Nach unseren Informationen sind folgende Varianten des Modells Insignia B von Opel bereits jetzt sicher vom Abgasskandal betroffen und die Ansprüche sind auch noch nicht verjährt. Die Besitzer solcher Fahrzeuge haben das Recht, ihr Auto zurückzugeben oder Schadensersatz zu verlangen. Rechtecheck hilft Ihnen dabei.
Bei Opel sind bisher nur einzelne Modelle vom Abgasskandal betroffen. Daher können auch nur wenige Opel-Besitzer aufgrund des Abgas-Skandals Schadensersatz oder eine Rückerstattung verlangen.
Allerdings können auch viele Opel-Besitzer unter Umständen ihren Autokredit widerrufen. Außerdem dürften auch bei Opel noch keine Ansprüche verjährt sein.
Zudem gibt es Anzeichen dafür, dass Opel noch weitere Probleme hat. So sollen selbst bei einigen Modellen mit Otto-Motoren (also bei Benzinern) die Stickoxid-Werte zu hoch sein.
Opel-Kunden können sich bei uns registrieren, auch wenn ihr Fahrzeug noch nicht offiziell betroffen ist. Wir halten sie dann auf dem Laufenden, wenn wir auch für ihr Modell konkrete Hinweise
bekommen, dass eine Klage erfolgversprechend ist.
Nicht nur Opel ist vom Abgasskandal betroffen. Auch bei anderen Herstellern gab es bereits Rückrufe oder Ermittlungen, weil die Abgasreinigung nur auf dem Prüfstand richtig funktioniert. Wir gehen daher davon aus, dass auch Fahrzeuge der folgenden Hersteller vom Abgasskandal betroffen sind, sodass den Kunden Schadensersatz oder eine Rückgabe des Fahrzeugs zusteht: