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Dieselskandal: Diese Optionen haben Sie noch bei VW, Daimler, BMW und Opel

17. Dezember 2020

Der Dieselskandal ist bereits 2015 aufgeflogen und die ersten Ansprüche gegen Autohändler sind bereits Ende 2017 verjährt. Viele betroffene Dieselbesitzer fragen sich daher, was sie überhaupt noch tun können, um Schadensersatz zu bekommen. Wir erklären, welche rechtlichen Optionen die vom Abgasskandal betroffenen Autofahrer noch haben. Dabei kommt es auf die Umstände an:

  • Nicht von Verjährung betroffen sind die Besitzer von finanzierten Fahrzeugen – egal von welcher Marke. Informieren Sie sich über die Optionen für Autokredite, wenn Ihr Wagen finanziert wurde.
  • Wurde der Kunde bereits 2015 informiert, sind die Ansprüche gegen den Hersteller Ende 2018 verjährt. Allerdings ist strittig, wann die Kunden über die Manipulationen informiert wurden. Das gilt für die meisten Modelle aus dem VW-Konzern mit dem Motor „EA 189“. Informieren Sie sich über die Optionen für früh aufgedeckte Betrugsfälle, wenn Ihr Auto dazu gehört.
  • Wurde der Betrug erst später aufgedeckt, haben Sie auch entsprechend länger Zeit. Das trifft im VW-Konzern v.a. auf Modelle mit 3.0l-Motor zu. Informieren Sie sich über die Optionen für spät aufgedeckte Betrugsfälle, wenn Ihr Auto dazu gehört.
  • Ausnahme sehr alte Modelle: Haben Sie Ihr Fahrzeug vor mehr als 10 Jahren gekauft, bleibt Ihnen wahrscheinlich nur der Widerruf der Autofinanzierung.
  • Bei neuen Modellen hat Volkswagen zumindest die Thermofenster zu großzügig ausgelegt. Informieren Sie sich hier über die Optionen für die Motorvariante EA 288.
  • Auch bei anderen Herstellern wurde der Abgasskandal i.d.R. erst nach 2015 aufgedeckt, weshalb auch hier die Verjährung später eintritt. Informieren Sie sich über die Optionen bei anderen Herstellern, wenn Sie kein Auto aus dem VW-Konzern fahren.
  • Wenn Sie den Wagen erst nach Bekanntwerden des Dieselskandals gekauft haben, kann Ihnen  auch gegenüber dem Händler ein Anspruch auf Schadensersatz oder Rückabwicklung zustehen.

Abgasskandal: Optionen für per Autokredit finanzierte Fahrzeug

Unabhängig von Modell und Hersteller bietet den Betroffenen im Dieselskandal der Widerruf des Autokredits eine gute Möglichkeit, ihr Fahrzeug wieder loszuwerden. Der Widerrufsjoker hat dabei wesentliche Vorteile:

  • Beim Widerrufsjoker droht wohl keine Verjährung, das hat der EuGH bestätigt.
  • Die Rückerstattung kann in vielen Fällen deutlich höher ausfallen.
  • Der Widerrufsjoker ist unabhängig von Modell und Hersteller. Sogar Benziner können zurückgegeben werden.

Allerdings gibt es zum Widerruf der Autofinanzierung bisher weniger Erfahrungswerte (und Urteile) als bei Schadensersatzklagen gegen den Hersteller. Wer seinen Mogel-Diesel direkt im Autohaus finanziert hat, sollte aber auf jeden Fall prüfen lassen, ob ihm ein Widerrufsrecht zusteht – was in sehr vielen Fällen der Fall ist.

VW-Abgasskandal: Optionen für früh entdeckten Betrug (v.a. EA189)

Bei vielen Modellen von VW, Audi, Seat und Skoda wurde bereits 2015 bekannt, dass die Motorsteuerungssoftware manipuliert war. Das gilt i.d.R. für Modelle mit der Motorvariante „EA 189“, also mit 1,8 bzw. 2,0 l Hubraum. VW und der BGH gehen davon aus, dass der Betrug seit 2015 bekannt ist und daher die Verjährung Ende 2018 eingetreten ist. Demnach könnten die betroffenen Kunden nur noch „Restschadensersatz“ verlangen, der durch die von VW erlangten Vorteile begrenzt ist. Einige Gerichte gehen aber davon aus, dass diese Vorteile im Wesentlichen dem Kaufpreis entsprechen und man daher weiter Schadensersatz erhält. Komplexer wird es, wenn VW lediglich den Motor geliefert hat, z.B. für einen Audi.

Sicherer stehen die Fahrer von Fahrzeugen da, die finanziert sind. Diese können in vielen Fällen immer noch den Widerrufsjoker nutzen.

