Robinsonlisten werden z.B. vom Deutschen Dialogmarketing Verband e. V. (DDV) oder vom I.D.I. Interessenverband Deutsches Internet e.V. geführt. Ein Verbraucher kann sich in diese Robinsonlisten eintragen und damit jeder Art von adressierter Werbung widersprechen – teilweise auch gezielt Werbung aus bestimmten Branchen. Die Selektion einzelner werbetreibender Unternehmen ist über die Robinsonlisten dagegen nicht möglich.
Bevor ein Unternehmen Werbung verschickt, kann es seine Adressdaten mit einer der Robinsonlisten abgleichen. Adressen aus der Robinsonliste werden dann nicht angeschrieben. Der Abgleich erfolgt dabei verschlüsselt, sodass das werbetreibende Unternehmen nicht auf die restlichen Adressdaten zugreifen kann, die es bisher nicht in seiner Datenbank hatte.
Problematisch ist an diesem Verfahren, dass es keine gesetzliche Verpflichtung gibt, Robinsonlisten beim Versand von Werbung zu berücksichtigen. Damit kann man auch kein Unternehmen verklagen, wenn es die Eintragung in eine Robinsonliste ignoriert. Robinsonlisten werden daher v.a. von seriösen Unternehmen – insbesondere den Mitgliedern der jeweiligen Verbände – genutzt und respektiert. Gerade die Werbung von weniger seriösen, aggressiven Werbetreibenden lässt sich daher nicht durch die Eintragung in eine Robinsonliste stoppen. Auch unadressierte Werbung wird durch eine Robinsonliste i.d.R. nicht gestoppt – hier helfen aber meist entsprechende Aufkleber.
Die einzige Möglichkeit, einem Werbetreibenden rechtsverbindlich die Zusendung von Werbematerialien zu untersagen, ist es, das Unternehmen direkt anzuschreiben und ein entsprechendes Verbot auszusprechen. Einen entsprechenden Musterbrief können Sie bei uns herunterladen. Diese Aufgabe kann man natürlich auch delegieren, beispielsweise an einen Anwalt.
Weitere Informationen, wie Sie unerwünschte Werbung loswerden können, finden Sie auf unserer Seite zum Thema Werbeverbote.
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