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Abgasskandal- und Diesel-Urteile: VW und Mercedes vor BGH, EuGH, OLG und Landgericht

Im Abgasskandal sind inzwischen viele Diesel-Urteile zugunsten der Verbraucher ausgefallen – Gegen VW, Audi, Mercedes und andere.
3. Juni 2022

Zusammenfassung

  • In Diesel-Urteilen setzen immer mehr Verbraucher Schadensersatz oder eine Entschädigung durch.
  • Die VW-Urteile sind dabei am häufigsten.
  • Auch gegen Mercedes gibt es bereits Urteile im Abgasskandal.

Nachdem der Dieselskandal 2015 bekannt wurde, waren die Abgasskandal-Urteile gegen VW, Audi, Seat und Skoda zunächst uneinheitlich. Inzwischen fallen die Diesel-Urteile aber mehr und mehr zu Gunsten der Verbraucher aus. Insbesondere haben sich inzwischen fast alle Oberlandesgerichte (OLG) im Abgasskandal auf die Seite der Verbraucher gestellt. Selbst wenn die Hersteller wie Volkswagen und Daimler rechtskräftige Urteile großenteils vermeiden können, enden die Verfahren meist mit einem für die Kunden vorteilhaften Vergleich. Insbesondere bei den VW-Urteilen (und den Vergleichen) wird den Kunden in der Regel Schadensersatz oder eine Rückabwicklung zugesprochen. Lautet das Diesel-Urteil auf Rückabwicklung, so wird vom erstatteten Kaufpreis meist noch eine Nutzungsentschädigung abgezogen. Teilweise erhalten die Verbraucher durch die Abgasskandal-Urteile zusätzlich Zinsen.

Wir haben in diesem Artikel einige wichtige Diesel-Urteile und -Beschlüsse aufgelistet. Die Liste der Urteile kann dabei nicht vollständig sein, da es schlicht zu viele gibt. Neben der reinen Auflistung von Abgasskandal-Urteilen sind teilweise kurze Erläuterungen ergänzt, wenn das Urteil ungewöhnlich ist oder erstmals bestimmte Aspekte abdeckt. Die Liste der Diesel-Urteile ist aufgeteilt in:

Neben diesen Diesel-Urteilen gegen die Hersteller haben mehrere Landgerichte inzwischen auch gegen Versicherungen (u.a. ARAG, DEVK, HUK, Örag, WGV) geurteilt, dass die Rechtsschutzversicherungen ihre Deckungszusage bei Klagen im VW-Abgasskandal nicht verweigern dürfen. Das Oberlandesgericht Celle und das Oberlandesgericht Hamm haben zudem beschlossen, dass vom Abgasskandal betroffene VW-Käufer Prozesskostenhilfe erhalten können (Az. 7 W 26/16 vom 30.6.2016 und 28 W 4/16 vom 21.6.2016).

Zu den Diesel-Urteilen kommt noch hinzu: Volkswagen hat einen Bußgeldbescheid über 1 Milliarde Euro akzeptiert. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hatte VW „Aufsichtsflichtverletzungen“ vorgeworfen, die zum Einbau unzulässiger Abschalteinrichtungen geführt hatten. Da Volkswagen den Bußgeldbescheid akzeptiert hat, dürfte sich die Position des Konzerns im Streit mit seinen Kunden weiter verschlechtert haben. Auch die Daimler AG hat bereits eine Strafe über 870 Mio. € erhalten.

BGH Diesel-Urteile

Das erste Diesel-Urteil des BGH ist am 25.5.2020 zu Gunsten der Verbraucher ausgefallen (Az. VI ZR 252/19). Besitzer von betroffenen VW-Modellen mit Abschalteinrichtung können ihre Fahrzeuge zurückgeben. Vom Kaufpreis wird lediglich eine Nutzungsentschädigung abgezogen. (Wie viel man nach dem BGH-Urteil bekommt, haben wir in unserer VW-Entschädigungs-Tabelle zusammengefasst.) Außerdem fiel am 30.7.2020 ein BGH-Urteil, nach dem ein Software-Update nichts am Recht auf Schadensersatz im Dieselskandal ändert (Az. VI ZR 367/19). Auch in anderen Verfahren hat sich der BGH bereits verbraucherfreundlich zum Abgasskandal geäußert:

  • BGH-Hinweisbeschluss vom 22.2.2019 (Az. VIII ZR 225/17): VW hat hier einen Rückzieher gemacht, bevor der BGH ein Diesel-Urteil fällen konnte. In einem Hinweisbeschluss hat der BGH trotzdem festgestellt, dass eine illegale Abschalteinrichtung grundsätzlich einen Sachmangel darstellt.
  • BGH-Beschluss vom 28.01.2020 (AZ: VIII ZR 57/19): Der BGH kassierte hier ein Diesel-Urteil eines anderen Gerichts. Das Gericht muss bei einem Mercedes ein Gutachten zum Vorhandensein einer Abschalteinrichtung einholen, bevor es ein neues Diesel-Urteil sprechen kann.
  • Auch für ein bereits verkauftes Auto kann eine Rückabwicklung erfolgen. An die Stelle der Rückgabe tritt dann die Anrechnung des erzielten Gebrauchtwagen-Preises. (Az. VI ZR 575/20 und VI ZR 533/20)
  • In den ersten beiden Jahren nach dem Kauf kann man vom Hersteller ein vergleichbares, sauberes Nachfolgemodell als „Nacherfüllung“ fordern (Az. VIII ZR 254/20, VIII ZR 118/20, VIII ZR 275/19 und VIII ZR 357/20). Eine Zuzahlung fällt dabei nur an, wenn der Listenpreis inzwischen um mindestens 25% gestiegen ist. Auch dann muss man nur ein Drittel (in Ausnahmefällen die Hälfte) der Preissteigerung bezahlen. (VIII ZR 190/19)
  • Nach einem BGH-Urteil vom 30.7.2020 (Az. VI ZR 367/19) ist es für das Recht auf Rückabwicklung unerheblich, ob das Software-Update bereits eingespielt ist.
  • Am 6.7.2021 (Az. VI ZR 40/20) stellten die BGH-Richter klar, dass statt der Rückabwicklung auch eine Entschädigung denkbar ist.
  • Die Anmeldung zu einer Musterfeststellungsklage verhindert nach einem BGH-Urteil vom 29.7.2021 (Az. VI ZR 1118/20) die Verjährung bis zu 6 Monate nach Abschluss des Prozesses. Das gilt selbst dann, wenn nur die Klage vor Ende der Verjährung eingereicht wurde und der Kläger sich erst nach Eintritt der Verjährung ins Klageregister eingetragen hat.

Allerdings gab es im Abgasskandal auch BGH-Urteile, die weniger verbraucherfreundlich ausgefallen sind. Am 30.7.2020 entschied der BGH:

  • Wurde ein Auto mit EA189-Motor nach Herbst 2015 gekauft, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz. Andere Modelle und Hersteller waren nicht Gegenstand des Verfahrens. (Az. VI ZR 5/20)
  • Betrogene Diesel-Kunden haben keinen Anspruch auf Zinsen (Az. VI ZR 354/19, VI ZR 397/19). Bei der Rückabwicklung muss der Hersteller aber laut einem BGH-Urteil auch die Finanzierungskosten bezahlen (Az. VI ZR 274/20).
  • Bei Vielfahrern macht eine Rückgabe keinen Sinn, weil die Nutzungsentschädigung den Schadensersatz aufzehren kann. (Az. VI ZR 354/19)
  • Der BGH geht davon aus, dass die Ansprüche aus dem ursprünglichen Abgasskandal (EA 189) bereits seit Ende 2018 verjährt sind (Az. VI ZR 739/20). Das Urteil betrifft keine anderen Motoren und Hersteller und auch EA 189-Besitzer können sich eventuell auf weiteren Betrug durch das Software-Update berufen oder bei Neuwagen „Restschadensersatz“ verlangen. Beides wurde nicht geprüft.
  • Nach verschiedenen BGH-Urteilen zu Thermofenstern kann diese Art von Abschalteinrichtung nur dann eine sittenwidrige Schädigung darstellen, wenn die Mitarbeite des Herstellers absichtlich gegen Gesetze verstoßen haben. (Az. VI ZR 128/20, VII ZR 190/20, VII ZR 286/20, VII ZR 321/20, VII ZR 322/20, VI ZR 433/19, VI ZR 889/20)
  • Nach einem BGH-Urteil im Audi-Abgasskandal kann man bei einem Audi mit VW-Motor nicht ohne Weiteres von einer sittenwidrigen Schädigung durch Audi ausgehen. Der Kunde müsste beweisen, dass Audi von den Manipulationen wusste oder VW verklagen. (Az. VI ZR 505/19) Das ist allerdings nach vier weiteren BGH-Urteilen durchaus möglich (Az. VII ZR 238/20, VII ZR 243/20, VII ZR 257/20, VII ZR 38/21 vom 25.11.2021).
  • Leasing-Nehmer bekommen bei einer Rückabwicklung in der Regel nicht ihre Leasing-Raten zurück. (BGH-Urteil vom 16.9.2021, Az. VII ZR 192/20)
  • Es gibt keinen Restschadensersatz nach § 852 BGB für Gebrauchtwagen. (BGH-Urteil vom 10.2.2022, Az. VII ZR 365/21, VII ZR 396/21, VII ZR 679/21, VII ZR 692/21 und VII ZR 717/21)
  • Für Neuwagen führt dagegen Restschadensersatz nach § 852 BGB dazu, dass die 3-jährige Verjährung kaum noch relevant ist. (BGH-Urteil vom 21.2.2022, Az. VIa ZR 8/21 und VIa ZR 57/21)

EuGH-Urteil im Abgasskandal

Auch der EuGH beschäftigt sich in mehreren Fragen mit dem Abgasskandal. So hat das Landgericht Gera hat den EuGH um die Klarstellung einiger europarechtlicher Fragen gebeten (Rechtssache C-663/19). Unter anderem soll mit dem Diesel-Urteil des EuGH geklärt werden, ob bestimmte Regelungen überhaupt dem Schutz der Käufer dienen und ob bei der Rückgabe des PKW eine Nutzungsentschädigung fällig wird. Das ursprünglich für den 19.3.2020 angekündigte Urteil wurde wegen der Corona-Krise verschoben.

In der Rechtssache C-693/18 liegt das EuGH-Urteil zu Abschalteinrichtungen inzwischen vor: Dieses fällt recht verbraucherfreundlich aus und äußert sich z.B. kritisch über sogenannte Thermofenster. Ein Herunterfahren der Abgasreinigung ist demnach nicht zulässig, wenn dadurch nur Verschleiß bzw. Verschmutzung reduziert werden soll. Das bedeutet, dass die meisten Diesel-Modelle eine illegale Abschalteinrichtung einsetzen.

Auch ein Fall gegen Porsche landet demnächst in Luxemburg. Mit einem EuGH-Urteil soll hier geklärt werden, wie der Begriff „Abschalteinrichtung“ auszulegen ist und inwiefern Thermofenster zulässig sind. Die Klärung hatte das Landgericht Stuttgart beantragt (Beschluss vom 13.03.2020, Az. 3 O 31/20).

In einem weiteren EuGH-Verfahren zu Thermofenstern (Rechtssachen C-128/20, C-134/20 und C-145/20) liegt inzwischen der Schlussantrag des Generalanwalts vor. Danach dürften die letzten Zweifel an der Unzulässigkeit von Thermofenstern ausgeräumt sein. Sie stellen dann zumindest während der Gewährleistung einen Sachmangel dar. Der Generalanwalt am EuGH ist außerdem der Ansicht, dass die Deutsche Umwelthilfe (DUH) berechtigt ist, das Kraftfahrtbundesamt (KBA) zu verklagen. Die DUH will das KBA dazu zwingen, wesentlich mehr Rückrufe anzuordnen und dabei auch Thermofenster deaktivieren zu lassen. In der Rechtssache C-100/21 geht der Generalanwalt sogar noch einen Schritt weiter: Er geht davon aus, dass der Hersteller (auch außerhalb der Gewährleistung) Schadensersatz zahlen muss.

Außerdem gibt es bereits ein weiteres rechtskräftiges EuGH-Urteil im Abgasskandal: Am 09.07.2020 entschied der EuGH, dass vom Dieselskandal betroffene Österreicher VW auch in Österreich verklagen können (Az. C-343/19).

VW-Abgasskandal: neue Urteile 2020 und 2021

Hier eine Liste von VW-Abgasskandal-Urteilen aus dem Jahr 2020, die im Sinne der Verbraucher ausgefallen sind. Aufgrund der Vielzahl an VW-Urteilen haben wir uns auf ausgewählte Urteile von Oberlandesgerichten und Urteile zu neuen Themen beschränkt:

  • LG Köln, Urteil vom 15.1.2020 (Az. 17 O 185/19): Die Verjährung wird durch die VW-Musterfeststellungsklage auch gehemmt, wenn man sich wieder abmeldet.
  • OLG Oldenburg, Urteil vom 16.1.2020 (Az. 14 U 166/19)
  • OLG Hamm, Urteil vom 20.01.2020 (Az. I-13 U 40/18)
  • OLG Oldenburg, Urteil vom 30.1.2020 (Az. 1 U 131/19: Die Verjährung von Fällen mit EA 189-Motor tritt nicht vor 2019 ein.
  • OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.01.2020 (Az. I-13 U 81/19): Porsche kann sich nicht auf Unwissen berufen.
  • OLG Brandenburg, Urteil vom 11.02.2020 (Az. 3 U 89/19)
  • OLG Dresden, Urteile vom 05.03.2020 (Az. 10a U 1834/19 und 10a U 1907/19)
  • OLG Köln, Urteil vom 02.04.2020 (Az. 18 U 60/19): Anspruch auf Ersatzlieferung des Nachfolgemodells.
  • OLG Koblenz, Urteil vom 03.04.2020 (Az. 8 U 1956/19): Entschädigung wegen sittenwidriger Schädigung beim EA 189 auch bei Kauf 2017.
  • Landgericht Dortmund, Urteil vom 28.08.2020 (Az.: 4 O 53/20): Auch nach dem Update hat der Skandal-Motor EA 189 noch eine Abschalteinrichtung. VW hat wohl nur die Prüfstandserkennung gegen ein Thermofenster ausgetauscht.
  • OLG Köln vom 25.09.2020 (Az. 19 U248 / 19): Verjährung tritt im Abgasskandal erst mit Kenntnis der Manipulation ein und damit meist erst mit der Aufforderung, ein Update der Motorsteuerungssoftware einspielen zu lassen.
  • OLG Köln vom 18.12.2020 (Az. 20 U 288/19): Sittenwidrige Schädigung beim EA 189 auch nach 2015, da Update weiter auf Abschalteinrichtung setzt.
  • OLG Koblenz vom 13.01.2021 (Az.: 5 U 145/20): Schadensersatz auch beim 3-Liter-Motor EA897 von Audi.
  • OLG Bremen vom 15.01.2021 (Az. 2 U 9/20): Auch nach dem Software-Update drohen weitere Gefahren. Zur Begründung wird der erneute Rückruf beim VW EOS herangezogen.
  • OLG Hamm vom 19.1.2021 (Az. 19 U 1304/19): Das Gericht sieht auch nach der AdHoc-Mitteilung und den Software-Updates keine Verhaltensänderung beim VW-Konzern.
  • OLG Oldenburg vom 2.3.2021 (Az. 12 U 161/20): Verurteilung von VW zu „Restschadensersatz“ nach § 852 BGB nach eingetretener Verjährung.
  • OLG Köln vom 19.2.2021 (Az. 19 U 151/20): Erstes Urteil gegen VW beim EA288-Motor.
  • OLG Naumburg vom 09.04.2021 (Az. 8 U 68/20): Erneut verbraucherfreundliches Urteil zum EA 288.
  • OLG Köln (Az. 17 U51 / 21): Das Landgericht muss den Vorwürfen zum Einsatz diverser Abschalteinrichtungen beim Motor EA 288 nachgehen.
  • OLG Naumburg vom 12.11.2021 (Az. 8 U 46/21): Verbraucherfreundliches Urteil zum EA 288-Motor. Revision zum BGH wurde nicht zugelassen.
  • OLG Karlsruhe vom 29.11.2021 (Az. 13 U 163/21): Käufer eines VW Polo mit EA 189-Motor erhält trotz Verjährung „Restschadensersatz“; Revision wird nicht zugelassen.
  • OLG Düsseldorf vom 9.12.2021 (Az. I-6 U 23/20): Audi haftet für einen 3,0l-Motor, der in einem Porsche Cayenne eingesetzt wurde (Porsche haftet dagegen nicht, da kein Vorsatz nachgewiesen werden konnte).
  • OLG Naumburg vom 14.09.2021 (Az. 1 U 17/21) und OLG Köln vom 15.12.2021 (Az. 16 U 63/21): Kunden erhalten nach Verjährung Restschadensersatz für Gebrauchtwagen.
  • OLG Schleswig vom 15.02.2022 (Az. 7 U 41/21): Audi haftet für einen Porsche Cayenne S mit 4,2 Liter V8 Dieselmotor der Audi AG.

VW-Abgasskandal: Urteile 2019 und früher

Folgende VW-Abgasskandal-Urteile aus den Jahren bis 2019 räumen den betroffenen Käufern ein Rücktrittsrecht oder Schadensersatz ein:

  • Oberlandesgericht München, Urteil vom 23. März 2017 (Az. 3 U 4316/16): VW hatte einen Rückzieher gemacht, es ging daher offiziell nur noch um die Gerichtskosten.
  • Landgericht Arnsberg, Urteil vom November 2017 (Az. I-2 O 45/17): erstes Urteil zum Widerruf von Autokrediten
  • OLG Köln, Urteil vom 27.3.2018 (Az. 18 U 134/17): Eine Rückgabe ist auch nach Update der Motorsteuerung möglich.
  • Landgericht Augsburg, Urteil vom 7.5.2018 (Az. 82 O 4497/16): In diesem Diesel-Urteil wurde die Nichtigkeit des Kaufvertrags festgestellt.
  • OLG Köln, Urteil vom 28.5.2018 (Az. 27 U 13/17)
  • Landgericht Duisburg, Urteil vom 30.10.2018 (Az. 1 O 231/18): Erstes Urteil zum EA 288-Motor
  • Landgericht Augsburg, Urteil vom 14.11.2018 (Az. 021 O 4310/16): Abgasskandal-Urteil, das eine Diesel-Rückgabe ohne Nutzungsentschädigung vorsieht.
  • Landgericht Wuppertal, Urteil vom 15.03.2019 (Az. 2 O 273/18): Urteil zum Thermofenster beim Motor EA 288
  • Landgericht Bonn, Urteil vom 27.03.2019 (Az. 1 O 394/17): Der Käufer eines Porsche Cayenne Diesel bekommt dank Zinsen mehr zurück als er gezahlt hatte.
  • OLG Köln, Hinweisbeschluss vom 29.04.2019 (Az. 16 U 30/19, 1 0138/18): Ein Diesel-Käufer hat bei Rückabwicklung Anspruch auf Zinsen zusätzlich zum Kaufpreis.
  • OLG Koblenz, Urteil vom 12.6.2019 (Az. 5 U 1318/18)
  • OLG Stuttgart, Urteil vom 26.9.2019 (Az. 10 U 11/19): Das Diesel-Urteil sieht auch bei Gebrauchtwagen Ansprüche wegen sittenwidriger Schädigung vor.
  • OLG München, Urteil vom 15.10.2019 (Az. 24 U 797/19)
  • OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.10.2019 (Az. 13 U 106/18)
  • OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.11.2019 (Az. 17 U 146/19): Erstattung von Deliktszinsen und Kosten für eine Restschuldversicherung bzw. Kreditschutzbrief.
  • OLG Wien, Urteil vom 27.11.2019 (Az. 4 R 62/19w): Übertriebene Thermofenster sind ein grundsätzlicher Mangel.
  • OLG Düsseldorf vom 12.12.2019 (Az. I-13 U 84/19): 25% des Kaufpreises als Schadensersatz.

