Zusammenfassung
- Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat Rückrufe für über 480.000 Mercedes-Diesel bis Baujahr 2018 veranlasst.
- Betroffene können eine Entschädigungszahlung erhalten oder Ihren Anspruch auf Rückabwicklung geltend machen.
- Mit unserem Schadensersatz-Rechner können Sie Ihren Anspruch auf Schadensersatz oder Autorückgabe für Ihr Modell unverbindlich prüfen.
Das Kraftfahrbundesamt hat etliche Mercedes-Diesel (darunter viele Modelle der A-, B-, C-, E-, M-, G-, S- und V-Klassen sowie mehrere SUVs) mit illegalen Abschalteinrichtungen der Baujahre 2011-2018 zurückgerufen. Im Jahr 2021 hat das KBA einige Rückrufe noch einmal erweitert sowie neue veröffentlicht, z.B. wurden über 100.000 Mercedes Sprinter und weitere 235.000 Vianos & Vitos in die Werkstätten zurückgerufen.
Besitzern von betroffenen Fahrzeugen der Marke Mercedes-Benz steht beim Einsatz von illegalen Abschalteinrichtungen Schadensersatz zu. Auch nach Durchführung eines Software-Updates verfallen die Ansprüche nicht. Mit unserem Entschädigungsrechner können Sie kostenlos und unverbindlich berechnen, was Ihnen im Mercedes-Abgasskandal zusteht.
Auf Wunsch können Sie außerdem eine kostenlose Ersteinschätzung von einem spezialisierten Anwalt erhalten. Die Schadensersatz-Ansprüche lassen sich aber auch selbst berechnen. Dabei gibt es drei Optionen:
Option 1: Rückgabe Ihres Fahrzeugs
Das Standard-Modell für Diesel-Schadensersatz von Daimler sieht die Rückabwicklung des Kaufs vor. Dabei gibt der Kunde seinen vom Abgasskandal betroffenen Mercedes zurück und erhält dafür den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung. Das hat den Vorteil, dass der Kunde sich auch zukünftig nicht mit den negativen Folgen von Rückrufen und Software-Updates herumschlagen muss. Die Nutzungsentschädigung ist meist niedriger als der Wertverlust und berechnet sich nach der Formel
Kaufpreis * Tachostand / 300.000 km
Abweichende Formeln gibt es, wenn es sich bei Ihrem Mercedes-Diesel um einen Gebrauchtwagen oder ein Wohnmobil handelt oder wenn Sie Ihr Auto bereits verkauft haben.
Option 2: Pauschaler Schadensersatz
In manchen Fällen wollen sich die betroffenen Mercedes-Fahrer nicht von ihrem Fahrzeug trennen. In anderen Fällen ist der Tachostand so hoch, dass die Rückgabe wirtschaftlich keinen Sinn macht. In diesen Fällen ist es auch möglich, einen pauschalen Schadensersatz von Daimler einzuklagen. Die Entschädigung wird dann mit etwa 15-20 % vom Kaufpreis berechnet. Der RECHTECHECK-Schadensersatzrechner prüft automatisch, ob Option 1 oder Option 2 besser ist.
Option 3 (während Gewährleistung): Nachlieferung eines Nachfolgemodells
Der BGH hat im Juli 2021 klargestellt: Eine illegale Abschalteinrichtung stellt einen Sachmangel dar. Daher kann man in den ersten zwei Jahren nach dem Kauf eine „Nacherfüllung“ verlangen, wenn es inzwischen ein Nachfolgemodell ohne Abschalteinrichtungen gibt. Man bekommt dann ein neues Fahrzeug. Eine Zuzahlung wird nur dann fällig, wenn der Listenpreis inzwischen um mindestens 25% gestiegen ist. Und auch dann muss man nur ein Drittel (in Ausnahmen die Hälfte) der Listenpreis-Differenz zahlen. Für diese Option sparen wir uns mal den Rechner.
Im Rahmen der Gewährleistung muss der Kläger der Daimler AG nicht einmal Vorsatz nachweisen. Für die Sachmängelhaftung ist nämlich der Händler verantwortlich und sie ist auch unabhängig vom Verschulden. Daher reicht es, wenn das eigene Fahrzeug von Mercedes-Benz eine illegale Abschalteinrichtung einsetzt.