Zusammenfassung:
- Hat Ihre Pauschalreise einen Mangel, dürfen Sie den Reisepreis in einem angemessenen Verhältnis mindern.
- Die Höhe der Minderung können Sie der Frankfurter Tabelle entnehmen, die allerdings keine Rechtskraft entfaltet und deshalb nur eine Orientierung bietet.
Wenn der Reisekatalog ein Paradies unter Palmen versprochen hat, die Realität am Urlaubsort aber alles andere als paradiesisch aussieht, müssen Sie Ihr Schicksal nicht tatenlos erdulden. Sie dürfen den Reisepreis in einer angemessenen Höhe mindern, erhalten also von Ihrem Reiseveranstalter einen Teil des Kaufpreises zurück. Wie Sie die Reisepreisminderung vornehmen und wie viel Geld Sie zurückverlangen dürfen, lesen Sie hier.
Pauschalreise nicht wie beschrieben? Reisepreis mindern
Selbstverständlich wird die Pauschalreise im Reisekatalog von ihrer besten Seite präsentiert. Dass von dem Resort nur die schönsten Ecken zu sehen sind und die Palmen ein wenig grüner wirken, gehört zu den zulässigen Werbemaßnahmen. Schließlich möchte man Ihnen Ihren Urlaub auch schmackhaft machen.
Wenn Sie aber anstatt eines brandneuen Vier-Sterne-Hotels ein in die Jahre gekommenes Gebäude vorfinden, das eher an ein Hostel erinnert, ist das ein Reisemangel, aufgrund dessen Sie den Reisepreis mindern dürfen.
Ein Reisemangel liegt immer dann vor, wenn eine zugesagte Reiseleistung nicht, unvollständig oder anders als beschrieben erbracht wird. Dies fängt bei offensichtlichen Mängeln an – zum Beispiel dann, wenn Sie ein Vier-Sterne-Hotel gebucht haben, die Unterkunft aber tatsächlich nur drei Sterne hat. Ein Reisemangel liegt aber auch dann vor, wenn die Unterkunft weniger Pools als beschrieben hat, der Flug oder der Bustransfer ausfallen oder die gebuchte Tour nicht stattfindet.
Keine Reisemängel sind Ereignisse, die der Reiseveranstalter nicht beeinflussen kann (höhere Gewalt), also zum Beispiel schlechtes Wetter, Stürme oder Bürgerkriege.
Reisepreisminderung berechnen – wie viel Geld erhalten Sie zurück?
Ein Reisemangel berechtigt Sie dazu, den Reisepreis zu mindern. Wie viel Geld Sie vom Reiseveranstalter zurückfordern dürfen, ist allerdings nicht gesetzlich festgelegt. Deshalb gibt es die Frankfurter Tabelle, die verschiedene Arten von Reisemängeln auflistet und angibt, wie hoch die Minderung jeweils ausfallen darf. Dabei handelt es sich jedoch nur um Anhaltspunkte – denn die Tabelle hat keine Rechtskraft und bindet weder Reiseveranstalter noch Gerichte. Im Zweifelsfall entscheiden Letztere im Einzelfall darüber, welche Minderung angemessen ist. Erfahrungsgemäß orientieren sich aber auch viele Reiseveranstalter unverbindlich an der Frankfurter Tabelle, weshalb sie in jedem Fall eine wertvolle Orientierung bietet.
Hier geht’s zur Tabelle für die Reisepreisminderung
Wie nehmen Sie eine Reisepreisminderung vor?
Sobald Sie einen Reisemangel entdecken, sollten Sie umgehend Ihren Reiseveranstalter informieren und Abhilfe verlangen. So erhält er die Chance, den Mangel zu beseitigen und den geschlossenen Vertrag ordnungsgemäß zu erfüllen. Falls ihm dies nicht zeitnah gelingt, dürfen Sie den Reisepreis mindern. Dafür fordern Sie nach Ihrer Rückkehr von Ihrem Reiseveranstalter schriftlich einen angemessenen Teil des Reisepreises zurück.
Achtung: Achten Sie darauf, dass Sie tatsächlich Ihren Reiseveranstalter in Kenntnis setzen. Die Hotelrezeption ist dafür nicht der richtige Ansprechpartner, denn Ihren Vertrag haben Sie mit Ihrem Reiseveranstalter geschlossen.
Kommunizieren Sie idealerweise ausschließlich schriftlich (zum Beispiel per E-Mail) mit Ihrem Reiseveranstalter und machen Sie Fotos von allen Reisemängeln. So können Sie später ohne Probleme nachweisen, dass Sie noch vor Ort auf den Reisemangel aufmerksam gemacht haben, er aber nicht behoben wurde.