Nach unseren Informationen sind folgende Varianten des Modells Golf IV von VW bereits jetzt sicher vom Abgasskandal betroffen und die Ansprüche sind auch noch nicht verjährt. Die Besitzer solcher Fahrzeuge haben das Recht, ihr Auto zurückzugeben oder Schadensersatz zu verlangen. Rechtecheck hilft Ihnen dabei.
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Beim Volkswagen-Konzern kam der Abgasskandal 2015 ins Rollen. Bei einigen VW-Modellen dürften die ursprünglichen Ansprüche
aus dem Abgasskandal inzwischen verjährt sein. Aber auch hier können sich Diesel-Besitzer oft noch mit einem
Widerruf der Autofinanzierung wehren. Bei vielen anderen Modellen ist der Abgasskandal außerdem erst später aufgeflogen, beispielsweise
beim Motor EA288 oder bei den Varianten mit großem Hubraum.
Da der VW-Konzern „Plattformen“ für verschiedene Modelle der unterschiedlichen Marken verwendet, werden die Motoren auch bei den Tochter-Unternehmen eingesetzt. Daher sind neben VW auch Audi, Seat, Škoda und Porsche vom Abgasskandal betroffen.
Nicht nur VW ist vom Abgasskandal betroffen. Auch bei anderen Herstellern gab es bereits Rückrufe oder Ermittlungen, weil die Abgasreinigung nur auf dem Prüfstand richtig funktioniert. Wir gehen daher davon aus, dass auch Fahrzeuge der folgenden Hersteller vom Abgasskandal betroffen sind, sodass den Kunden Schadensersatz oder eine Rückgabe des Fahrzeugs zusteht: