Bei Škoda wurden die im Dieselskandal bekannten VW-Motoren EA189 und EA288 verbaut. Das Kraftfahrbundesamt (KBA) ordnete bereits verpflichtende Rückrufe für bis zu 300.000 Škoda Diesel mit einem EA189-Motor an. Davon waren folgende Skoda-Modelle betroffen:
- Skoda Fabia II 1.6 TDI
- Skoda Octavia II 1.6 TDI
- Skoda Rapid 1.6 TDI
- Skoda Roomster 1.6 TDI
- Skoda Superb II 1.6 TDI
- Skoda Yeti 1.6 und Yeti 2.0 TDI
Skoda rief in der Folge bis zu 600.000 Fahrzeuge in die Werkstätten, um ein Software Update aufspielen zu lassen. Viele Verbraucher berichten von einem erhöhten Spritverbrauch und Motorproblemen nach dem Update. Daher ist es für betroffene Skoda-Dieselbesitzer sinnvoll, den Anspruch auf Schadensersatz oder Fahrzeug-Rückgabe zu prüfen.
Skoda mit EA288-Motor betroffen
Aber auch Skoda-Besitzer eines neueren Dieselmodells mit einem EA288-Motor sind vom Dieselskandal betroffen. Beim EA288-Motor wurden neben Thermofenstern weitere illegale Abschalteinrichtungen entdeckt. Der erste offizielle KBA-Rückruf eines EA288-Motor ist mit dem Volkswagen T6 der Baujahre 2014-2017 bereits erfolgt.
Liste der betroffenen Skoda-Modelle mit EA288-Motor:
- Skoda Fabia III
- Skoda Karoq
- Skoda Kodiaq RS
- Skoda Octavia III
- Skoda Rapid
- Skoda Superb III
Mit unserem Schadensersatz-Rechner können Sie kostenlos prüfen, ob Ihr Skoda-Diesel vom Abgasskandal betroffen ist und welche Ansprüche Sie Käufer geltend machen können.
Gerichtsurteile für Skoda mit EA288-Motoren
Obwohl vom KBA noch kein offizieller Rückruf für EA288-Skodamodelle erfolgt ist und VW die Manipulation weiterhin abstreitet, urteilen die Gerichten in der Mehrheit verbraucherfreundlich.
Am Landgericht Duisburg wurde ein Skoda Superb 2.0 TDI mit VW-EA288-Motor der Euro-6-Norm (Az.: 12 O 88/20) verhandelt. Der Kläger hat das Fahrzeug im Juli 2015 für 39.950 Euro gekauft. Die Richter bestätigten mit Urteil vom 12. Januar 2021, dass eine illegale Abschalteinrichtung verwendet wurde und verpflichtete VW zur Zahlung von 24.426,30 Euro plus Zinsen.
Am 05.02.2021 sprach das Landgericht Karlsruhe dem Käufer eines Skoda Yetis 2.0 mit EA288-Motor Schadensersatz in Höhe von 15.842,64 Euro zu (Az.: 9 O 93/20).
Das Landgericht Stuttgart hat am 20.05.2021 dem Käufer eines gebrauchten Skoda Octavia 2.0 TDI Anspruch auf Schadensersatz zugesprochen. Der Käufer hatte das Fahrzeug 2019 für einen Preis von 11.300 erworben. Er ist selbst 25.000 Kilometer mit dem Skoda Octavia gefahren, weswegen eine Nutzungsentschädigung in Höhe von 1.900 € vom Schadensersatz-Anspruch abgezogen wurde. Damit hat der Kläger Anspruch auf eine Zahlung von circa 9.400 Euro.