Aktuelle Urteile im Audi Abgasskandal
Es gibt verschiedene Urteile vom BGH, von OLGs und Landgerichten, die im Audi-Abgasskandal eine Rolle spielen: So hat der BGH im Februar 2022 entschieden, dass die dreijährigen Verjährungsfristen nach Bekanntwerden eines verpflichtenden Rückrufs nicht für den Anspruch auf Schadensersatz nach §852 gelten.
Damit ist die Verjährung vom Tisch und betroffene Audi-Dieselkäufer der Baujahre 2012-2019 können eine Entschädigung einfordern. Wir haben zwei Beispiel-Urteile für Sie zusammengestellt – den Schadensersatz können Sie individuell für Ihr Modell in unserem Dieselskandal-Rechner kostenlos berechnen.
Urteil: Schadensersatz für Audi A3 Sportback 2.0 TDI
Das LG Mönchengladbach hat die Volkswagen AG zur Zahlung von 18.196 € nebst 5% Zinsen und Rechtsanwaltskosten von 1.295 € verurteilt. Das Gericht stellte die Verwendung von unzulässigen Abschalteinrichtungen beim Audi A3 Sportback 2.0 TDI Euro 6 fest. (Urteil vom 8. März 2022, Az.: 3 O 91/21)
LG Köln: Schadensersatz für Audi A6 3.0 TDI
Das Landgericht Köln verurteilte die Audi AG im Dieselskandal wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“. Streitgegenstand war ein Audi A6 3.0 TDI Avant mit 103.000 km auf dem Tacho. Der Kläger erhält Schadensersatzes in Höhe von 18.746,70 €. (Urteil vom 27. August 2022, Az.: 10 O 142/20)
Dieselskandal
Schadensersatz-Rechner
Alle Infos rund um den Dieselskandal inklusive Schadensersatz-Rechner.
Liste betroffener
Audi Diesel
Rückruf-Liste aller betroffenen Audi-Modelle im Abgasskandal.
Hintergründe
Audi Abgasskandal
Entwicklung der letzten Jahre: Betroffene Motoren, KBA-Rückrufe und Schadensersatz.
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