Zusammenfassung
- Auch Mitsubishi ist wohl in den Abgasskandal verwickelt.
- Ob deutschen Mitsubishi-Fahrern Schadensersatz zusteht, muss noch im Rahmen von Diesel-Klagen geklärt werden.
Auch beim japanischen Autohersteller Mitsubishi verdichten sich die Hinweise, dass er in den Dieselskandal verwickelt ist. Da der Hersteller eng mit Nissan und Renault zusammenarbeitet, könnte es auch dort zu Abgas-Betrug gekommen sein.
Mitsubishi war bereits in einen Abgasskandal verwickelt: Im Jahr 2016 hatte der japanische Autohersteller zugegeben, bei den Abgaswerten manipuliert zu haben. Damals ging es allerdings um Benziner, die nicht für den deutschen Markt bestimmt waren.
Im Januar 2020 hat die Staatsanwaltschaft nun mehrere deutsche Standorte von Mitsubishi durchsuchen lassen. Auch beim Zulieferer Continental gab es in diesem Zusammenhang Besuch von den Behörden. Mitsubishi wird Betrug bei den Abgaswerten vorgeworfen. Insbesondere geht es um Diesel-Modelle mit 1,6l-Motoren ab September 2015 und mit 2,2l-Motoren ab November 2012. Die betroffenen Fahrzeuge haben die Abgasnormen Euro 5 oder Euro 6. Die Staatsanwaltschaft ging so weit, Kunden von Mitsubishi dazu aufzufordern, Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
Im Dezember 2021 wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Frankfurt im Zusammenhang mit dem Abgasskandal gegen mehrere Mitarbeiter des (ehemaligen) PSA-Konzerns ermittelt. Dabei soll es neben Modellen von Peugeot und Citroën auch um SUVs von Mitsubishi gehen.
Ob und falls ja wann für Mitsubishi-Diesel offizielle Rückrufe, Softwareupdates oder Stilllegungen angeordnet werden, wird sich erst noch zeigen. Daher steht auch noch nicht fest, ob die Besitzer von Mitsubishi-Dieseln wirklich Anspruch auf Rückgabe oder Schadensersatz haben. Bereits jetzt können aber viele Besitzer von finanzierten Autos mit dem Widerrufsjoker ihre Fahrzeuge zurückgeben, da die Autobanken oft schwere Formfehler in ihren Verträgen gemacht haben. Das gilt sogar bei Modellen ohne Diesel-Motor.
FAQs zum Abgasskandal bei Mitsubishi
Das kann man noch nicht sicher sagen. Eine Durchsuchung der Staatsanwaltschaft ist aber kein gutes Zeichen.
Da es noch keine Rückrufe gibt, ist wohl noch keine Eile geboten. Man sollte sich aber informieren.
Laut Staatsanwaltschaft erstrecken sich die Vorwürfe auf
Diesel-Modelle mit 1,6l-Motoren ab September 2015 und mit 2,2l-Motoren ab November 2012.
Schadensersatz gibt es vermutlich erst, wenn Rückrufe angeordnet werden. Wer seinen Mitsubishi finanziert hat, kann aber jetzt schon einen Widerruf prüfen.