Suche

Deutschlands Anwaltsportal mit über 90.000 Einträgen


Services

Magazin

Citroen Abgasskandal

Auch im Abgasskandal bei Citroen dürfte den Eigentümern betroffener Fahrzeuge Schadensersatz zustehen – auch bei Benzinern.
2. Dezember 2021

Zusammenfassung

  • Der Citroën-Abgasskandal weitet sich aus.
  • Es scheint Beweise zu geben, dass das Management von PSA von den Abgasmanipulationen gewusst hat.
  • Besitzer der vom Citroen-Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge haben wohl Anspruch auf ein neues Fahrzeug oder eine Rückabwicklung.

Nach den Dieselskandalen bei VW, Mercedes, Fiat und anderen scheint es inzwischen auch einen Citroën-Abgasskandal zu geben. Daher machen sich auch die Besitzer von Wohnmobilen auf Basis des Citroen Jumper Sorgen. Die französische Behörde für Wettbewerb, Verbraucherschutz und Betrugsbekämpfung (DGCCRF) ging schon im April 2017 davon aus, dass Citroen vom Abgasskandal betroffen ist. Es scheint als hätten französische Ermittler auch Unterlagen gefunden, die belegen, dass PSA versucht hat, die illegalen Abschalteinrichtungen zu vertuschen. Dabei sollen die Manipulationen bis in den Vorstand von PSA bekannt gewesen sein. (Zu PSA gehörten u.a. die Marken Peugeot, Citroen und Opel. Inzwischen gehört PSA zusammen mit Fiat zu Stellantis.)

Auch die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt offenbar gegen Mitarbeiter von PSA. Dabei soll es um die Verwicklung von Geländewagen (SUVs) der Marken Peugeot, Mitsubishi und Citroen in den Abgasskandal gehen.

Ist mein DS oder Citroen vom Abgasskandal betroffen?

Noch ist nicht abschließend geklärt, welche Modelle vom Citroen-Abgasskandal betroffen sind. Allerdings gab es bereits 2020 Rückrufe, bei denen durch Software-Updates „erhöhte Stickoxidemissionen“ beseitigt werden sollten. Dabei wurden sowohl Citroen mit Diesel-Motor zurückgerufen als auch Benziner.

Der Rückruf bei den Benzinern erfolgte unter dem Herstellercode „GWK“, beim Kraftfahrtbundesamt läuft die Aktion unter der KBA-Referenznummer 009356. Der Rückruf wurde am 19.5.2020 veröffentlicht und umfasst folgende Citroen-Modelle aus dem Produktionszeitraum Februar 2017 bis April 2019:

  • Citroën C3
  • C3 Aircross
  • C-Elysee

Der Rückruf zum Citroen-Dieselskandal erfolgte am 30.9.2020 unter dem Herstellercode „GUM“ bzw. der KBA-Referenznummer 009356. Vom Abgasskandal sind folgende Diesel-Modelle von Citroen und DS der Baujahre 2013 bis 2015 betroffen:

  • C3 Picasso
  • C4
  • C4 Picasso
  • DS3
  • DS4
  • DS5

Der Citroen Jumper ist zwar mit dem Fiat Ducato baugleich, hat aber spätestens seit 2016 andere Motoren. Von 2011 bis 2016 stammte noch der 3,0l-Motor von Fiat. Daher ist zumindest diese Variante sehr wahrscheinlich vom Fiat-Abgasskandal betroffen. Auch die Besitzer eines bis her nicht betroffenen Citroen können sich hier registrieren. RECHTECHECK hält sie dann auf dem Laufenden. Es ist nämlich durchaus möglich, dass auch bei Citroen die Liste der vom Abgasskandal betroffenen Modelle noch länger wird. Außerdem haben einige Ausrüster von Campern wohl nicht ganz sauber gearbeitet, sodass bereits ab Werk viele Wohnmobile überladen waren. Auch dann steht den Kunden Schadensersatz zu.

Welche Rechte habe ich im Citroen-Abgasskandal?

Falls der vom Abgasskandal betroffene Citroen noch Gewährleistung hat, stellt das nach Ansicht des BGH einen Sachmangel dar. Dann hat man grundsätzlich Anspruch auf Nachbesserung, Nacherfüllung, Rücktritt oder Minderung gegenüber dem Händler:

  • Nachbesserung bedeutet, dass der Mangel beseitigt wird. Normalerweise muss man dem Händler zunächst diese Möglichkeit geben. Es ist aber unwahrscheinlich, dass ein Gericht einen Citroen-Fahrer dazu zwingt, dafür das Software-Update zu akzeptieren. Schließlich stammt es von dem Hersteller, der auch ursprünglich betrogen hat. Außerdem kann es durch Updates zu Mehrverbrauch und anderen Problemen kommen?
  • Nacherfüllung: Man gibt das Auto zurück und erhält ein aktuelles Modell, das tatsächlich den Abgasvorschriften entspricht. Das ist nach einem BGH-Urteil möglich und dürfte oft die attraktivste Option sein.
  • Rücktritt: Der Kauf wird rückabgewickelt. Dabei wird vom Kaufpreis eine Nutzungsentschädigung abgezogen.
  • Minderung: Der Kaufpreis wird nachträglich reduziert. Üblich sind im Abgasskandal bis zu 20 %.

Nach der Gewährleistungsfrist hat man gegenüber dem Hersteller Anspruch auf Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung. Dabei wurde in mehreren BGH-Urteilen zum Abgasskandal gegen andere Hersteller festgestellt:

  • Voraussetzung für die sittenwidrige Schädigung ist, dass der Citroen eine illegale Abschalteinrichtung einsetzt und PSA sich bewusst war, dass damit gegen Gesetze verstoßen wird. Da PSA offenbar sogar versucht hat, seine Abschalteinrichtungen besser zu tarnen, dürfte das im Citroen-Abgasskandal gegeben sein.
  • Bei einer sittenwidrigen Schädigung haben die Kunden einen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufs: Man gibt seinen Citroen oder DS an Stellantis zurück und erhält dafür seinen Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung. Die Erstattung ist dabei meist deutlich höher als der Wert auf dem Gebrauchtwagenmarkt.
  • Auch die Käufer von Gebrauchtwagen, die vom Abgasskandal betroffen sind, haben Anspruch auf Schadensersatz.

Selbst bei Fahrzeugen von Citroen und DS, für die es bisher noch keinen Rückruf gab, haben die Eigentümer teilweise die Option, ihr (möglicherweise vom Citroen-Abgasskandal betroffenes) Fahrzeug loszuwerden. Das gilt zumindest dann, wenn das Fahrzeug direkt beim Autohändler finanziert wurde – über einen Autokredit oder Leasing. Da die PSA-Bank bei ihren Verträgen teilweise Formfehler gemacht hat, können diese Kunden oft vom Autokredit-Widerrufsjoker profitieren. Ähnliches gilt für andere Banken, die z.B. mit Gebrauchtwagen-Händlern zusammenarbeiten. Auch in diesem Fall kommt es zu einer Rückabwicklung.

Autor

Robert hat als Diplomkaufmann und Wirtschaftsingenieur nicht nur die besten Voraussetzungen dafür, den reibungslosen Ablauf der Webseite sicherzustellen, sondern auch den perfekten Background, um vor allem komplexe Wirtschafts-Themen nutzerfreundlich und nachvollziehbar aufzubereiten. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Abgasskandal, Geldanlage, Kreditrecht, Flugrecht und Versicherung. Nach seinem Ausscheiden bei RECHTECHECK wechselte Robert zur Nürnberger Werbeagentur BESONDERS SEIN.

Das könnte Sie auch interessieren: