Nach unseren Informationen sind folgende Varianten des Modells 425 von BMW bereits jetzt sicher vom Abgasskandal betroffen und die Ansprüche sind auch noch nicht verjährt. Die Besitzer solcher Fahrzeuge haben das Recht, ihr Auto zurückzugeben oder Schadensersatz zu verlangen. Rechtecheck hilft Ihnen dabei.
Mein Modell ist nicht aufgeführt
Die Bayerischen Motoren Werke (BMW) beteuern bisher, dass ihre Diesel „sauber“ sind. Dennoch musste auch BMW bereits erste Modelle zurückrufen, angeblich aufgrund eines Fehlers bei der Produktion. Für diese vom Abgasskandal betroffenen Modelle können BMW-Kunden Schadensersatz oder eine Rückabwicklung verlangen.
Da es durchaus möglich ist, dass auch bei BMW weitere Abgas-Manipulationen bekannt werden, können sich Kunden bereits jetzt bei uns registrieren, auch wenn ihr Fahrzeug noch nicht offiziell betroffen ist. Wir halten sie dann auf dem Laufenden, wenn wir auch für ihr Modell konkrete Hinweise bekommen, dass eine Klage erfolgversprechend ist. Außerdem können auch viele BMW-Besitzer unter Umständen ihren Autokredit widerrufen.
Nicht nur BMW ist vom Abgasskandal betroffen. Auch bei anderen Herstellern gab es bereits Rückrufe oder Ermittlungen, weil die Abgasreinigung nur auf dem Prüfstand richtig funktioniert. Wir gehen daher davon aus, dass auch Fahrzeuge der folgenden Hersteller vom Abgasskandal betroffen sind, sodass den Kunden Schadensersatz oder eine Rückgabe des Fahrzeugs zusteht: