Zusammenfassung
- Werden die Prämien für die private Krankenversicherung zu teuer, lohnt sich oft ein Wechsel in einen anderen Tarif.
- Auch der Wechsel zu einem anderen Anbieter oder in die gesetzliche Krankenversicherung kann in manchen Fällen Sinn machen.
- Hat die Versicherung bei der Beitragserhöhung Fehler gemacht, kann man die Anpassung der Prämien anfechten und zu viel gezahlte Beiträge zurückfordern.
Private Krankenversicherung als Armutsrisiko
Die private Krankenversicherung (PKV) ist inzwischen für viele Menschen zum Armutsrisiko geworden. Insbesondere Versicherte, die in jungen Jahren mit niedrigen Beiträgen geködert wurden, leiden im Alter unter den teils sprunghaften Beitragssteigerungen. Verschärfend zu diesen „Beitragsanpassungen“ kommt für viele Versicherte noch hinzu, dass sie im Alter auch ein geringeres Einkommen haben. Auswege bieten unter anderem ein Tarifwechsel oder die Anfechtung der Prämienerhöhungen.
Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung
Eine Möglichkeit, in der PKV Geld zu sparen, ist der Wechsel in einen anderen Tarif beziehungsweise der Verzicht auf teure Extras und Optionen. Hintergrund: Viele Versicherer legen regelmäßig neue Tarife auf. Oft sind diese Tarife bewusst günstiger kalkuliert als ältere Tarifgenerationen, da der Versicherer am Markt konkurrenzfähig bleiben will. Zu den teuren Extras, die man abwählen kann, zählen zum Beispiel die Chefarztbehandlung oder das Einzelzimmer im Krankenhaus sowie bestimmte Behandlungsmethoden. Unter gewissen Voraussetzungen ist auch ein Wechsel in den Basistarif oder den Standardtarif möglich, die beide Leistungen auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung anbieten.
Meist ist der Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung problematisch, da viele Versicherer nicht gerade kooperativ sind. Immerhin ist das Ziel des Kunden ja, weniger Geld für eine möglichst gleichbleibende Leistung zu bekommen. Häufig ist es daher schon schwierig, bei der PKV an die für den Wechsel nötigen Informationen zu kommen. Außerdem versuchen die Versicherer teilweise mit allen Mitteln, den Kunden vom Wechsel abzubringen. Aus diesem Grund kann es für einen Tarifwechsel sinnvoll sein, einen spezialisierten Anwalt oder einen einschlägigen Honorarberater einzuschalten. Versicherungsmakler übernehmen diese Aufgabe ungern, da sie keine Provision von der Versicherung erhalten.
Grundsätzlich ist auch der Wechsel zu einem anderen Versicherungsunternehmen möglich. Gerade bei einer Beitragserhöhung haben die Versicherungsnehmer sogar ein Sonderkündigungsrecht. Der Nachteil: Beim Wechsel des Anbieters kann man seine Altersrückstellungen nicht mitnehmen. Außerdem müssen erneut Gesundheitsfragen beantwortet werden. Die Beiträge bei einem neuen Anbieter fallen dadurch oft höher aus. Insbesondere Versicherungsnehmer mit Vorerkrankungen oder mit bereits lange laufenden Verträgen sind daher faktisch an ein Unternehmen gebunden. Versicherte, bei denen der PKV-Vertrag noch nicht lange läuft, können aber ggf. auch den Anbieter wechseln. Eine reine Online-PKV bietet z.B. Ottonova * an.
Übrigens: Für einige Versicherungsnehmer kann sich auch der Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung lohnen – sofern er möglich ist. Der Wechsel zwischen gesetzlichen Krankenkassen ist i.d.R. wesentlich einfacher.
Privatversichert: 7 Tipps wie sie hunderte Euro sparen
Die folgenden 7 Tipps zeigen Ihnen, was Sie tun können, um mit einem Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung Geld zu sparen:
- Faustregel: Überprüfen und vergleichen Sie Ihren Pkv-Tarif spätestens alle fünf bis zehn Jahre. Sollten die Beiträge stark steigen, ist ein Tarifvergleich natürlich schon vorab sinnvoll.
- Insbesondere für ältere, langjährig Versicherte lohnt sich die Kontrolle. Die Wahrscheinlichkeit, dass es mittlerweile günstigere Tarife gibt ist hoch.
- Wichtig: Wechseln Sie nicht den Versicherer, sonst verlieren Sie einen großen Teil Ihrer Altersrückstellungen.
- Fordern Sie Ihre Versicherung auf, Ihnen Informationen zu einem internen Tarifwechsel zukommen zu lassen. Nicht nur der Preis auch die Leistungen müssen stimmen!
- Für Laien ist es jedoch nicht leicht, sich bei der Fülle von Angeboten zurechtzufinden und den besten Tarif zu wählen. Am besten Sie schalten einen Versicherungsberater ein!
- Der Berater hilft Ihnen, den optimalen Tarif zu finden und kümmert sich im Anschluss um eine reibungslose Abwicklung.
- Lassen Sie ihren Fall begutachten. Holen Sie sich eine kostenlose Ersteinschätzung und sparen bares Geld!
Prämienerhöhung der PKV anfechten
Die Tarife für Neukunden sind häufig günstiger als die für Bestandskunden. Bedeutet dies, dass private Krankenversicherungen die Kunden erst an sich binden und dann nach Belieben die Prämien erhöhen können? Eigentlich nicht, denn hier hat der Gesetzgeber einen Riegel vorgeschoben. PKV-Beitragserhöhungen dürfen nur in dem Umfang erfolgen wie auch tatsächlich die Kosten gestiegen sind. Außerdem müssen Rückstellungen für das Alter gebildet werden. Wichtige Kostentreiber sind dabei vermehrtes Vorkommen von Krankheiten, gestiegene Lebenserwartung, neue Diagnose- und Therapiemethoden sowie Preissteigerungen.
Auch das Zinsniveau spielt eine Rolle. Bei sinkenden Zinsen können die Altersrückstellungen nicht mehr so lukrativ angelegt werden. Und das bedeutet, dass von Anfang an mehr Rückstellungen gebildet werden müssen. Aufgrund der oft jahrzehntelangen Anlagedauer steigen daher in einer Niedrigzinsphase die Beiträge zur privaten Krankenversicherung teilweise massiv an.
Will eine Krankenversicherung die Beiträge erhöhen, muss sie die Kostensteigerungen zunächst von Spezialisten berechnen und die Beitragsanpassung von einem unabhängigen Treuhänder genehmigen lassen. Anschließend muss die PKV ihren Versicherten gegenüber begründen, warum die Beiträge steigen. Diese Begründung entspricht aber nicht immer den gesetzlichen Vorgaben. Dadurch kann es ratsam sein, diese – auch gerichtlich – überprüfen zu lassen. Man kann insbesondere dann eine Prämienerhöhung anfechten, wenn
- sie nicht ausreichend begründet wurde. Viele private Krankenversicherer verweisen hier lediglich auf die Gesetzeslage oder sprechen allgemein von „gestiegenen Kosten“. Die Begründung muss aber konkreter sein. Laut BGH muss aber zumindest angegeben werden, ob sich die Behandlungskosten erhöht haben oder sich die Sterblichkeitsrate geändert hat.
- sie inhaltlich nicht gesetzeskonform ist. Besonders problematisch sind hier PKV-Tarife, die von vornherein zu niedrig kalkuliert waren, um Kunden zu gewinnen. Die Versicherer versuchen dann gerne, dies als Kostensteigerung zu verkaufen, obwohl die Kosten von Anfang an zu hoch waren.
- die Kostensteigerung zu gering war. Gesetzlich ist eine Beitragserhöhung erst bei Kostensteigerungen von mindestens 10% erlaubt, manche Versicherungen erhöhen aber schon ab 5%.
Eine mangelnde Unabhängigkeit des Treuhänders führt dagegen nach einem BGH-Urteil vom Dezember 2018 nicht dazu, dass die Beitragserhöhung nichtig ist.
Hat ein Versicherungsnehmer Erfolg mit seiner Klage gegen eine Prämienerhöhung der PKV, kann er weiter den alten Beitrag zahlen. Zu viel bezahlte Prämien erhält er dann zurück. Das sehen zumindest der BGH und ein Urteil des OLG Köln gegen die AXA so. Nach einem BGH-Urteil kann man die zu viel gezahlten Beiträge für die letzten 3 Jahre zurückbekommen. Zur Berechnung der zu viel gezahlten Beiträge werden dabei aber auch frühere Beitragserhöhungen überprüft. (BGH Urteil vom 17.11.2021, Az. IV ZR 113/20)
Übrigens: Bei steigenden Zinsen müssten die Beiträge zur privaten Krankenversicherung auch wieder sinken. Fraglich ist aber, ob die Versicherungen diese gesunkenen Kosten freiwillig an ihre Kunden weitergeben.
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Tipps
- Wollen Sie ihren Tarif wechseln, kennen sich aber nicht aus? Stellt sich die Versicherung quer? Schalten Sie einen spezialisierten Honorarberater oder Anwalt ein.
- Ob eine Prämienerhöhung gerechtfertigt ist, können Versicherungsnehmer in der Regel nicht selbst erkennen. Auch hier empfiehlt sich der Gang zu einem spezialisierten Anwalt.