Von der Verjährung Ende 2018 sind – nach unseren Erkenntnissen – folgende Modelle betroffen. Es handelt sich dabei um Modelle aus dem VW-Konzern mit EA189-Motor. Diese haben einen Hubraum von 1,6 oder 2,0 l und wurden zwischen 2008 und 2015 gebaut.

Volkswagen:

Audi:

Skoda:

Seat:

Wer ein Auto mit EA 189-Motor nach Herbst 2015 gekauft hat, hat nach einem BGH-Urteil keinen Anspruch auf Schadensersatz. Die Frage nach der Verjährung stellt sich hier also erst gar nicht. Daher haben die Besitzer dieser Fahrzeuge nur noch eine gute Chance auf eine Rückerstattung, wenn sie ihr Auto finanziert haben. Sollten sich allerdings die Vorwürfe erhärten, dass die Fahrzeuge auch nach dem Update der Motorsteuerung noch Abschalteinrichtungen haben, würde die Verjährung neu beginnen. Dasselbe gilt, wenn sich das Update aus anderen Gründen als Mangel herausstellen würde. Dann wären auch hier wieder Diesel-Klagen möglich.

VW-Abgasskandal: Optionen für später entdeckten Betrug (v.a. 3.0 l-Motoren)

Im Volkswagen-Konzern wurden auch nach 2015 immer wieder weitere Modelle bekannt, die vom Abgasskandal betroffen waren – teilweise selbst Fahrzeuge aus der jeweils aktuellen Produktion. Das traf insbesondere auf große Dieselmotoren (3,0 l und mehr) zu, die v.a. in Modellen von Audi und Porsche verbaut waren.

Diesel-Besitzer, die ein solches Modell fahren, haben im Abgas-Skandal 3 Möglichkeiten:

  • Bei finanzierten Fahrzeugen können Sie Kauf und Autokredit widerrufen und ihr Geld zurückbekommen.
  • Innerhalb der ersten 2 Jahre nach dem Kauf können sie gegen den Händler wegen Sachmangels vorgehen. Teilweise können sie dabei sogar ein sauberes Nachfolgemodell bekommen. Bei Gebrauchtwagenkäufen vom Händler beträgt die Frist ein Jahr.
  • Innerhalb der ersten (vollen) 3 Kalenderjahre nach dem Bekanntwerden können sie vom Hersteller Schadensersatz wegen unerlaubter Handlung verlangen.

Folgende Modelle sind nach unseren Informationen vom VW-Abgasskandal betroffen, die Ansprüche sind aber bei mehreren Varianten noch nicht verjährt. Dabei geht es insbesondere um die „großen“ Dieselmotoren mit 3,0 und 4,2 l Hubraum.

Volkswagen:

Audi:

Porsche: 3,0 TDI, 4,0 TDI, 4,2TDI bei den Modellen

Thermofenster beim Motor EA 288

Auch die neuesten Diesel-Modelle aus dem VW-Konzern mit der Motorvariante EA 288 sind offenbar nicht so sauber wie sie sein sollten. Hier hat VW die „Thermofenster“, bei denen die Abgasreinigung heruntergeregelt wird, wohl zu großzügig ausgelegt. Dazu gibt es inzwischen einige Urteile gegen VW. Allerdings reicht dem BGH die Verwendung von Thermofenstern alleine nicht aus. Verbraucherschützer haben in einigen Varianten des EA 288-Motors aber weitere illegale Abschalteinrichtungen gefunden.

Diesel-Besitzer, die ein solches Modell fahren, haben im Abgas-Skandal 3 Möglichkeiten:

  • Bei finanzierten Fahrzeugen können Sie Kauf und Autokredit widerrufen und ihr Geld zurückbekommen. Das gilt unabhängig von der Betroffenheit.
  • Innerhalb der ersten 2 Jahre nach dem Kauf (1 Jahr bei Gebrauchtwagen vom Händler) können sie gegen den Händler wegen Sachmangels vorgehen. Teilweise hat man dabei Anspruch auf die Nachlieferung eines sauberen Nachfolgemodells. Dafür reicht bereits der Nachweis von Thermofenstern aus, da der EuGH diese als Sachmangel ansieht.
  • Innerhalb der ersten (vollen) 3 Kalenderjahre nach dem Bekanntwerden können sie vom Hersteller Schadensersatz wegen unerlaubter Handlung verlangen. Voraussetzung ist dabei, dass weitere Abschalteinrichtungen eingebaut sind.

