Zusammenfassung
- Arbeitgeber missbrauchen teilweise die befristete Beschäftigung.
- Durch eine Entfristungsklage können Arbeitnehmer erreichen, dass ihr Arbeitsverhältnis in eine unbefristete Beschäftigung umgewandelt wird.
Befristung von Arbeitsverträgen
Grundsätzlich ist die Befristung des Arbeitsvertrags eine sinnvolle Option, wenn Unternehmen nur zeitlich begrenzt Bedarf an Arbeitskräften haben. Immer öfter kommt es aber auch bei eigentlich regulären Stellen dazu, dass sie kalendermäßig befristet oder zweckbefristet sind. Meist wird den Bewerbern im Vorstellungsgespräch dann suggeriert, dass eine Weiterbeschäftigung im Rahmen des Möglichen liegt. Kurz vor Ablauf der Befristung wird dann aber dem Mitarbeiter mitgeteilt, dass es nicht zu einer Entfristung kommt und er seinen Arbeitsplatz demnächst räumen muss. In manchen Fällen kann man die Entfristung über eine Entfristungsklage erzwingen.
Wann Befristungen gültig sind und wann eine Entfristungsklage erfolgversprechend ist, erfahren Sie in unserem Artikel zu befristeten Arbeitsverträgen. Hier erfahren Sie, wie Sie sich wehren, wenn die Befristung unzulässig war und daher eine Entfristung möglich ist.
Entfristung und Entfristungsklage
Zunächst sollten Sie Ihren befristeten Arbeitsvertrag mit dem dort angegebenen Ende des Beschäftigungsverhältnisses immer als endgültig betrachten. Schließlich haben Mitarbeiter keinen Anspruch auf eine frühzeitige Mitteilung über eine mögliche Entfristung durch den Arbeitgeber.
Nicht immer ist eine Befristung aber auch zulässig. Eine fehlerhafte Befristung des Arbeitsverhältnisses kann dann die Unwirksamkeit der Befristung zur Folge haben. Nach §16 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) gilt bei Rechtsunwirksamkeit der Befristung der Arbeitsvertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen. Eine fehlerhafte Befristung kann vorliegen, wenn der Arbeitgeber einen befristeten Vertrag nach dem anderen in derselben Tätigkeit anbietet. Diese Kettenbefristung muss sachlich begründet sein, sonst ist sie unwirksam. Wann und ab wie vielen befristeten Verträgen eine Rechtsmissbräuchlichkeit – und damit die Möglichkeit der Entfristung – vorliegt, muss anhand des konkreten Einzelfalls entschieden werden. Ein Arbeitsrechtsexperte kann Sie dabei beraten. Mithilfe einer sog. Entfristungsklage beim Arbeitsgericht ist es möglich, diese Unwirksamkeit geltend zu machen.
Außerdem ist für die wirksame Befristung auch die Schriftform erforderlich. Das bedeutet, dass der Arbeitsvertrag (auch vom Arbeitgeber) handschriftlich unterschrieben sein muss. (Alternativ wäre auch eine qualifizierte elektronische Signatur möglich.) Das Landesarbeitsarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat daher entschieden, dass eine eingescannte Unterschrift nicht genügt und hat den letzten befristeten Arbeitsvertrag einer Messe-Hostess daher entfristet (Urteil vom 16.32022, Az. 23 Sa 1133/21).
Das Ziel der Entfristungsklage ist die Entfristung. Doch in vielen Fällen bekommt man stattdessen nur eine Abfindung, die durch einen Vergleich vereinbart wird. Die Kosten der Entfristungsklage trägt jede Partei selbst. Es besteht aber auch die Möglichkeit, für Prozesse vor dem Arbeitsgericht Prozesskostenhilfe zu beantragen. Außerdem werden solche Fälle in der Regel von der privaten Rechtsschutzversicherung abgedeckt.
Laut §17 TzBfG gibt es für die Entfristungsklage eine Klagefrist: Innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Vertrages muss Klage erhoben sein. Ansonsten kann der Arbeitnehmer nicht mehr gegen die unzulässige Befristung klagen.
Sicherheitshalber sollten Sie sich rechtzeitig als arbeitssuchend melden, um eventuelle Sperrfristen in der Arbeitslosenversicherung zu vermeiden. Das gilt auch, wenn Sie bereits eine Entfristungsklage eingereicht haben und selbst dann, wenn eine Prozessbeschäftigung vereinbart wurde.