Nach unseren Informationen sind folgende Varianten des Modells Scenic von Renault bereits jetzt sicher vom Abgasskandal betroffen und die Ansprüche sind auch noch nicht verjährt. Die Besitzer solcher Fahrzeuge haben das Recht, ihr Auto zurückzugeben oder Schadensersatz zu verlangen. Rechtecheck hilft Ihnen dabei.
Nach unseren Informationen stehen bei den folgenden Varianten des Modells Scenic von Renault im Moment die Chancen schlecht, Entschädigung im Abgasskandal zu bekommen. Teilweise konnte dem Hersteller noch kein Betrug nachgewiesen werden, teilweise sind die Ansprüche wahrscheinlich verjährt. Die Rechtsprechung ändert sich hier aber ständig, daher macht es Sinn, sich schon einmal bei uns zu registrieren. Wir halten Sie dann auf dem Laufenden. Außerdem kann bei finanzierten Fahrzeugen oft ein Autokredit-Widerruf helfen.
Nicht nur Renault ist vom Abgasskandal betroffen. Auch bei anderen Herstellern gab es bereits Rückrufe oder Ermittlungen, weil die Abgasreinigung nur auf dem Prüfstand richtig funktioniert. Wir gehen daher davon aus, dass auch Fahrzeuge der folgenden Hersteller vom Abgasskandal betroffen sind, sodass den Kunden Schadensersatz oder eine Rückgabe des Fahrzeugs zusteht: