Suche

Deutschlands Anwaltsportal mit über 90.000 Einträgen


Services

Magazin

Gepäckverlust – welche Ansprüche haben Sie bei verlorenem Gepäck?

Gepäckverlust – diese Entschädigung steht Ihnen zu
11. Juli 2023

Zusammenfassung:

  • Für verspätetes oder verlorenes Gepäck können Sie eine Entschädigung von bis zu 1.385 Euro geltend machen.
  • Kommt Ihr Koffer verspätetet am Urlaubsort an, dürfen Sie vor Ort notwendige Kosmetik und Ersatzkleidung kaufen.
  • Melden Sie den Verlust noch am Flughafen und machen Sie Ihre Ansprüche innerhalb von 21 Tagen geltend.

Sie sind wohlbehalten mit dem Flugzeug an Ihrem Reiseziel angekommen – aber von Ihrem Gepäck fehlt jede Spur? Ein verlorener Koffer kann schnell die Urlaubsfreude dämpfen. Die gute Nachricht lautet: Sie werden durch das sogenannte Montrealer Übereinkommen geschützt, das Ihnen Schadensersatz im Falle eines Gepäckverlusts zugesteht.

Verspätetes Gepäck – diese Entschädigung steht Ihnen zu

Die Horrorvorstellung vieler Fluggäste wird nicht selten zur Realität: Am Kofferband taucht auch bei noch so langem Warten der Koffer nicht auf. Das ist ärgerlich, denn nun benötigen Sie Ersatzkleidung und -kosmetik. Für die Shoppingtour am Urlaubsort muss Ihnen die verantwortliche Fluggesellschaft eine Entschädigung zahlen. Dabei können Sie pro Person eine Summe von bis zu 1.385 Euro geltend machen. Achtung: Diese Summe ist personen- und nicht gepäckgebunden. Es ist also irrelevant, wie viele Koffer verloren gegangen sind.

Auch erhalten Sie diese Entschädigung nur, wenn Ihr Gepäck verspätet am Urlaubsort ankommt. Geschieht dies auf der Rückreise, wird davon ausgegangen, dass Sie sich an Ihrem Wohnort anderweitig versorgen können und es keinen Grund für Ersatzkäufe gibt.

Wichtig ist, dass Sie die Entschädigung für verspätetes Gepäck nur für die Ausgaben erhalten, die auch tatsächlich notwendig waren. Beträgt die Verspätung 24 Stunden oder mehr, sind zum Beispiel Einkäufe für Kosmetik und Wechselkleidung angemessen. Allerdings sollten Sie dabei darauf achten, im Rahmen des Vernünftigen zu bleiben:

  • Kaufen Sie keine neue Garderobe, sondern nur die Kleidungsstücke, die Sie wirklich benötigen.
  • Bleiben Sie in Ihrem üblichen Budget. Wenn Sie bisher Jeans für 100 Euro getragen haben, müssen Sie damit rechnen, dass eine Designer-Jeans für 900 Euro nicht erstattet wird. Etwas anderes gilt dann, wenn Sie nachweisen können, dass keine günstigeren Alternativen zur Verfügung standen. Dies wird in der Regel aber nicht der Fall sein.
  • Je länger sich Ihr Gepäck verspätet, desto mehr Ersatzkleidung benötigen Sie. Kaufen Sie deshalb lieber nach und nach neue Kleidungsstücke, wenn Sie den Umfang der Verspätung abschätzen können.
  • Kaufen Sie Ersatzkleidung, die für Ihre Reise angemessen ist. Die Investition in einen Wintermantel dürfte Fragen aufwerfen, wenn Sie Urlaub auf den Malediven machen.

Wie machen Sie Ihre Ansprüche bei Gepäckverlust geltend?

  1. Melden Sie der Fluggesellschaft den Gepäckverlust so schnell wie möglich. Gehen Sie dafür idealerweise direkt am Flughafen zum Schalter der Airline und lassen Sie das verlorene Gepäck dokumentieren. Dies hilft Ihnen nicht nur dabei, später einfacher Ansprüche geltend zu machen – die Fluggesellschaft kann so auch schneller nach Ihrem Koffer suchen. Informieren Sie auch die Mitarbeiter des Flughafens am Lost and Found Schalter und erstatten Sie dort eine offizielle Verlustmeldung.
  2. Sammeln Sie sämtliche Belege für die Ersatzkäufe, die Sie aufgrund des Gepäckverlusts tätigen. Reichen Sie diese Belege spätestens 21 Tage nach dem Erhalt Ihres Koffers bei der Fluggesellschaft ein und fordern Sie schriftlich eine Entschädigung für Ihr verspätetes Gepäck.

Gepäck endgültig verloren – welche Entschädigung steht Ihnen zu?

Erhalten Sie Ihren Koffer auch nach 21 Tagen noch nicht zurück, gilt er als verloren. Auch in diesem Fall steht Ihnen eine Entschädigung von maximal 1.385 Euro pro Person zu. Allerdings werden Ihnen für den Koffer und den Inhalt lediglich der Zeitwert erstattet, der mit jedem Jahr ab dem Kauf um ca. 10 bis 30 Prozent sinkt.

Folgen Sie auch hier den oben genannten Schritten und melden Sie den Verlust am Lost and Found Schalter und der Fluggesellschaft. Taucht Ihr Koffer wieder auf, wird er an die von Ihnen angegebene Adresse per Kurier oder Taxi geliefert. Müssen Sie Ihr Gepäck selbst abholen, können Sie die Ihnen dafür entstandenen Kosten geltend machen.

Autor

Lisa hat Jura studiert und ist seit ihrem ersten Examen neben ihrem Master of Laws (LL.M.) als freiberufliche Autorin tätig. Schon seit Jahren schreibt sie juristische Beiträge für verschiedene Blogs, Kanzleien und Unternehmen.

Das könnte Sie auch interessieren: