartikel-Filter regenerieren müssen, wobei mehr Schadstoffe entstehen, und diese Regeneration normalerweise nicht währen des Prüfzyklus stattfindet.
Auch T6 mit EA 288-Motor wurden erst spät zurückgerufen, nämlich im Jahr 2021. Der Rückruf lief unter dem Aktionscode 23Z7.
Anspruch auf Schadensersatz
Hat ein Hersteller vorsätzlich betrogen, um sich eine Zulassung seiner Fahrzeuge zu erschleichen, stellt das eine „sittenwidrige Schädigung“ des Käufers dar. Immer mehr Gerichte sehen das bei T5 und T6 als gegeben an.
Bei einer sittenwidrigen Schädigung stehen dem Käufer zwei Optionen offen: Entweder er bekommt einen pauschalen Schadensersatz oder er gibt das Fahrzeug zurück und erhält dafür seinen Kaufpreis abzüglich einer (meist moderaten) Nutzungsentschädigung. Diese Möglichkeiten gibt es auch bei Gebrauchtwagen und sogar, wenn das Auto schon verkauft wurde.
Gut zu wissen: 10 Jahre nach dem Kauf dürften die Ansprüche auf jeden Fall verjährt sein.