Nach unseren Informationen sind folgende Varianten des Modells R-Klasse von Mercedes bereits jetzt sicher vom Abgasskandal betroffen und die Ansprüche sind auch noch nicht verjährt. Die Besitzer solcher Fahrzeuge haben das Recht, ihr Auto zurückzugeben oder Schadensersatz zu verlangen. Rechtecheck hilft Ihnen dabei.
Nach dem Volkswagen-Konzern dürfte Daimler am stärksten vom Abgasskandal betroffen sein. Bei Daimler ist der Abgasskandal allerdings erst deutlich später bekannt geworden als bei VW, daher sind
die Ansprüche auf Rückgabe oder Schadensersatz noch nicht verjährt. Vom Abgasskandal betroffen sind bei Mercedes insbesondere Fahrzeuge mit den Motoren OM651 und OM642, aber auch andere.
Auch bei den betroffenen Modellen von Daimler dürfte sich eine Klage besonders lohnen, da die Fahrzeuge meist teuer sind. Und auch wenn das eigene Modell (noch) nicht vom Abgasskandal betroffen ist,
können viele Mercedes-Fahrer unter Umständen ihren Autokredit widerrufen.
Nicht nur Mercedes ist vom Abgasskandal betroffen. Auch bei anderen Herstellern gab es bereits Rückrufe oder Ermittlungen, weil die Abgasreinigung nur auf dem Prüfstand richtig funktioniert. Wir gehen daher davon aus, dass auch Fahrzeuge der folgenden Hersteller vom Abgasskandal betroffen sind, sodass den Kunden Schadensersatz oder eine Rückgabe des Fahrzeugs zusteht: