1. Streitwert kennen
Die Kosten der Scheidung, also Gerichts- und Anwaltskosten, hängen vom sogenannten Streit- oder Verfahrenswert ab. Grundsätzlich berechnet sich der Streitwert aus dem Nettogehalt und den Vermögenswerten beider Parteien. Sind beide Ehepartner berufstätig, setzt sich dieser aus den beiden Nettogehältern der letzten drei Monate zusammen. Verdient der eine Partner beispielsweise 3.500 Euro netto und der andere 2.500 Euro netto, beläuft sich der Streitwert auf 6.000 Euro x 3, also insgesamt 18.000 Euro. Für jedes Kind gibt es einen Freibetrag von 250 Euro, der vom gemeinsamen Nettoeinkommen abgezogen wird. Zusätzliches Vermögen, wie Immobilien oder Geldanlagen erhöhen den Streitwert, Kredite hingegen reduzieren ihn.
2. Scheidungskosten anhand des Streitwerts berechnen
Wie hoch die Scheidungskosten anhand des Streitwerts sind, erfahren Sie von Ihrem Rechtsanwalt, aus einer Scheidungskosten-Tabelle oder von unserem Scheidungskostenrechner. Beispielsweise kostet eine einvernehmliche Scheidung (mit einem Anwalt) mit einem Streitwert von 16.000 Euro, 1.957,55 Euro an Anwaltskosten und 586 Euro an Gerichtskosten. Macht insgesamt eine Summe von 2.543,55 Euro an Scheidungskosten.
3. Möglichst viel außergerichtlich regeln
Eine einvernehmliche Scheidung kommt Sie in jedem Fall am günstigsten. Regeln Sie daher – soweit es Ihnen möglich ist – das meiste außergerichtlich. Legen Sie die Regelungen in einer Scheidungsfolgenvereinbarung fest. Sind folgende Angelegenheiten vor dem Gang zum Gericht geregelt, spart es Ihnen nicht nur Zeit und Nerven, sondern auch Geld:
- Aufteilung Hausrat
- Wohnrecht gemeinsame Wohnung, bzw. Haus
- Zahlung von Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt
- Bei gemeinsamen Kindern: Sorgerecht und Kindesunterhalt
4. Nur einen Anwalt beauftragen
Im Falle einer einvernehmlichen Scheidung braucht nur die Partei, die den Scheidungsantrag vor Gericht einreicht, einen Anwalt. Die Anwaltskosten des Rechtsbeistandes werden dann zu gleichen Teilen unter beiden Parteien aufgeteilt. Läuft die Scheidung nicht so harmonisch ab und es müssen vor Gericht Interessen von beiden Ehepartnern vertreten werden, benötigt jede Partei einen eigenen Anwalt.
5. Was tun, wenn das Geld für die Scheidung fehlt?
Sollten Sie sich finanziell nicht in der Lage sehen, für die Scheidungskosten aufzukommen, können Sie bei Gericht Verfahrenskostenhilfe beantragen. Das Formular dafür erhalten Sie z. B. online bei der Bundesrechtsanwaltskammer Ihr Anwalt reicht den Antrag dann zusammen mit dem Scheidungsantrag für Sie vor Gericht ein. Bewilligt das Gericht Ihnen die Verfahrenskostenhilfe, brauchen Sie die Gerichts- und Anwaltsgebühren – je nach wirtschaftlichen Verhältnissen – überhaupt nicht oder nur in monatlichen Raten zu zahlen. Alternativ können Sie natürlich auch einen Kredit * beantragen. Die meisten Rechtsschutzversicherungen dagegen übernehmen bei Scheidung lediglich die Kosten für eine Erstberatung durch einen Anwalt.
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* Die Kosten einer herkömmlichen Scheidung können noch deutlich höher ausfallen, falls sich das Verfahren in die Länge zieht (z.B. weil es zu Streitigkeiten kommt).
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Claudia Sturm ist Gründerin und Geschäftsführerin der CSR Sturm Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Zusammen mit Rechtechteck verhilft sie getrennten Paaren zu einer einvernehmlichen Scheidung. Sie hat stets einen Blick über den Tellerrand hinaus und geht unkonventionelle Wege. Als Rechtsanwältin ist sie spezialisiert auf Allgemeines Zivilrecht, Familienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckungsrecht. Sie ist Lehrbeauftragte der Hochschule Heilbronn, Referentin zahlreicher Fachvorträge und Autorin juristischer Fachartikel.