Ab 01. April ist es für die meisten Motorradfahrer wieder soweit – die Motorrad Saison beginnt. Viele möchten auch schon früher starten, wenn es das Wetter zulässt. Zur Zeit des Coronavirus stellt sich nun die Frage, ob und in wie fern die öffentlichen Einschränkungen für Motorradfahrer gelten. Ist eine Motorrad Tour erlaubt? In den Bundesländern Deutschlands gelten dazu unterschiedliche Regelungen. Oft kommt es dabei auf Details an, die bestimmen, ob Sie Motorrad fahren dürfen oder nicht.
Generell wird von touristischen Reisen und auch Tagesausflügen abgeraten. Dabei ist es egal, ob man mit dem Auto oder mit dem Motorrad fährt.
Motorrad fahren als „normales Transportmittel“
Grundsätzlich gilt: Auf allen Wegen, die Sie noch zurücklegen dürfen, können Sie auch Motorrad fahren. Das gilt beispielsweise auf dem Weg zum Arzt, in die Arbeit oder für kleine Einkäufe. Hier ist Motorradfahren aus Infektionsschutz-Sicht sogar besser als beispielsweise der öffentliche Personennahverkehr.
Motorrad fahren für Urlaub, Ausflüge und Besuche
Das Beste in der Pandemie ist es, zu Hause zu bleiben. Urlaub ist (mit Motorrad oder anderen Verkehrsmitteln) ohnehin kaum möglich. Touristische Übernachtungen sind in Deutschland weitgehend verboten. Bei Reisen ins Ausland drohen (spätestens) auf dem Rückweg Quarantäne und Testpflicht. Selbst wer beispielsweise nur kurz über die Grenze nach Tirol fährt ohne dort überhaupt vom Motorrad abzusteigen, bekommt bereits Probleme bei der Wiedereinreise.
Auch von Tagesausflügen wird grundsätzlich abgeraten, sie sind in vielen Fällen aber möglich, auch mit dem Motorrad. Die Regelungen unterscheiden sich dabei nicht mehr nur zwischen den Bundesländern. Teilweise bestimmen die Landkreise und kreisfreien Städte, was noch erlaubt ist, beispielsweise in Bayern. Da wir diese Informationen hier nicht laufend für jeden Landkreis aktuell halten können, müssen sich interessierte Motorradfahrer auf den Websites der jeweiligen Landkreise selbst informieren. Starke Einschränkungen für (Motorrad-)Ausflüge gelten insbesondere in Landkreisen, in denen der 7-Tage-Inzidenzwert über 200 liegt. Teilweise gilt hier ein komplettes Ausflugsverbot, teilweise darf niemand in den Landkreis fahren oder niemand darf heraus, teilweise gilt auch eine Bewegungseinschränkung auf 15 Kilometer um den eigenen Wohnort. Daher sollte man sich nicht nur über die Regelungen am Zielort eines Motorrad-Ausflugs informieren, sondern auch über die Regelungen am eigenen Wohnort und in allen Landkreisen auf der Strecke.
Motorradfahren und Kontaktbeschränkungen
Die Kontaktbeschränkungen für Treffen mit Personen aus anderen Haushalten gelten grundsätzlich auch für Motorradfahrer. Das bedeutet, dass man sich nicht mit mehreren Freunden zu einem Motorrad-Ausflug verabreden sollte.
Verminderte Kfz-Versicherungen, wenn man nicht Motorrad fahren darf?
Leider gibt es keine pauschale Kostenerstattung oder Kostenverminderung aufgrund der Corona Krise. Solange das Motorrad im Straßenverkehr zugelassen ist, muss dieses eine Haftpflichtversicherung haben. Auch die Kfz-Steuer muss weiter bezahlt werden. Kosten könnten Sie nur dann sparen, wenn Sie das Motorrad ganz abmelden und vorübergehen nicht benutzen. Allerdings darf ein Motorrad ohne die Pflichtversicherung auch nicht im öffentlichen Raum stehen. Zudem sollten sie auch die Gebühren für Abmeldung und Anmeldung mit in Betracht ziehen. Eventuell ist aber eine Stundung der Kfz-Versicherung möglich.
Wenn Sie am Jahresende Ihrer Versicherung melden, dass Sie deutlich weniger Kilometer gefahren sind als vereinbart, bekommen Sie möglicherweise eine teilweise Erstattung.
Ein wichtiger Grund das Motorrad während der Corona Krise stehen zu lassen, ist die Gefahr, in einen Motorradunfall zu geraten. Bei Unfällen müssen Polizei und Rettungskräfte helfen. Diese haben zum einen bereits alle Hände voll mit der Corona Krise. Zum anderen erhöht sich das Infektionsrisiko, wenn Erstversorger oder sogar die Unfallzeugen Erste Hilfe leisten müssen. Außerdem werden zurzeit alle Krankenhausbetten für Corona Patienten gebraucht. Dies alles sind triftige Gründe, das Motorrad stehen zu lassen, auch wenn Sie Motorrad fahren dürfen. Der Sommer kommt schließlich nächstes Jahr wieder.
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