1. Gemeinsames Bankkonto fortführen
Wenn Sie oder Ihr Noch-Ehepartner die Scheidung einreichen, sollten Sie zeitnah das gemeinsame Bankkonto kündigen und ggfs. dafür vorhandene Vollmachten prüfen und diese widerrufen. Nicht nur damit Ihr Partner Ihnen kein Geld vom Konto entwenden kann, sondern auch um von vornherein Klarheit in Ihre Finanzen zu bringen, sollten Sie diesen Schritt tun.
2. Weiter zusammen in der gemeinsamen Ehe-Wohnung wohnen
Spätestens wenn die Scheidung beschlossene Sache ist, sollte ein Ehepartner aus der Wohnung oder dem gemeinsamen Haus ausziehen. Sie ersparen sich dadurch eine Menge an zusätzlicher Konfrontation und falls Sie Kinder haben, sollten Sie diesen auch einen Rückzugsort bieten, an dem sie nicht ständig in die Streitereien ihrer Eltern hineingeraten.
3. Falschaussage beim Trennungsjahr
Um eine Scheidung vor Gericht zu beantragen, muss erst das sogenannte Trennungsjahr vollzogen sein. Um die Scheidung schneller durchzubringen, mogeln einige Paare beim Startdatum des Trennungsjahres und datieren dieses auf einen früheren Zeitpunkt. Denken Sie am besten gar nicht darüber nach. Sie basteln sich damit nur einen Fallstrick: Verrät sich eine der Parteien bezüglich des Trennungsjahrs vor Gericht, ist das ein Grund für den Richter, das Scheidungsantrag kostenpflichtig zurückzuweisen. Womöglich droht Ihnen noch eine Anzeige wegen Prozessbetrugs.
4. Auf mündliche Zusagen verlassen
Rein rechtlich dürfen Sie Angelegenheiten, wie die Aufteilung Ihres gemeinsamen Hausrats, Verbindlichkeiten aus Ihrer Ehe sowie das Umgangsrecht für gemeinsame Kinder mündlich regeln. Sollten Sie jedoch nicht. Lassen Sie sich jegliche Vereinbarung im Bezug auf diese Regelungen von Ihrem Partner zumindest schriftlich geben und besprechen Sie dies am besten mit Ihrem Scheidungsanwalt. So vermeiden Sie spätere Missverständnisse oder kostspielige Streitigkeiten.
5. Einkommen reduzieren
Um möglicherweise hohen Unterhaltsverpflichtungen zu entgehen, bringt es Ihnen nichts, Ihr Arbeitsvolumen vorsätzlich zu reduzieren – etwa nur noch halbtags zu arbeiten – oder sogar zu kündigen. Passiert dies nicht betriebsbedingt oder von Arbeitgeberseite und ist eine eindeutige Benachteiligungsabsicht erkennbar, zieht das Gericht Ihr zuvor verdientes Einkommen als Berechnungsgrundlage heran.
6. Freiwillig auf Unterhalt verzichten
Wenn einer der Ehegatten finanziell bessergestellt ist und um eventuell das Scheidungsverfahren zu beschleunigen, können Noch-Ehegatten grundsätzlich auf nachehelichen Unterhalt verzichten. Bedenken sollten Sie hierbei aber, dass sich die private und finanzielle Lage jederzeit ändern kann und Sie zukünftig doch auf den Unterhalt angewiesen sein könnten. Wichtig: In besonderen Fällen, wenn der Ex-Partner etwa auf Sozialhilfe angewiesen ist, kann der Unterhaltsverzicht vor Gericht angefochten werden.
7. Auf Hilfe verzichten
Kinder im jungen Alter leiden oft sehr stark unter der Scheidung ihrer Eltern. Meist sind die Eltern aber zu sehr mit der Scheidung und sich selbst beschäftigt, sodass nicht ausreichend Zeit ist, sich um die Bedürfnisse der Kinder zu kümmern. Einen Mediator heranzuziehen, der Ihre Kinder während der Scheidung begleitet, kann eine große Hilfe sein. Zudem sollten Sie sich selbst auch nicht davor scheuen, psychologische Hilfe zu holen, wenn Sie merken, dass Ihnen während der Scheidung alles über den Kopf wächst und etwa Ihr Berufsleben und Ihre sozialen Kontakte darunter leiden.
8. Kinder instrumentalisieren
Wie bereits erwähnt: Kinder und Heranwachsende sind meist die Leidtragenden bei der Scheidung Ihrer Eltern. Denken Sie daher nicht nur an die eigenen Interessen und setzen Sie Ihre Kinder auf gar keinen Fall als Vermittler zwischen den Fronten ein. Das fängt alleine schon dabei an, Ihre Kinder zu bitten, Ihrem Noch-Ehepartner Botschaften zu überbringen oder ihn zu einem bestimmten Tatbestand auszufragen.
9. Gerichtstermin versäumen
Egal, wie einverstanden oder nicht Sie mit der Scheidung sind: Liegt die gerichtliche Vorladung zum Scheidungstermin auf dem Tisch, müssen Sie diesen wahrnehmen. Unentschuldigtes Fehlen zögert die Scheidung zwar (unnötig) hinaus, kostet Sie aber auch ein saftiges Ordnungsgeld.
10. Rosenkrieg
Ein gerichtlich ausgetragener Rosenkrieg lohnt sich in den meisten Fällen nur für die Bankkonten der Anwälte. Für alle anderen Beteiligten der Scheidung kosten die Streitigkeiten jede Menge Geld und Nerven. Sind die Fronten zwischen Ihnen und Ihrem Ex-Partner so verhärtet, dass Einigungen oder Absprachen zwischen Ihnen persönlich nicht mehr möglich sind, lassen Sie zumindest die Anwälte fair verhandeln. Verläuft eine Scheidung einigermaßen reibungslos, kann sie innerhalb von vier Wochen erledigt sein. Im Falle eines Rosenkriegs und Streitigkeiten über mehrere Instanzen hinweg kann sich das Verfahren über Jahre hinziehen.
Unsere Rechts-Redaktion setzt sich intensiv mit verbraucherrelevanten Rechtsthemen auseinander und bereitet sie in enger Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten und Experten so auf, dass man sie auch ohne Staatsexamen versteht. Bei uns finden Sie Ratgeber-Artikel zu Rechtsgebieten wie Scheidungsrecht, Arbeitsrecht, Medizinrecht, dem Abgassskandal oder diversen Geldanlage-Themen.
Claudia Sturm ist Gründerin und Geschäftsführerin der CSR Sturm Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Zusammen mit Rechtechteck verhilft sie getrennten Paaren zu einer einvernehmlichen Scheidung. Sie hat stets einen Blick über den Tellerrand hinaus und geht unkonventionelle Wege. Als Rechtsanwältin ist sie spezialisiert auf Allgemeines Zivilrecht, Familienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckungsrecht. Sie ist Lehrbeauftragte der Hochschule Heilbronn, Referentin zahlreicher Fachvorträge und Autorin juristischer Fachartikel.