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Wie man keine unerwünschte Werbung mehr bekommt

18. Mai 2018

Unerwünschte Werbung kann eine wahre Plage sein: Reklame, Prospekte, Bettelbriefe, kostenlose Zeitungen, Postwurfsendungen und „Einkaufaktuell“ verstopfen nicht nur den Briefkasten, sondern belasten auch noch die Umwelt.

Daher hat der BGH bereits 1988 entschieden, dass Werbetreibende Eigentum, Besitz und allgemeines Persönlichkeitsrecht von Verbrauchern verletzen, wenn sie gegen deren ausdrücklichen Willen Werbung zustellen. Allerdings ist es nicht immer einfach, Werbung zu blockieren, die per Post zugestellt oder von anderen Verteilern eingeworfen wird.

Keine unadressierte und teiladressierte Werbung mehr

Unadressierte Prospekte und Werbe-Briefe (z.B. Postwurfsendungen) kann man vermeiden, indem man einen entsprechenden Aufkleber am Briefkasten anbringt. Übliche Formulierungen sind u.a. „Bitte keine Werbung einwerfen“ oder „Keine Werbung!

Auch teiladressierte Werbung, die zwar Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort, aber nicht den Namen enthält, kann man mit einem „Bitte keine Werbung“-Aufkleber vermeiden. Solche Briefe richten sich z.B. „An die Bewohner des Hauses …“.

Grundsätzlich kann man sich auch direkt an den Absender der Reklame richten, wenn man lediglich bestimmte Werbung erhalten möchte – mit einem Aufkleber verhindert man nämlich die Zustellung vollständig. Zu diesem Zweck haben wir einen Musterbrief vorbereitet.

Keine kostenlosen Zeitungen mehr

Kostenlose Zeitungen (Anzeigenblätter) unterscheiden sich von der normalen unadressierten Werbung dadurch, dass sie über einen nicht unerheblichen redaktionellen Teil verfügen. Damit zählen kostenlose Zeitungen nicht zur klassischen Werbung, sondern zur Presse. Es reicht daher nicht aus, lediglich „Werbung“ oder „Reklame“ durch einen Aufkleber zu verbieten. In der Regel kann man den Einwurf von Anzeigenblättern aber verhindern, indem man einen Aufkleber mit einer Aufschrift wie „Bitte keine Werbung und keine kostenlosen Zeitungen einwerfen“ am Briefkasten anbringt. Auch hier steht den Verbrauchern natürlich die Möglichkeit offen, sich direkt an den Absender zu wenden und ihm die Zustellung zu untersagen, beispielsweise, wenn man manche kostenlosen Zeitungen erhalten will, andere aber nicht.

Keine adressierte Werbung mehr

Adressierte Werbung lässt sich nicht über einen Aufkleber am Briefkasten stoppen. Die Post muss nämlich jede korrekt adressierte und ausreichend frankierte Sendung zustellen. Solche Werbe-Briefe können daher nur dort verhindert werden, wo sie entstehen: beim Absender.

Eine Möglichkeit, sich gegen den Versand von adressierten Werbebriefen zu wehren, ist die Eintragung in eine sogenannte Robinsonliste. Diese werden insbesondere von Verbänden der werbenden Unternehmen betrieben. Bevor ein Werbeschreiben verschickt wird, kann der Absender seine Adressdaten gegen die Robinsonliste abgleichen und so die Empfänger ausschließen, die keine Werbung bekommen wollen. Robinsonlisten haben dabei aber zwei Nachteile:

  1. Bei den gängigen Betreibern von Robinsonlisten lässt sich Werbung nur insgesamt oder für bestimmte Branchen blockieren. Damit ist es nicht möglich, die Werbung von bestimmten Unternehmen individuell zuzulassen.
  2. Die Berücksichtigung von Robinsonlisten ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, Unternehmen können sie daher auch einfach ignorieren.

Alternativ (oder ergänzend) zur Eintragung ein eine Robinsonliste kann man die werbetreibenden Unternehmen auch individuell anschreiben. Untersagt man einem Anbieter so das Versenden von Werbung, ist dieses Verbot rechtsverbindlich, das Unternehmen muss sich daher auch daran halten.


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Quellen: Verbraucherzentrale

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