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Anwalt Dieselskandal: Erfahrungen aus den Diesel-Klagen

Diesel-Klagen: Erfahrungen von Anwälten im Abgasskandal
10. Januar 2022

Zusammenfassung

  • Beim EA 189-Motor von VW machen Verbraucher-Anwälte inzwischen sehr gute Erfahrungen bei Diesel-Klagen.
  • Bei anderen VW-Motoren und Mercedes gehen die Schadensersatz-Prozesse im Abgasskandal dagegen meist in die Berufung. Die Urteile fallen jedoch auch hier i.d.R. zu Gunsten der Betroffenen aus.
  • Bei anderen Herstellern liegen noch keine höchstrichterlichen Urteile zu Diesel-Klagen vor. Bei Herstellern wie z.B. Fiat, Iveco oder Volvo ist der Betrug jedoch so eindeutig, dass Betroffene auch hier gute Chancen auf Erfolg haben.
  • Rechtsschutzversicherungen und Prozessfinanzier übernehmen in den meisten Fällen die kompletten Verfahrenskosten.

Viele Verbraucher schrecken vor einer Diesel-Klage zurück, weil die Angaben zu Erfahrung mit Anwälten im Dieselskandal im Internet weit auseinandergehen. Konzerne wie VW, Audi, Mercedes oder andere Hersteller stellen es gerne so dar, dass nach ihrer Erfahrung die Diesel-Klagen fast immer schlecht ausgehen. Die Anwälte behaupten teilweise, dass sie (fast) immer gewinnen. Auch die Erfahrungen der Verbraucher (z.B. in einschlägigen Internet-Foren) gehen weit auseinander. Einige haben die Erfahrung gemacht, dass nur ihr Anwalt Geld verdient hat, andere sind hochzufrieden, weil sie eine Entschädigung bekommen haben. Wir von Rechtecheck möchten daher unsere aktuellen (Stand: Anfang 2022) Erfahrungen mit Diesel-Klagen zusammenfassen:

Erfahrungen mit Diesel-Klagen beim EA189 von VW, Audi & Co.

Der EA 189-Motor hat den Dieselskandal ursprünglich ausgelöst. Er wurde bei Volkswagen, Audi, Seat und Skoda in vielen Modellen eingesetzt. Das Fahrzeug erkannte anhand der fehlenden Lenkbewegungen, dass es auf dem Prüfstand war und schaltete in einen sauberen Modus.

Bis zum ersten BGH-Urteil im Abgasskandal war die Rechtsprechung teilweise uneinheitlich. Wer mit seiner Diesel-Klage Schadensersatz bekommen wollte, machte die Erfahrung, dass die Fälle meist in die Berufung gingen und VW erst dann ein Vergleichsangebot machte.
Seit den BGH-Urteilen ist die Rechtslage dagegen weitgehend geklärt: Wer für diesen Motor rechtzeitig eine Diesel-Klage eingereicht hat, kann sein Auto zurückgeben und erhält dafür den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstattet. Nach unserer Erfahrung berechnen die Gerichte die Nutzungsentschädigung bei PKW meist anhand einer angenommenen Lebensdauer von 300.000 km.

Volkswagen und Audi kommen einem Urteil allerdings inzwischen oft zuvor und machen ein großzügiges Vergleichsangebot: Der Hersteller übernimmt alle Kosten der Diesel-Klage und zahlt eine pauschale Entschädigung – in der Regel 15-20% des Kaufpreises. Der Kunde kann dabei sein Auto behalten.

Wer ein Fahrzeug mit EA 189-Motor besitzt und nicht rechtzeitig geklagt hat, kann sich nach unserer Erfahrung eine Diesel-Klage aktuell sparen. Die ursprünglichen Ansprüche sind verjährt und ob VW mit den Software-Updates eine neue illegale Abschalteinrichtung eingebaut hat, wird demnächst vom BGH geklärt. Wer will, kann sich trotzdem bei uns unverbindlich registrieren. Wir informieren dann betroffene Verbraucher automatisch, falls das BGH-Urteil positiv ausfällt und sie einen Anspruch auf Schadensersatz haben:

Erfahrungen zu Diesel-Klagen bei anderen Audi- und VW-Motoren

Auch bei anderen Motoren wie dem Nachfolgemodell EA 288 setzt Volkswagen Abschalteinrichtungen ein, insbesondere Thermofenster. Das gilt für VW, Audi, Seat, Skoda und Porsche. Allerdings ist noch nicht höchstrichterlich geklärt, ob diese auch illegal sind.

Unsere Erfahrung mit diesen Diesel-Klagen ist, dass die Urteile bisher ähnlich uneinheitlich ausfallen wie beim ursprünglichen Abgasskandal. Die Anwälte (auf beiden Seiten) legen daher oft Berufung ein. Die Berufung wird aber i.d.R. auch von der Prozessfinanzierung bzw. von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Vergleichsangebote unterbreitet Volkswagen bei diesen Motoren, bisher zumindest, i.d.R. nicht.

Eine ungewöhnliche Erfahrung, die unsere Anwälte mit Diesel-Klagen zum EA 288 machen: In den vielen Fällen wird ein Gutachten verlangt. Dabei reicht es nicht, dass bereits Gutachten zu anderen Fahrzeugen derselben Baureihe vorliegen, sondern es muss für jedes individuelle Fahrzeug ein Gutachten erstellt werden. Daher raten die Anwälte, die mit Rechtecheck zusammenarbeiten, ihren Mandanten, das Auto während des Prozesses nicht zu verkaufen. Die Prozesse dauern erfahrungsgemäß 6-12 Monate. Auch diese Kosten werden i.d.R. von der Prozessfinanzierung bzw. von der Rechtsschutzversicherung übernommen.

Erfahrungen mit Diesel-Klagen gegen Mercedes

Auch bei Daimler ist inzwischen unbestritten, dass in vielen Mercedes-Modellen Abschalteinrichtungen eingesetzt werden, die die Effektivität der Abgasreinigung herabsetzen. Daimler hat dabei insbesondere auf Thermofenster und die sogenannte Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung gesetzt. Ein höchstrichterliches Urteil zu Daimler steht noch aus, jedoch sehen bereits jetzt viele Landes- und Oberlandesgerichte die illegale Manipulation für bestätigt an. Auch sieht es nach einem BGH-Beschluss vom 19.01.2021 so aus, dass auch hier der BGH auf der Seite der Verbraucher stehen wird.

Nach unserer Erfahrung mit Diesel-Klagen fallen auch bei Mercedes-Modellen die Urteile derzeit noch unterschiedlich, jedoch in der Regel zu Gunsten der Verbraucher, aus. Auch Mercedes bietet nach unserer Erfahrung meist keine Vergleichsangebote an.

Erfahrungen mit Diesel-Klagen gegen andere Hersteller

Da die Mühlen der Justiz langsam mahlen, liegen zu anderen Herstellern bisher kaum Erfahrungen mit Diesel-Klagen vor. In einigen Fällen ist der Betrug aber so offensichtlich, dass nach Aussagen der Anwälte, die mit Rechtecheck zusammenarbeiten, ein Erfolg sehr wahrscheinlich ist.

Das gilt beispielsweise für Fahrzeuge von Fiat und Iveco sowie die darauf aufbauenden Wohnmobile. Viele Fiat-Motoren schalten die Abgasreinigung nämlich nach etwas mehr als 20 Minuten einfach ab. So lange dauert der übliche Prüfzyklus für die Zulassung. Inzwischen gibt es auch erste Urteile im Fiat-Dieselskandal. Die Erfahrung aus diesen Fiat-Diesel-Prozessen: Meist ignoriert Fiat (bzw. Stellantis) die Klage und es kommt zu einem Versäumnis-Urteil. Dabei übernimmt der Richter in der Regel die Forderung des Klägers komplett in sein Urteil.

Bei BMW und Opel gibt es ebenfalls noch keine Urteile auf BGH-Ebene.

Autor

Robert hat als Diplomkaufmann und Wirtschaftsingenieur nicht nur die besten Voraussetzungen dafür, den reibungslosen Ablauf der Webseite sicherzustellen, sondern auch den perfekten Background, um vor allem komplexe Wirtschafts-Themen nutzerfreundlich und nachvollziehbar aufzubereiten. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Abgasskandal, Geldanlage, Kreditrecht, Flugrecht und Versicherung. Nach seinem Ausscheiden bei RECHTECHECK wechselte Robert zur Nürnberger Werbeagentur BESONDERS SEIN.

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