Laut OLG Karlsruhe müssen Händler ihren vom Dieselskandal betroffenen Kunden einen mangelfreien Neuwagen aus der aktuellen Produktion geben – ohne Nutzungsentschädigung oder Aufpreis
Artikel auf tageschau.de lesenDie Musterfeststellungsklage gegen VW zieht sich voraussichtlich bis 2023. Das bedeutet, dass den Fahrzeugbesitzern wahrscheinlich eine noch höhere Nutzungsentschädigung abgezogen wird.
Artikel auf focus.de lesenIn einem Hinweisbeschluss erklärt der BGH, dass nach seiner vorläufigen Rechtsauffassung eine illegale Abschaltvorrichtung ein Sachmangel ist. Damit dürfte Schadensersatz anfallen.
Artikel auf zeit.de lesenPorsche zahlt 535 Mio. € Strafe, weil das Unternehmen seit 2009 fast 100.000 Autos mit illegaler Abschalteinrichtung verkauft hat. Forderungen von geprellten Kunden kommen noch dazu.
Artikel auf sueddeutsche.de lesenScheibchenweise kommen auch bei Mercedes immer mehr Manipulationsvorwürfe ans Licht. Auch hier wird es wohl noch mehr Rückrufe geben.
Artikel auf zeit.de lesenLaut einem Hinweisbeschluss des OLG Köln steht betrogenen Diesel-Kunden nicht nur eine Rückerstattung des Kaufpreises sondern auch Zinsen zu.
Artikel auf lto.de lesenNach Ansicht des OLG Köln kann ein Käufer eines Mogel-Diesels auch dann vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn er dem Rückruf bereits gefolgt ist und er das Auto danach weiter genutzt hat.
Artikel auf lto.de lesenOpel muss die Modelle Zafira, Cascada und Insignia zurückrufen, um die Motorsteuerungssoftware austauschen zu lassen.
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