In einem weiteren Prozess um Thermofenster im Abgasskandal wird ein EuGH-Urteil erwartet. Nach dem Schlussantrag des Generalanwalts stellen Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung dar. Das ist wenig überraschend, da es frühere Entscheidungen von Generalanwalt und EuGH widerspiegelt. In der Rechtssache C-100/21 geht Athanasios Rantos aber noch einen Schritt weiter: Er geht davon aus, dass das EU-Recht zu Zulassungsvorschriften auch den Käufer direkt schützt. Daher muss den Kunden auch nach nationalem Recht Schadensersatz vom Hersteller für Autos mit Thermofenstern zustehen.
In dem Verfahren geht es um eine C-Klasse von Mercedes, die der Kunde als Gebrauchtwagen gekauft hatte.
Quelle: Schlussantrag des Generalanwalts.