Das Wichtigste in Kürze:
In der Ehe hat der Hausmann/die Hausfrau durch den gesetzlich versicherten Ehepartner eine kostenlose Familienversicherung.
Nach der gesetzlichen Scheidung ist der nicht-arbeitende Ehepartner automatisch weiterversichert, jedoch freiwillig und auf eigene Kosten.
Die Beiträge für die Krankenkassen müssen nach der Scheidung von dem unterhaltspflichtigen Partner übernommen werden.
Ob sich an der Krankenversicherung der Scheidungskinder etwas ändert, hängt von der Krankenversicherung des Elternteiles ab, bei dem sie wohnen.
Die Krankenversicherung in der Ehe
Oft bleibt ein Ehepartner Zuhause, um sich um den Haushalt oder die Kinder zu kümmern. Arbeitet der Hausmann oder die Hausfrau nicht oder nur gering, gibt es für diese Ehepartner verschiedene Möglichkeiten der Krankenversicherung.
Mitversichert in der Familienversicherung
Hat der Hausmann oder die Hausfrau kein eigenes Einkommen oder verdient im Monat maximal 450€ (Minijob), können Sie sich bei dem arbeitenden und dadurch gesetzlich versicherten Ehepartner mitversichern, ohne dafür einen Beitrag zu zahlen. Sie haben einen Anspruch auf eine kostenlose gesetzliche Krankenversicherung.
Freiwillige Krankenversicherung
Wenn Sie als Hausmann/Hausfrau weniger als 450€ pro Monat verdienen, Ihr Partner aber privat krankenversichert ist, ist die Familienversicherung keine Option. In diesem Fall können Sie freiwillig eine gesetzliche oder private Krankenversicherung beantragen. Dabei müssen Sie aber die Kosten komplett selbst zahlen. Die Höhe des Beitrages hängt dabei von dem Gesamteinkommen der Familie bzw. des arbeitenden Ehepartners ab.
Übrigens: Grundsätzlich gilt in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht. „Freiwillig“ ist hier also nur die Wahl, bei wem Sie versichert sein wollen.
Verlust der Familienversicherung nach Scheidung?
Im Trennungsjahr gilt weiterhin die Versicherung, die Sie während der Ehe haben. Ab dem Zeitpunkt der rechtskräftigen Scheidung endet die kostenlose Mitversicherung beim gesetzlich versicherten Ehepartner. Seit 2013 ist der geschiedene Hausmann/die Hausfrau jedoch automatisch weiterversichert. Dann aber nicht mit einer Familienversicherung, sondern freiwillig, also auf eigene Kosten. Ihre Versicherung muss allerdings eine Austrittoption für den geschiedenen Ehepartner bereitstellen. Sie können innerhalb von 2 Wochen, nachdem Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung den Hinweis zu einer automatischen Weiterversicherung erhalten haben, lückenlos zu einer anderen gesetzlichen oder privaten Krankenkasse wechseln.
Hatten Sie in der Ehe keine Familienversicherung, da Ihr Partner privat versichert ist, so ändert sich während der Trennung und auch nach der Scheidung nichts an Ihrem Versicherungsstatus. Es kann allerdings sein, dass Sie gewisse Vorteile Ihrer Versicherung für verheiratete Paare nicht mehr nutzen können.
Krankenversicherung durch Ehegattenunterhalt
Ist ein Ehepartner der Hausmann bzw. die Hausfrau, ist der arbeitende Ehepartner nach der Scheidung in einigen Fällen weiter unterhaltspflichtig. Der Unterhalt beinhaltet dabei die Kosten für den gesamten Lebensbedarf, wozu auch eine Krankenversicherung gehört. Kann ein Ehepartner nach der Scheidung oder sogar während der Trennung nicht selbst für den Unterhalt sorgen, so muss der verdienende Partner also die Kosten übernehmen.
War der unterhaltsberechtigte Ehepartner in der Ehe privat versichert, so hat dieser auch nach der Scheidung einen Anspruch auf die Kostenübernahme einer privaten Krankenversicherung.
Muss oder kann der geschiedene Ehepartner keinen Unterhalt zahlen, so bekommt der Hausmann bzw. die Hausfrau staatliche Unterstützung durch Sozialleistungen (z.B. Hartz IV), welche die Beträge an die Krankenkasse übernimmt.
Krankversicherung Ihrer Kinder nach der Scheidung
Wie sich der Versicherungsstatus der Kinder nach Ihrer Scheidung ändert, hängt von der Versicherung der einzelnen Elternteile ab und davon, bei wem das Kind nach der Scheidung wohnt.
Gesetzliche Krankenversicherung
Ist der Elternteil, bei dem die Kinder nach der Scheidung wohnen, gesetzlich krankenversichert, so sind die Kinder bis zu Ihrem 18. Lebensjahr oder wenn Sie in einer Ausbildung oder einem Studium sind maximal bis zum Alter von 25 bei dem Elternteil mitversichert. Eine Ausnahme gibt es hier allerdings. Wenn der andere Elternteil privat versichert ist und ein Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze von 5.212,50 Euro brutto (Stand: Juli 2020) hat, müssen die Kinder auch privat versichert sein.
Private Krankenversicherung
Leben die Kinder nach der Scheidung bei einem Elternteil, das privat krankenversichert ist, so müssen die Kinder entweder selbst privat krankenversichert sein oder eine freiwillige gesetzliche Versicherung haben.
Mitversicherung durch Kindesunterhalt
Wohnen die Kinder bei einem privat krankenversicherten Elternteil, der nicht für die Krankenversicherung der Kinder finanziell aufkommen kann, so muss der unterhaltspflichtige Elternteil für die Krankenversicherung der Kinder zahlen.
Videos zum Thema Scheidung
Unsere Rechts-Redaktion setzt sich intensiv mit verbraucherrelevanten Rechtsthemen auseinander und bereitet sie in enger Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten und Experten so auf, dass man sie auch ohne Staatsexamen versteht. Bei uns finden Sie Ratgeber-Artikel zu Rechtsgebieten wie Scheidungsrecht, Arbeitsrecht, Medizinrecht, dem Abgassskandal oder diversen Geldanlage-Themen.
Claudia Sturm ist Gründerin und Geschäftsführerin der CSR Sturm Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Zusammen mit Rechtechteck verhilft sie getrennten Paaren zu einer einvernehmlichen Scheidung. Sie hat stets einen Blick über den Tellerrand hinaus und geht unkonventionelle Wege. Als Rechtsanwältin ist sie spezialisiert auf Allgemeines Zivilrecht, Familienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckungsrecht. Sie ist Lehrbeauftragte der Hochschule Heilbronn, Referentin zahlreicher Fachvorträge und Autorin juristischer Fachartikel.