Urteile gegen Mercedes im Abgasskandal

Inzwischen liegen auch schon gegen Daimler Diesel-Urteile vor, in denen die Kunden von Mercedes Schadensersatz erhalten haben. Hier eine Auswahl:

  • LG Karlsruhe, Urteil vom 05.06.2018 (Az.:18 O 24/18)
  • LG Hanau, Urteil vom 07.06.2018 (Az.: 9 O 76/18)
  • LG Stuttgart, Urteil vom 17.1.2019 (Az. 23 O 180/18): Urteil zu unzulässigen Thermofenstern bei Gebrauchtwagen – selbst ohne offiziellen Rückruf.
  • LG Stuttgart, Urteil vom 09.05.2019 (Az. 23 O 220/18)
  • OLG Köln, Urteil vom 06.09.2019 (Az. 19 U 51/19)
  • OLG Hamm, Beweisbeschluss vom 02.10.2019 (Az. I-17 U 191/18): Es muss ein Gutachten eingeholt werden.
  • BGH-Beschluss vom 28.01.2020 (Az. VIII ZR 57/19): Gericht muss bei einem Mercedes ein Gutachten einholen
  • OLG Naumburg vom 18.09.2020 (Az. 8 U 8/20): Erstes OLG-Urteil gegen Daimler. Es ging um die unzulässige Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung.
  • OLG Köln vom 5.11.2020 (Az. 7 U 35/20)
  • LG Stuttgart vom 12.11.2020 (Az.: 20 O 411/19): Verurteilung wegen fahrlässiger Schädigung (§ 823 BGB)

Urteile gegen andere Hersteller

Gegen andere Hersteller gibt es bisher weniger Urteile.

  • LG Düsseldorf vom 31.03.2020 (Az. 7 O 67/19): Erstes Urteil gegen BMW
  • LG Koblenz vom 1.3.2021 (Az. 12 O 316/20): Erstes verbraucherfreundliches Urteil gegen Fiat im Wohnmobil-Abgasskandal; Nutzungsentschädigung berechnet nach Alter statt Kilometerstand. Inzwischen gibt es weitere, ähnliche Landgerichts-Urteile im Fiat-Abgasskandal.
  • OLG Schleswig-Holstein (Az. 1 U 94/20): Auch ohne Rückruf muss bei einem BMW X1 mit N47-Motor ein Gutachten eingeholt werden.
  • OLG Köln vom 28.05.2021 (Az. 19 U 134/20): Bei einem BMW 550 muss ein Gutachten eingeholt werden. Reines Leugnen durch BMW reicht nicht für eine Klageabweisung.

Autoren

Markus Klamert ist Inhaber der Kanzlei Klamert & Partner aus München. Als Anwalt ist er Spezialist für Wirtschaftsrecht, Kapitalanlagerecht und Stiftungsrecht. Zusammen mit Rechtecheck hat er bereits tausenden Verbrauchern im Dieselskandal und beim Autokredit-Widerruf geholfen.

Robert hat als Diplomkaufmann und Wirtschaftsingenieur nicht nur die besten Voraussetzungen dafür, den reibungslosen Ablauf der Webseite sicherzustellen, sondern auch den perfekten Background, um vor allem komplexe Wirtschafts-Themen nutzerfreundlich und nachvollziehbar aufzubereiten. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Abgasskandal, Geldanlage, Kreditrecht, Flugrecht und Versicherung. Nach seinem Ausscheiden bei RECHTECHECK wechselte Robert zur Nürnberger Werbeagentur BESONDERS SEIN.

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