Unsere Welt ist immer mehr miteinander verbunden. Es gibt nicht nur mehr wirtschaftliche Beziehung zwischen den verschiedensten Ländern, es gibt auch immer mehr internationale Ehen. Immer öfter ziehen Bewohner eines Landes in ein anderes oder heiraten jemanden mit einer anderen Staatsangehörigkeit. Doch wo können Sie die Scheidung einreichen, wenn die Ehe doch nicht funktioniert? Das Scheidungs-Recht welchen Landes gilt? Entscheidend ist dabei nicht, in welchem Land die Ehe geschlossen wurde, sondern die Staatsangehörigkeit der Ehepartner und deren Wohnort. Im Folgenden Artikel werden wir sie darüber informieren, wo und nach welchem Recht sie sich von einem Partner in der EU, insbesondere in Deutschland scheiden lassen können.
Folgende Fälle von internationalen Scheidungen können unterschieden werden:
Beide Partner der internationalen Scheidung leben in Deutschland
- Beide Partner haben die deutsche Staatsangehörigkeit
- Nur ein Partner/kein Partner hat eine deutsche Staatsangehörigkeit
Beide Partner der internationalen Scheidung leben außerhalb von Deutschland
- Beide Partner haben die deutsche Staatsangehörigkeit
- Kein Partner hat die deutsche Staatsangehörigkeit
- Nur ein Partner hat eine deutsche Staatsangehörigkeit
Nur ein Partner der internationalen Scheidung lebt in Deutschland
- Beide Partner haben die deutsche Staatsangehörigkeit
- Kein Partner hat die deutsche Staatsangehörigkeit
- Nur ein Partner hat eine deutsche Staatsangehörigkeit
EU-Verordnung zu internationalen Scheidungen
Seit 2012 regelt eine neue EU-Verordnung – Rom III – die Rechtsfragen rund um Scheidung mit Auslandsbezug. Rom III ist seitdem zur Grundlage in internationalen Scheidungs-Fragen der Gerichte vieler europäischer Länder geworden. Hierzu zählen Belgien, Bulgarien, Deutschland, Estland, Frankreich, Griechenland, Italien, Lettland, Luxemburg, Litauen, Malta, Österreich, Portugal, Rumänien, Spanien, Slowenien und Ungarn.
Der folgende Artikel bezieht sich nur auf die Fälle, in denen mindesten ein Ehepartner die Staatsangehörigkeit eines der an Rom III teilnehmenden Staaten besitzt oder in einen dieser Staaten seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat. Wenn kein Bezug zu einem dieser Länder besteht, richtet sich die Frage des anzuwendenden Rechts nach dem internationalen Privatrecht des Landes.
Eine Ausnahme davon ist, wenn das ausländische Gericht eine Scheidung beispielsweise aufgrund des Geschlechtes der Ehepartner, nicht anerkennt. Dann kann die Scheidung auch durch das Recht des Staates durchgeführt werden, in dem Sie die Scheidung einreichen.
Mit dieser neuen Verordnung kommt es hauptsächlich auf den gewöhnlichen Aufenthaltsort des Ehepaares an, an zweiter Stelle erst steht ihre Staatsangehörigkeit. Rom III hat außerdem die Möglichkeit der Rechtswahl gestärkt.
Was bedeutet „gewöhnlicher Aufenthaltsort“?
Einfach gesagt ist damit ihr Wohnort gemeint. Kommen mehre Länder in Frage, wird dieser anhand des Schwerpunktes ihrer sozialen, insbesondere familiären und beruflichen, Kontakte festgelegt. Dabei zählt erst ein Aufenthalt ab mehr als 6 Monaten, sodass zu erkennen ist, dass man sich an diesem Wohnort nicht nur vorübergehend aufhält.
Die Option der Rechtswahl in einigen internationalen Scheidungen
Rom III ermöglicht manchen Ehepaaren die Option der Rechtswahl. Diese kann auch noch unmittelbar vor Beginn des Gerichtsverfahrens erfolgen, in Deutschland sogar noch während des Verfahrens. Trotzdem ist ratsam, das anzuwendende Recht frühzeitig zu wählen. Eine Rechtswahl, die in einem Ehevertrag vor Rom III (2012) getroffen wurde, bleibt gültig.
Rom III fordert, dass die Rechtswahl in schriftlicher Form erfolgt. Zudem ist in Deutschland eine notarielle Beurkundung nötig. Halten sie sich zum Zeitpunkt der Rechtswahl in einem Land auf, das nicht zu den an Rom III teilnehmenden Ländern gehört, müssen auch die Formvorschriften dieses Landes eingehalten werden. Diese können sich je nach Land unterscheiden. Zu empfehlen ist es daher, sich von einem Anwalt beraten zu lassen.
Wollen sie keine Rechtswahl treffen, gelten Vorschriften, die vorerst nach Staatsangehörigkeit, nachrangig nach Wohnort entscheiden, nach welchem Recht die Scheidung ablaufen soll. Da sich das Scheidungsrecht verschiedener Länder stark unterscheiden kann, ist es auch bei der Rechtswahl zu empfehlen, sich bei einem Anwalt über ihre Optionen aufklären zu lassen. Oft kann der Scheidungsablauf schneller oder günstiger durchgeführt werden. Einige gesetzliche Regelungen außerhalb Deutschlands fordern beispielsweise keine Trennungszeiten oder haben andere Konditionen bezüglich der Unterhaltskosten .
Festlegen der Rechtswahl im Fall einer internationalen Scheidung bereits im Ehevertrag?
Die Rechtswahl kann schon zum Beginn der Ehe stattfinden. In dem Ehevertrag kann das Ehepaar das Recht des Landes festlegen, welches im Falle einer Scheidung gelten soll. Wählen können sie zwischen dem Recht des Staates, an dem mindesten ein Partner zum Zeitpunkt der Heirat seinen/ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, und dem Staat, dessen Staatsangehörigkeit mindestens ein Partner besitzt. Was die Ehepartner nicht in einem Ehevertrag festlegen können, ist der Gerichtsstand.
Neben der Rechtswahl können in einem Ehevertrag auch andere Themen wie Unterhalt oder Sorgerecht festgelegt werden, die dann in manchen Fällen auch unabhängig vom Landesrecht, nach dem die Scheidung erfolgt, gelten.
Gut zu wissen:
Wer keinen Ehevertrag hat, kann trotzdem schon vor dem Scheidungstermin einige Punkte rechtssicher regeln.
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung in Form einer notariellen Vereinbarung ist sozusagen der Ehevertrag für hinterher.
Mit der Scheidungsfolgenvereinbarung machen sich die Ehepartner gemeinsam (weitgehend) unabhängig vom jeweiligen Landesrecht und verhandeln die Scheidungsfolgen untereinander.
Sind internationale Scheidungen im Ausland in Deutschland gültig?
Die Scheidung einer Ehe im Ausland bleibt im deutschen Rechtsbereich weiterhin als „hinkende Ehe“ bestehen, bis diese in Deutschland anerkannt wird. Eine erneute Ehe in Deutschland zu schließen wäre also wegen des Verbots der Doppelehe erstmal nicht möglich.
Heirat und Scheidung, die in einem der EU-Staaten (außer Dänemark) stattgefunden haben, werden in den anderen EU-Mitgliedstaaten unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, anerkannt. Ein gerichtliches Anerkennungsverfahren ist somit zwischen den EU-Mitgliedstaaten untereinander (außer Dänemark) nicht nötig. Nur bei schweren Verfahrensfehlern oder bei Unvereinbarkeit mit dem deutschen „ordre public“ (§ 109 Abs. 1 Nr. 4 FamFG), kann die Anerkennung verwehrt werden.
Zuständig für dieses Anerkennungsverfahren bei Scheidung im EU-Ausland und Dänemark, ist jeweils die Justizverwaltung des Bundeslandes, in dem mindestens ein Partner wohnt. Wenn kein Partner in Deutschland wohnt, zählt das Bundesland, in dem die Ehe geschlossen wurde. Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, ist die Senatsverwaltung für Justiz in Berlin zuständig.
Wohnort: Deutschland
Beide Partner in der internationalen Scheidung haben die deutsche Staatsangehörigkeit
In diesem Fall ist es unkompliziert. Nach deutschem Scheidungsrecht wird in Deutschland die Scheidung durchgeführt. In welchem Gerichtsbezirk die Scheidung eingereicht wird, hängt von dem Wohnort des Paares ab. Wenn sie nicht mehr zusammenleben, ist der Gerichtsbezirk, in dem der Partner mit den gemeinsamen Kindern wohnt, zuständig. Bei kinderlosen Paaren richtet es sich nach dem Wohnort des Antragsgegners.
Nur ein Partner/kein Partner in der
internationalen Scheidung hat eine deutsche Staatsangehörigkeit
Aufgrund des Wohnortes des Paares können auch Ausländer im deutschen Gericht die Scheidung einreichen. In diesem Fall haben Sie die Option der Rechtswahl. So können Sie selbst entscheiden, ob die Scheidung nach deutschem Gesetz durchgeführt werden soll oder nach dem Gesetz des Landes, dessen Staatsangehörigkeit ein Partner besitzt. Dies kann beispielsweise Vorteile haben, wenn die in Deutschland vorgegebene Mindest-Trennungszeit von einem Jahr noch nicht abgelaufen ist. Das Scheidungsrecht verschiedener Länder kann also schneller und sogar günstiger für Sie sein. Ein Scheidungsanwalt kann Sie hierbei am besten über die verschiedenen Rechte aufklären.
Wohnort: Außerhalb von Deutschland
Beide Partner in der
internationalen Scheidung haben die deutsche Staatsangehörigkeit
Können Sie Ihre internationale Scheidung in Deutschland einreichen?
Leben nun zwei Deutsche in einem EU-Staat oder im Ausland, ist im Fall einer Scheidung ausschließlich das Amtsgericht Berlin-Schöneberg zuständig. Das anzuwendende Scheidungsrecht hängt allerdings davon ab, ob das Ehepaar im selben Land lebt oder nicht.
Nach welchem Recht erfolgt der Scheidungsablauf?
Leben Sie im selben Land, so haben sie die Option der Rechtswahl. Sie können sowohl das deutsche Scheidungsrecht wählen, als auch das Scheidungsrecht ihres Aufenthaltslandes. Das Scheidungsrecht verschiedener Länder kann schneller und sogar günstiger für Sie sein. Einige Länder haben beispielsweise keine Mindest-Trennungszeit. Ein Scheidungsanwalt kann Sie hierbei am besten über die verschiedenen Vorteile und Nachteile aufklären.
Leben Sie seit über einem Jahr nicht mehr im selben Land, so ist das deutsche Scheidungsrecht anzuwenden. Ist zwischen dem Scheidungsantrag und dem Wegzug eines Ehepartners noch kein Jahr vergangen, so ist das Scheidungsrecht des zuletzt gemeinsamen Aufenthaltsortes in dem EU-Staat oder im Ausland anzuwenden.
Kein Partner hat eine deutsche Staatsangehörigkeit
In diesem Fall können sie ihre Scheidung nicht in Deutschland einreichen.
Nur ein Partner hat eine deutsche Staatsangehörigkeit
Können Sie Ihre internationale Scheidung in Deutschland einreichen?
In diesem Fall kommt es auf den Wohnort des Paares und die Staatsangehörigkeit des nicht-Deutschen Partners an.
Wenn beide Partner ihre wohnhaft innerhalb der EU haben, ist es nicht möglich die Scheidung in Deutschland einzureichen. Ob beide Partner in dem selben Haushalt leben oder nicht, ist dabei irrelevant. In dem Fall, dass beide Partner nicht in der EU leben, ist es möglich die Scheidung in Deutschland einzureichen. Wer den Scheidungsantrag in Deutschland stellen kann, hängt von der Staatsangehörigkeit des ausländischen Ehepartners an. Hat dieser Partner die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes, so kann dieser die Scheidung einreichen. Ist der ausländische Ehepartner kein EU-Bürger, so muss der deutsche Ehepartner den Scheidungsantrag stellen.
Ein Scheidungsantrag in Deutschland ist auch möglich, wenn ein Partner außerhalb der EU wohnt und der andere Partner noch kein ganzes Jahr in einem EU-Land (außerhalb Deutschlands) lebt. So kann der Partner, der in der EU seinen festen Wohnsitz hat, die Scheidung in Deutschland einreichen.
Nach welchem Recht erfolgt der Scheidungsablauf?
- Lebt das Paar im gleichen Land, so ist das Recht dieses Landes bei der Scheidung anzuwenden.
- Ist zwischen dem Wegzug eines Partners und dem Scheidungsantrag noch kein Jahr vergangen, so ist das Recht des Landes anzuwenden, in dem beide zuletzt Ihren festen Wohnsitz hatten.
- Ist seit dem Umzug eines Partners schon ein Jahr vergangen, haben Sie die Option der Rechtswahl.
Das Scheidungsrecht verschiedener Länder kann schneller und sogar günstiger für Sie sein. Einige Länder haben beispielsweise keine Mindest-Trennungszeit. Ein Scheidungsanwalt kann Sie hierbei am besten über die verschiedenen Vorteile und Nachteile aufklären.
Der Wohnort eines Partners ist in Deutschland
Beide Partner in der internationalen Scheidunghaben die deutsche Staatsangehörigkeit
Können Sie Ihre internationale Scheidung in Deutschland einreichen?
Die Scheidung kann in diesen Fällen im deutschen Gericht eingereicht werden.
Nach welchem Recht erfolgt der Scheidungsablauf?
- Lebten zuletzt beide Partner in Deutschland, ist das deutsche Scheidungsrecht anzuwenden.
- Lebten zuletzt beide Partner in dem Ausland, in dem jetzt nur noch ein Partner wohnt, haben Sie die Option der Rechtswahl. Sie können wählen, ob Sie sich nach deutschem Recht scheiden lassen wollen oder nach dem Recht des Landes Ihres letzten gemeinsamen Wohnsitzes.
- Das Scheidungsrecht verschiedener Länder kann schneller und sogar günstiger für Sie sein. Einige Länder haben beispielsweise keine Mindest-Trennungszeit. Ein Scheidungsanwalt kann Sie hierbei am besten über die verschiedenen Vorteile und Nachteile aufklären.
Kein Partner in der internationalen Scheidung hat eine deutsche Staatsangehörigkeit
Können Sie Ihre internationale Scheidung in Deutschland einreichen?
Die Scheidung kann in Deutschland eingereicht werden. Allerdings ist festgelegt, welcher Ehepartner den Scheidungsantrag stellen kann.
- Der im Ausland wohnende Ehepartner kann problemlos die Scheidung in Deutschland einreichen.
- Der in Deutschland wohnende Partner kann dies nur, wenn dieser seit über einem Jahr in Deutschland wohnt oder, wenn der letzte gemeinsame Wohnort in Deutschland war.
Nach welchem Recht erfolgt der Scheidungsablauf?
Nach welchem Recht die Scheidung dann durchgeführt werden soll, hängt von der Staatsangehörigkeit der Ehepartner ab.
- Haben Sie eine gemeinsame Staatsangehörigkeit, wird die Scheidung nach dem gemeinsamen Heimatrecht durchgeführt.
- Haben Sie keine gemeinsame Staatsangehörigkeit, so ist der letzte gemeinsame Wohnsitz relevant.
Lebten beide zuletzt in Deutschland oder leben Sie seit über einem Jahr nicht mehr in demselben Land, haben sie die Option der Rechtswahl. Sowohl eine Scheidung nach deutschem Recht als auch nach dem Heimatrecht eines Partners ist möglich. Das Scheidungsrecht verschiedener Länder kann schneller und sogar günstiger für Sie sein. Einige Länder haben beispielsweise keine Mindest-Trennungszeit. Ein Scheidungsanwalt kann Sie hierbei am besten über Ihre die verschiedenen Vorteile und Nachteile aufklären.
Ist zwischen dem Wegzug eines Partners und dem Scheidungsantrag noch kein Jahr vergangen, so ist das Recht des Landes anzuwenden, in dem beide zuletzt ihren festen Wohnsitz hatten.
Wenn keiner der beiden Partner mehr in dem Land des letzten gemeinsamen Wohnortes lebt, ist deutsches Scheidungsrecht anzuwenden.
Nur ein Partner in der internationalen Scheidung hat eine deutsche Staatsangehörigkeit
Können Sie Ihre internationale Scheidung in Deutschland einreichen?
Der im Ausland lebende Partner kann ohne Probleme die Scheidung in Deutschland einreichen. Der in Deutschland lebende Partner kann nur einen Scheidungsantrag stellen, wenn der letzte gemeinsame Wohnort in Deutschland war oder der in Deutschland wohnhafte Partner seit über einem Jahr in Deutschland wohnt. Wenn dieser Partner eine deutsche Staatsangehörigkeit hat, verkürzt sich diese Zeit auf 6 Monate. Dabei ist die Scheidung bei dem Gericht am Wohnort des in Deutschland lebenden Partners einzureichen.
Nach welchem Recht erfolgt der Scheidungsablauf?
In diesen Fällen haben sie die Option der Rechtswahl. Sie können also sowohl nach deutschem Recht als auch nach dem Recht des Landes, in dem sie zuletzt gemeinsam wohnten, die Scheidung einreichen. Das Scheidungsrecht verschiedener Länder kann schneller und sogar günstiger für Sie sein. Einige Länder haben beispielsweise keine Mindest-Trennungszeit. Ein Scheidungsanwalt kann Sie hierbei am besten über Ihre die verschiedenen Vorteile und Nachteile aufklären.
Unsere Rechts-Redaktion setzt sich intensiv mit verbraucherrelevanten Rechtsthemen auseinander und bereitet sie in enger Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten und Experten so auf, dass man sie auch ohne Staatsexamen versteht. Bei uns finden Sie Ratgeber-Artikel zu Rechtsgebieten wie Scheidungsrecht, Arbeitsrecht, Medizinrecht, dem Abgassskandal oder diversen Geldanlage-Themen.
Claudia Sturm ist Gründerin und Geschäftsführerin der CSR Sturm Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Zusammen mit Rechtechteck verhilft sie getrennten Paaren zu einer einvernehmlichen Scheidung. Sie hat stets einen Blick über den Tellerrand hinaus und geht unkonventionelle Wege. Als Rechtsanwältin ist sie spezialisiert auf Allgemeines Zivilrecht, Familienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckungsrecht. Sie ist Lehrbeauftragte der Hochschule Heilbronn, Referentin zahlreicher Fachvorträge und Autorin juristischer Fachartikel.