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Wie man Fahrverbote umgehen, umwandeln oder verschieben kann

Gablitzt? Oft lassen sich Fahrverbote umgehen, in Geldbußen umwandeln oder zumindest verschieben.
15. Januar 2022

Zusammenfassung

  • Ein Fahrverbot kann über einen oder für drei Monate verhängt werden.
  • Ersttäter haben die Möglichkeit, den Führerscheinentzug für vier Monate zu schieben.
  • Wer trotz Fahrverbot fährt, riskiert den Entzug der Fahrerlaubnis sowie eine Freiheitsstrafe.

Ein Fahrverbot erfolgt dann, wenn die begangene Ordnungswidrigkeit ein grober Verstoß ist, der nicht nur mit Bußgeldern oder Punkten belangt wird. Für gewöhnlich greift das Fahrverbot bei einem Delikt, für das es zwei Punkte in Flensburg gibt. Die Dauer des Führerscheinentzuges wird jedoch nicht nach Punkten, sondern individuell nach der begangenen Tat bemessen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie (zumindest in vielen Fällen)

Grundsätzlich gilt laut Bußgeldkatalog: Drogendelikte, ein Verstoß gegen die Promillegrenze von 0,5 sowie eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts von mehr als 31 km/h und außerorts von mehr als 41 km/h, haben ein zeitweises Fahrverbot zur Folge. Das Fahrverbot ist eine verkehrserzieherische Maßnahme. Sie führt bei den Betroffenen meist zur sofortigen Einsicht und zu einem geänderten Verhalten im Straßenverkehr.

In der Regel dauert das Fahrverbot einen bis drei Monate. In ganz schwerwiegenden Fällen kann sogar die Fahrerlaubnis ganz entzogen werden. Damit erlischt dauerhaft die Erlaubnis, einen PKW oder andere Fahrzeuge zu führen. Einen Antrag auf eine erneute Fahrerlaubnis kann der Betroffene erst nach einer sogenannten Sperrfrist stellen. Häufig ist diese Genehmigung an eine Maßnahme – wie zum Beispiel eine medizinisch-psychologische Untersuchung – geknüpft.

Fahrverbot umgehen oder umwandeln

Ein Führerscheinentzug stellt nahezu jeden Autofahrer vor eine große Herausforderung. Ob Fahrten zur Arbeit, Einkaufen oder die Kinder, die zur Schule, in den Kindergarten oder zum Sport gebracht werden müssen – ohne Auto geht es vor allem in ländlichen Gegenden fast gar nicht. Viele fragen sich deshalb, ob man ein Fahrverbot umgehen kann.

Eine Möglichkeit, das Fahrverbot zu vermeiden, ergibt sich, wenn die Behörde bei der Erfassung der Ordnungswidrigkeit einen Fehler gemacht hat. Wurde man geblitzt, kann es beispielsweise sein, dass das Radar nicht ordnungsgemäß eingestellt war oder dass die Geschwindigkeitsüberschreitung an einer unzulässigen Stelle erfasst wurde. Außerdem kann es teilweise zu Fehlmessungen kommen, wenn mehrere Fahrzeuge dicht nebeneinander fahren.

Außerdem machen wohl einige Messgeräte chronisch Fehler bei der Geschwindigkeitsmessung. Nicht zuletzt deshalb haben Betroffene ein Recht darauf, Einsicht in die Rohdaten der Messung und die Wartungsprotokolle der Messgeräte zu nehmen. Fordert der Anwalt des Autofahrers diese Daten an und sie werden nicht geliefert (z.B. weil die Rohdaten der Messgeräte oft gar nicht gespeichert werden), verletzt das das Recht auf ein faires Verfahren und der Bußgeldbescheid samt Fahrverbot und ggf. Punkten in Flensburg hat sich erledigt.

Ist der Bußgeldbescheid an sich korrekt, kommt auch die Umwandlung in ein Bußgeld in Betracht. Wer sein Fahrverbot in ein Bußgeld umwandeln möchte, muss triftige Gründe vorbringen können und dementsprechende Belege liefern. Ein Beispiel wäre eine schriftliche Bestätigung vom Chef, dass bei Führerscheinentzug der Job-Verlust droht. Förderlich ist es zudem, wenn man Ersttäter ist, keine Punkte in Flensburg hat und es sich nicht um ein alkoholbedingtes Fahrverbot handelt. In jedem Fall ist es ratsam, sich einen Anwalt zur Hilfe zu nehmen, wenn man gegen den Führerscheinentzug angehen möchte. Hier gibt es eine kostenlose Ersteinschätzung.

Fahrverbot verschieben

Üblicherweise können Ersttäter das Fahrverbot verschieben. Als Ersttäter gelten Fahrer, die in den letzten zwei Jahren kein Fahrverbot bekommen haben. Innerhalb einer viermonatigen Frist können diese den Monat oder die Monate auswählen, in denen sie den Führerschein abgeben möchten. Dadurch ist gewährleistet, dass die Betroffenen ausreichend Zeit haben, sich um Fahrgemeinschaften zu kümmern oder für den Zeitraum Urlaub buchen zu können.

Das Fahrverbot ist rechtskräftig, wenn man nicht binnen zwei Wochen nach Erhalt des Bußgeldbescheides Einspruch eingelegt hat. Nach diesem Zeitraum muss der Führerschein abgegeben werden. Möglich ist das sowohl per Post als auch persönlich bei der Behörde, die den Bußgeldbescheid verschickt hat. Sobald der Führerschein dort angekommen ist, gilt das Fahrverbot.

Ein einmonatiges Fahrverbot, das beispielsweise am 4. Oktober beginnt, endet am 3. November. Grundlage für die Berechnung sind also die tatsächlichen Monate, nicht die Anzahl der Tage oder vollen Wochen. Deshalb empfiehlt es sich – sofern möglich – das Fahrverbot auf die kürzeren Monate oder gar in den Februar zu legen.

Gut zu wissen: Wer sich trotz Fahrverbots hinter das Steuer setzt und Auto fährt, begeht eine Straftat nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG). Bei Fahrverbot-Missachtung muss mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr gerechnet werden. Zudem kann das Fahrverbot verlängert oder in einen Fahrerlaubnisentzug umgewandelt werden. Das gilt auch, wenn man zusätzlich einen ausländischen Führerschein besitzt und diesen dann nutzt. Ebenso ist das Fahren ohne Führerschein im Ausland verboten.

Tipps:

  • Wenn Sie Ersttäter sind, können Sie das Fahrverbot verschieben.
  • Legen Sie es in Ihre Urlaubszeit oder in die kürzeren Monate des Jahres.
  • Eventuell haben Sie eine Chance, das Fahrverbot in ein Bußgeld umzuwandeln. Lassen Sie Ihre Situation und Möglichkeiten von einem Anwalt prüfen.
  • Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft, sodass Fahrverbote ganz entfallen können.
  • Sollte Ihnen der Führerschein entzogen worden sein, fahren Sie kein Kraftfahrzeug, denn dann könnte Ihnen sogar eine Freiheitsstrafe drohen.

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