Folgende Modelle aus dem Volkswagen-Konzern scheinen von den zu großzügig bemessenen Thermofenstern betroffen zu sein. Viele davon setzen außerdem weitere Abschalteinrichtungen ein. Dabei geht es um Modelle mit EA 288-Motor. Dieser hat 1,6 bzw. 2,0 l Hubraum (bei 3 Zylindern 1,4 l) und wurde seit 2013 teilweise noch bis 2020 gebaut:

Audi:

Volkswagen

Seat

Skoda

Abgasskandal: Optionen für andere Hersteller

Neben dem VW-Konzern haben auch andere Hersteller bei den Abgaswerten ihrer Diesel-Fahrzeuge getrickst. Rückrufe gab es deshalb bereits bei Opel, Mercedes-Benz (Daimler) und BMW. Hier sind die Manipulationen meist auch deutlich später bekannt geworden als bei VW.

Diesel-Besitzer, die ein solches Modell von Opel, Mercedes oder BMW fahren, haben im Abgas-Skandal 3 Möglichkeiten:

  • Bei finanzierten Fahrzeugen können Sie Kauf und Autokredit widerrufen und ihr Geld zurückbekommen.
  • Innerhalb der ersten 2 Jahre nach dem Kauf können sie gegen den Händler wegen Sachmangels vorgehen. Dafür reichen bereits Thermofenster.
  • Innerhalb der ersten (vollen) 3 Kalenderjahre nach dem Bekanntwerden können sie vom Hersteller Schadensersatz wegen unerlaubter Handlung verlangen.

Aktuell sind nach unseren Informationen folgende Hersteller und Modelle betroffen:

Opel:

Folgende Opel-Modelle sind aktuell vom Dieselskandal betroffen:

Außerdem gibt es bei Opel einen weiteren Abgasskandal, bei dem allerdings Fahrzeuge mit Otto-Motor (also Benziner) betroffen sind. Dabei geht es um die Überschreitung des Euro-6d-Temp-Grenzwertes für Stickoxide. Für folgende Opel-Modelle hat das KBA bereits Rückrufe angeordnet:

  • Opel Corsa 1.2 der Modelljahre 2018 und 2019
  • Opel Corsa 1.4 der Modelljahre 2018 und 2019
  • Opel Adam 1.2 der Modelljahre 2018 und 2019
  • Opel Adam 1.4 der Modelljahre 2018 und 2019

BMW:

Bei einigen Modellen hat BMW – angeblich versehentlich – eine falsche Softwareversion aufgespielt, die durch einen Rückruf inzwischen ausgetauscht wurde. Ein Anspruch auf Schadensersatz oder Rückgabe ist dabei möglich aber nicht so sicher wie bei VW. Gute Chancen haben dagegen die Besitzer von finanzierten BMW – selbst wenn es keine Diesel sind.

Außerdem gibt es Hinweise, dass auch bei BMW unzulässige Thermofenster eingesetzt wurden. Betroffen sind dabei folgende Modelle:

Mercedes-Benz/Daimler:

Bei Mercedes erfolgten die ersten Rückrufe wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen bereits 2018. Daher drohen hier Ansprüche Ende 2021 zu verjähren. Die Verjährung kann aber z.B. durch eine Anmeldung zur Daimler-Musterfeststellungklage verhindert werden.

Welche Varianten genau jeweils mit der Schummel-Software ausgestattet sind, können Sie in unserer Liste der vom Abgasskandal betroffenen Mercedes-Modelle nachlesen. Außerdem erwarten wir weitere Rückrufe für die C-, E- und S-Klasse.

Neben den genannten Herstellern wird auch Mitsubishi, Volvo, Peugeot, Citroen und Renault vorgeworfen, in unterschiedlichem Ausmaß bei den Abgaswerten manipuliert zu haben. Hier steht die juristische Aufarbeitung aber noch am Anfang. Im Fiat-Abgasskandal gibt es dagegen schon erste Urteile, insbesondere zum Fiat Ducato. Gerade bei den Wohnmobilen auf Fiat-Ducato-Basis ist teilweise Eile geboten: Die manipulierten Modelle wurden bis 2019 gebaut, daher läuft in den letzten Fällen bald die Gewährleistung aus.

Wenn der Händler Ihnen den Dieselskandal verschwiegen hat

Grundsätzlich darf ein Händler (oder auch ein privater Verkäufer) ihm bekannte Mängel an der verkauften Ware nicht einfach verschweigen. Das gilt laut einem Urteil des Landgerichts München II auch für Fahrzeuge, die vom Dieselskandal betroffen sind. In dem Fall hatte ein Gebrauchtwagenhändler dem Käufer eines VW Sharan arglistig verschwiegen, dass das Fahrzeug mit einer Mogel-Software ausgestattet war. Diese Tatsache war dem Händler zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits bewusst, der Kunde hatte sich aber vorher nicht über die vom Abgasskandal betroffenen Modelle informiert.

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