Die gesetzliche Unfallversicherung für den Arbeitnehmer
Jeder Arbeitnehmer hat eine gesetzliche Unfallversicherung. Diese greift ein, wenn dem Arbeitnehmer in der Arbeit oder auf dem Weg von der und zur Arbeit etwas passiert. Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt dann für die Schäden und die Folgekosten. Es ist die Pflicht des Arbeitgebers, dafür zu sorgen, dass das Unternehmen bei einem Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse) angemeldet ist.
Die private Unfallversicherung in der Freizeit
Die private Versicherung bezieht sich auf alle Unfälle, auch wenn sie nichts mit der Arbeitstätigkeit zu tun haben. Dabei gilt Sie rund um die Uhr und überall auf der Welt. Die private Unfallversicherung ist nützlich, da die meisten Unfälle im Haushalt oder in der Freizeit passieren. Besonders für Personen, die gerne riskante Sportarten betreiben, ist diese sinnvoll. Die private Unfallversicherung zahlt nämlich auch, wenn jemand durch einen Unfall dauerhaft körperlich beeinträchtigt ist.
Wann zahlt die Unfallversicherung nicht?
Die gesetzliche Unfallversicherung haftet nicht
Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt nur, wenn der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt des Unfalls eine Tätigkeit ausübt, die im sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Arbeitsstelle steht. Während die eigentliche Arbeit und der direkte Arbeitsweg also versichert sind, kann es bei anderen Tätigkeiten durchaus komplizierter werden. Wie sieht es beispielsweise bei Dienstreisen aus? Haftet die gesetzliche Unfallversicherung, wenn Sie im Homeoffice sind und sich verletzen während Sie private Post aus dem Briefkasten holen? Alle Fragen beantworten wir in diesem detaillierten Artikel zur gesetzlichen Unfallversicherung.
Die private Unfallversicherung haftet nicht
Bei der privaten Unfallversicherung hängt es von den Leistungen der jeweiligen Unfallversicherung ab. Es gibt allerdings Grundsätze, in denen die Private Unfallversicherung in der Regel nicht zahlt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Unfall passiert, während Sie unter Drogeneinfluss oder Alkoholeinfluss stehen oder während Sie eine Straftat begehen. In welchen Fällen die Private Unfallversicherung auch nicht zahlt, erfahren Sie in unserem Artikel zur privaten Unfallversicherung.
Was können Sie tun, wenn die Unfallversicherung nicht zahlt?
Hat eine andere Person den Unfall verursacht, können Sie immer prüfen, ob deren Haftpflichtversicherung für die Schäden aufkommt.
Zahlt die gesetzliche Unfallversicherung nicht und Sie haben keine private Unfallversicherung, gilt es zu beweisen, dass der Unfall mit Ihrer Arbeit in Verbindung steht. Ob die gesetzliche Unfallversicherung haften sollte, hängt also stark vom Einzelfall ab. Am besten kann dies ein auf Sozialversicherungsrecht spezialisierter Anwalt beurteilen.
Geht es um Unfälle außerhalb der Arbeit, sollten Sie zunächst abklären, welche Schadenfälle in Ihrem Vertrag mit dem privaten Unfallversicherer enthalten sind und welche Leistungen Ihnen zustehen. Bei Unsicherheiten über die Pflichten des Versicherers sollten Sie diesen auf jeden Fall kontaktieren. Eine Beratung durch einen Anwalt für Versicherungsrecht ist auch hier eine in jedem Fall eine sinnvolle Option.
In vielen Fällen kann es außerdem Sinn machen, bereits vor der Antragstellung einen spezialisierten Anwalt zu konsultieren. So lassen sich Fehler bei der Antragstellung vermeiden.
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