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Mercedes Abgasskandal: Urteile 2021 und 2020

8. November 2021

Als der VW-Dieselskandal bekannt wurde, leugnete Daimler noch jede Verwicklung in den Abgasskandal. Inzwischen werden aber immer mehr Details zu Abschalteinrichtungen bei Diesel-Modellen von Mercedes bekannt. Auch das Kraftfahrtbundesamt (KBA) hat bereits etliche betroffene Fahrzeuge zurückrufen lassen. Daher gibt es immer mehr Urteile von Landgerichten und Oberlandesgerichten (OLG), in denen Mercedes zu Schadensersatz verurteilt wird. Der BGH hat zwar schon erste Urteile gefällt, eine abschließende Klärung steht aber noch aus.

Klar ist: Wenn Daimler nachgewiesen werden kann, dass absichtlich eine illegale Abschalteinrichtung in einem Mercedes-Modell verwendet wurde, haben die Kunden Anspruch auf eine Rückabwicklung des Kaufs. Alternativ können die vom Mercedes-Abgasskandal betroffenen Kunden auch Schadensersatz bekommen und ihr Auto behalten.

Die wichtigsten Mercedes-Abgasskandal-Urteile:

Mercedes-Diesel-Urteile 2020 und 2021

Inzwischen gibt es etliche Diesel-Urteile im Mercedes-Abgasskandal, bei denen Daimler zur Rücknahme von Fahrzeugen verurteilt wurde. Daher können wir hier nur einige Beispiele nennen:

  • Urteil des OLG Naumburg vom 15.10.2021 (Az: 8 U 24/21): Das OLG sieht die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung bei einem GLK 220 CDI 4 MATIC mit OM 651-Motor (Euro 5) als illegale Abschalteinrichtung. Außerdem ist die Abtretung von Ansprüchen an die Autobank irrelevant. Eine Revision zum BGH wurde nicht zugelassen.
  • Urteil des Landgerichts Hamburg vom 28.09.2021 (Az. 317 O 135/20): Der Besitzer kann seinen 2014 als Jahreswagen gekauften Mercedes-Benz ML 350 BlueTEC 4MATIC mit OM 642-Motor für mehr als die Hälfte des Kaufpreises zurückgeben.
  • Ende September 2021 wurden drei Strafbefehle gegen Daimler-Mitarbeiter rechtskräftig, die im Zusammenhang mit dem Mercedes-Abgasskandal erlassen wurden.
  • Urteil des OLG Frankfurt vom 15.9.2021 (Az. 3 U 36/21): Daimler muss bei einem Fahrzeug mit Software-Update die ursprüngliche Software offenlegen.
  • Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 26.8.2021 (Az. 14 O 124/21): Der Kläger erhält 17.653,24 € plus Zinsen für seinen Mercedes C 220 CDI BlueEfficiency, den er vor fast 10 Jahren für 28.500 € gekauft hatte. (Kilometerstände: 12.310 km bei Kauf, 102.772 km bei Rückgabe)
  • Verfügung des OLG Köln vom 22.2.2021 (Az. I-14 U 56/20): Das Gericht sieht nach einem offiziellen Rückruf durch das KBA und dem Vortrag des Klägers über die Verwendung einer Prüfstandserkennung nun die Beweislast bei Daimler. In dem Verfahren geht es um ein Modell mit EA 642-Motor.
  • Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 20.5.2021 (Az. 3 U 7/20): Die Kühlmittel-Solltemperaturregelung kann eine sittenwidrige Schädigung darstellen. Daher muss das Landgericht ein Gutachten einholen.
  • Urteil des OLG Köln vom 05.11.2020 (Az. 7 U 35/20): Wegen „hinreichend substantiiertem Vortrag des Klägers zu mehreren unzulässigen Abschaltmechanismen“ trifft Daimler eine „sekundäre Darlegungslast“. Dafür reicht es nicht, unvollständige bzw. geschwärzte Rückrufbescheide vorzulegen. Der Kläger bekommt daher für seine gut 3 Jahre alte C-Klasse mit OM 651-Motor mit 30.548 km Tachostand 53.813,18 € plus Zinsen und Anwaltskosten. Der Neupreis hatte 61.304,04 € betragen.
  • Urteil des OLG Naumburg vom 18.09.2020 (8 U 8/20): Der Kläger erhält für seinen vor 6 Jahren für 33.950,00 € gekauften Mercedes GLK 220 CDI mit OM 651-Motor 25.741,43 € plus Zinsen und Anwaltskosten. (Tachostand aktuell: 79.776 km, bei Kauf: 25.494 km)

BGH-Urteile zum Mercedes-Abgasskandal

Im Vergleich zu Volkswagen hatte der Bundesgerichtshof (BGH) bisher nur wenige Fälle zu Mercedes-Benz bzw. zur Daimler AG zu entscheiden. Bereits geklärt hat der BGH, dass der Einsatz von Thermofenstern allein nicht ausreicht, um eine „sittenwidrige Schädigung“ zu begründen (Urteil vom 13.07.2021, Az. VI ZR 128/20, Urteil vom 16.9.2021, Az. VII ZR 190/20, VII ZR 286/20, VII ZR 321/20 und VII ZR 322/20). Vielmehr muss belegt werden, dass der Hersteller wusste, dass er etwas illegales tut – dieser Frage muss ein Gericht daher grundsätzlich auch nachgehen (BGH-Beschluss vom 19.1.2021, Az. VI ZR 433/19). Neben den Thermofenstern hat Mercedes jedoch wohl auch weitere Abschalteinrichtungen eingesetzt, deren Unzulässigkeit deutlich offensichtlicher ist.

Übrigens: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich noch nicht direkt mit dem Abgasskandal bei Mercedes beschäftigt. Allerdings hat der EuGH bereits entschieden, dass praktisch alle Abschalteinrichtungen illegal sind. Nach einem Schlussantrag des Generalanwalts dürfte der Einsatz von Thermofenstern zumindest ausreichen, um eine Sachmängelhaftung zu begründen. Von solchen Thermofenstern soll auch Mercedes intensiv Gebrauch gemacht haben. Alternativ zu einem Vorgehen aufgrund des Abgasskandals, kann man seinen betroffenen Mercedes auch über einen Autokredit-Widerruf loswerden.

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