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Abgasskandal: Nutzungsentschädigung PKW berechnen | VW, Audi, Mercedes und andere

14. Juni 2021

Seit den ersten Diesel-Klagen im VW-Abgasskandal gab es Streit darum, ob und wenn ja, wie vom Abgasskandal betroffene Kunden entschädigt werden müssen. Mehrere BGH-Urteile zum VW-Dieselskandal haben hier für Klarheit gesorgt. Das vom BGH abgesegnete Modell sieht eine Rückabwicklung des Kaufs vor. Im Gegenzug zur Rückgabe des Mogel-Diesels erhält der Kunde eine Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung. Wir erläutern hier, wie man diese Nutzungsentschädigung bei neuen PKW, bei gebrauchten PKW und bei Wohnmobilen berechnen kann. Die Berechnungs-Formeln sind nicht nur auf Volkswagen, sondern auch auf andere vom Dieselskandal betroffene Hersteller wie Audi, Mercedes, Opel oder Fiat anwendbar.

Berechnung der Nutzungsentschädigung bei neuen PKW

Die Nutzungsentschädigung ist weder vom Alter noch vom Zustand des Autos abhängig. Sie soll lediglich widerspiegeln, welchen Anteil an der möglichen „Nutzung“ des PKW der Kunde „verbraucht“ hat. Da ein Auto genutzt wird, indem man es fährt, kommt es bei der Berechnung der Nutzungsentschädigung daher auf die gefahrenen Kilometer an. Dabei geht man in der Regel davon aus, dass ein PKW eine Lebenserwartung von 300.000 km hat. Das kann ein Richter im Einzelfall anders sehen (z.B. weniger bei Kleinwagen, mehr bei Luxusklasse), nachdem der BGH aber 300.000 km bisher nie beanstandet hat, kann man relativ sicher von dieser Größe ausgehen. Die Nutzungsentschädigung bei neu gekauften Autos berechnet sich damit folgendermaßen:

Nutzungsentschädigung = Kaufpreis * aktueller Tachostand / 300.000 km

Dazu ein Beispiel für die Berechnung der Nutzungsentschädigung:
Kaufpreis: 60.000 €
aktueller Tachostand: 100.000 km
Nutzungsentschädigung = 60.000 € * 100.000 km / 300.000 km = 20.000 €
Damit beträgt die Erstattung 40.000 € (Kaufpreis – Nutzungsentschädigung).
(Weitere Beispiele finden sich in unserer VW-Entschädigungs-Tabelle.)

Berechnung der Nutzungsentschädigung bei gebrauchten PKW

Grundsätzlich folgt auch die Entschädigung bei vom Abgasskandal betroffenen Gebrauchtwagen derselben Logik wie bei neu gekauften PKW. Allerdings basiert sie auf dem Gebrauchtwagen-Preis und der erwarteten Rest-Laufleistung bei Kauf. Der Neupreis für das Auto ist daher egal. Folglich wird die Formel für die Berechnung der Nutzungsentschädigung bei gebrauchten Autos leicht angepasst:

Nutzungsentschädigung = Gebrauchtwagenkaufpreis * selbst gefahrene Strecke / (300.000 km – Tachostand bei Kauf)

Auch hier ein Beispiel für die Berechnung der Nutzungsentschädigung:
Kaufpreis Gebrauchtwagen: 40.000 €
Tachostand bei Kauf: 100.000 km
Tachostand aktuell: 150.000 km
=> selbst gefahrene Strecke = 150.000 km – 100.000 km = 50.000 km
Nutzungsentschädigung = 40.000 € * 50.000 km / (300.000 km – 100.000 km) = 10.000 €
Damit beträgt die Erstattung 30.000 €.

Nutzungsentschädigung bei Wohnmobilen im Abgasskandal

Bei vom Abgasskandal betroffenen Wohnmobilen wird teilweise auch eine andere Berechnung der Nutzungsentschädigung eingesetzt. Da Wohnmobile oft kaum bewegt werden und die Basis-Fahrzeuge (Lieferwagen wie der Fiat Ducato oder der Mercedes Sprinter) meist für sehr hohe Laufleistungen ausgelegt sind, wäre eine Orientierung an der Laufleistung vermutlich unfair dem Hersteller gegenüber. In den ersten positiven Urteilen zum Wohnmobil-Abgasskandal wurde daher stattdessen eine Lebenserwartung von 25 Jahren angesetzt. Ansonsten erfolgte die Berechnung analog. Es handelt sich hierbei allerdings bisher nur um Urteile der ersten Instanz.


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