Zusammenfassung:
- Strompreiserhöhungen müssen schriftlich und mit ausreichend Vorlauf angekündigt werden.
- Preiserhöhungen gewähren Betroffenen ein Sonderkündigungsrecht.
- Betroffene können fristlos kündigen und so der Preiserhöhung entgehen.
- Oft lohnt sich der Versuch einer Nachverhandlung.
Nicht nur die Coronapandemie hat zu finanziellen Belastungen vieler Unternehmen und Verbraucher geführt. Nun scheinen auch die Strom- und Gaspreise unaufhörlich zu steigen und ein weiteres Loch in so manchen Geldbeutel zu reißen. Betroffene müssen aber nicht tatenlos zusehen, denn längst nicht jede Erhöhung ist zulässig. Dieser Artikel zeigt, welche Rechte Verbraucher bei Preiserhöhungen für Strom und Gas haben.
Schreiben aufmerksam lesen
Preiserhöhungen müssen Strom- und Gasanbieter vorher ankündigen. Deshalb sollten Verbraucher entsprechende Schreiben aufmerksam lesen – selbst dann, wenn sie den Eindruck haben, dass es sich lediglich um ein Werbeschreiben handelt. So können sie zügig auf etwaige Preiserhöhungen reagieren und müssen nicht mit bösen Überraschungen auf der Abrechnung rechnen.
Preiserhöhung angekündigt – ist sie zulässig?
Erhöhen Strom- und Gasanbieter ihre Preise, sollten Verbraucher zunächst prüfen, ob ihnen die Erhöhung überhaupt wirksam mitgeteilt wurde. Ist das nicht der Fall, ist sie allein schon deshalb unwirksam. Versorger müssen Preisanstiege mit einem ausreichenden Vorlauf und in schriftlicher Form mitteilen. Dabei müssen die Mehrkosten verständlich und deutlich kommuniziert werden. Ein kurzer Anruf seitens des Stromanbieters reicht also nicht.
Wurde die Preiserhöhung wirksam mitgeteilt, sollten Verbraucher im nächsten Schritt prüfen, ob sie zulässig ist. Grundversorger dürfen zum Beispiel dann ihre Preise erhöhen, wenn auch sie mit höheren Kosten konfrontiert werden, auf die sie keinen Einfluss haben. Steigen also etwa die Rohstoffpreise oder gibt es Lieferengpässe, darf der Stromversorger die Kosten erhöhen. Dies muss allerdings in einem nachvollziehbaren Maße erfolgen. Anbieter dürfen also keinen willkürlichen Profit aus wirtschaftlichen Schieflagen ziehen.
Preise vergleichen und im Zweifel wechseln
Kommen Verbraucher zu dem Ergebnis, dass der Strom- oder Gasanbieter seine Preise zurecht erhöht hat, haben sie die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen und den Anbieter zu wechseln. Eine Preiserhöhung führt nämlich zu einem Sonderkündigungsrecht, das eine Kündigung zum Zeitpunkt der Erhöhung zulässt.
Vor einer vorschnellen Kündigung sollten Verbraucher allerdings die Preise anderer Anbieter vergleichen. Wie viel günstiger sind sie tatsächlich? Gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten klettern die Preise flächendeckend, sodass ein Wechsel nicht unbedingt zu einer Ersparnis führt. Insbesondere veraltete Verträge können allerdings mit einer höheren finanziellen Belastung einhergehen, weshalb sich gerade hier der Vergleich lohnt.
Wer zu einem anderen Strom- oder Gasanbieter wechselt, ist hier ebenfalls nicht vor Preiserhöhungen sicher. Auch der neue Anbieter darf auf die wirtschaftlichen Gegebenheiten reagieren und seine Preise im nachvollziehbaren Maße anpassen.
Verhandlung mit dem bisherigen Anbieter
Wer seinen Strom- oder Gasanbieter nicht wechseln möchte, kann trotzdem versuchen, mit seinem derzeitigen Anbieter andere Konditionen auszuhandeln. Darauf müssen sich Anbieter nicht einlassen – rechnen sie aber damit, dass der Kunde andernfalls abspringt, sind sie unter Umständen kompromissbereit.
Verbraucher sollten zunächst auf ihr Sonderkündigungsrecht hinweisen und darauf, dass sie bei anderen Anbietern günstigere Preise erhalten. Eine Internetrecherche zeigt nicht nur die Konditionen anderer Anbieter, sondern offenbart auch die Tarife, die der eigene Anbieter Neukunden anbietet. Kündigt der Verbraucher nun seine Bereitschaft zur Kündigung an, kann er fragen, ob der Strom- oder Gasanbieter bereit wäre, ihm einen günstigeren Neukundentarif anzubieten. In dem Fall bleibt beiden Parteien eine Kündigung erspart und der Verbraucher profitiert von geringeren Preisen.