Eine Bahnverspätung ist oft stressig und ärgerlich, zumal Sie für das Ticket gezahlt haben. Dank der Eisenbahn-Fahrgastrechte-Verordnung Nr. 1371/2007 können Sie sich bei einer Verspätung jedoch einen Teil oder sogar den vollen Ticketpreis erstatten lassen. Im Gegensatz zu den Fluggastrechten gilt diese Regelung auch, wenn die Verspätung aufgrund von außergewöhnlichen Umständen, wie z.B. Streik, schlechtem Wetter oder einem Unfall auftritt.
Prinzipiell gilt die EU-Fahrgastrechte Verordnung für alle Bahnunternehmen (z.B. Deutsche Bahn (DB) oder Flixtrain) in EU-Ländern und bei grenzüberschreitenden Fahrten innerhalb der EU. Ähnliche Regelungen gelten übrigens auch bei Bus-Verspätungen.
Bahn Verspätung Erstattung – Wie viel steht mir zu?
Wie hoch Ihre Entschädigung ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zum einen natürlich von Ihrem Ticketpreis (bei Hin- und Rückfahrtticket wird der Preis halbiert) und zum anderen von der Dauer der Verspätung am Zielort.
- Ab 60 Minuten Verspätung: Erstattung von 25% des bezahlten Fahrpreises
- Ab 120 Minuten Verspätung: Erstattung von 50% des bezahlten Fahrpreises
Sollten Sie im Besitz einer Bahncard 100 oder einer Zeitkarte (z.B. Monatskarte, Länder-Ticket, Schönes-Wochenende-Ticket) sein, so gelten für Sie die folgenden pauschalen Erstattungen ab einer Verspätung von 60 Minuten.
Zu Beachten ist dabei, dass die deutsche Bahn erst ab einem Betrag von 4 Euro ausbezahlt, weshalb Sie Zeitkarten im Nahverkehr sammeln und gemeinsam einreichen sollten.
Bahn Verspätung Erstattung – Wie komme ich an mein Geld?
Um die oben genannte Entschädigung zu erhalten, müssen Sie das DB Fahrgastrechteformular ausfüllen und zusammen mit einer Kopie Ihrer Fahrkarte einreichen. Schicken Sie die Unterlagen dafür an das Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt am Main.
Schneller geht es, wenn Sie eine schriftliche Bestätigung über die Verspätung haben (diese erhalten Sie vom Zugpersonal). Gehen Sie direkt in ein DB-Reisezentrum und geben Sie das ausgefüllte Formular sowie Ihr Originalticket dort ab und erhalten Sie Ihre Erstattung in bar zurück. Sollten Sie die Fahrt über ein Handyticket gebucht haben, so drucken Sie einfach die Buchungsbestätigung, die per E-Mail kam, aus oder fügen Sie das Onlineticket an.
Sobald die Gültigkeit Ihrer Fahrkarte abgelaufen ist, haben Sie 1 Jahr Zeit, um Ihre Erstattung einzufordern. Für Jahreskarten-Nutzer heißt das, dass sie Ansprüche aus knapp 2 Jahren auf einmal einfordern können.
Sollten Sie keine Lust auf den lästigen Papierkram und das Ausfüllen der Formulare haben, können Sie mit Hilfe von RefundRebel* an Ihre Erstattung kommen. Das Fahrgastrechteformular müssen Sie nicht mehr ausfüllen und Sie können Ihren Anspruch bequem online in weniger als 2min. geltend machen. Nachdem RefundRebel für Sie bei DB oder einem anderen Zugunternehmen „rebelliert“ hat, wird Ihnen Ihr Geld überwiesen.
Weitere Fahrgastrechte…
… bei angekündigter Verspätung
Neben den finanziellen Erstattungen bei einer Verspätung haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, ab einer angekündigten Verspätung von mindestens 20 Minuten einen anderen Zug zu wählen. D.h. die Zugbindung ist in diesem Fall aufgehoben und Sie können Ihre Fahrt beispielsweise in einem ICE statt einem IC antreten. (ICE Sprinter sind ausgenommen.)
Im DB-Navigatorkönnen Sie einen Verspätungs-Alarm setzen und sich die Live Auskunft Ihrer Fahrt anzeigen lassen.
Wenn Sie bereits vor Antritt der Reise wissen, dass Ihr Zug mit einer Verspätung von 60 Minuten oder mehr am Zielbahnhof ankommt, haben sie zudem die Möglichkeit, gänzlich auf die Fahrt zu verzichten und den gesamten Ticketpreis zurück zu erhalten oder zu einem späteren Zeitpunkt und/oder mit anderer Streckenführung zu fahren.
… bei besonders langen Verzögerungen
Sollte eine Übernachtung von Nöten sein, so muss die Bahn für die Unterkunft, sowie die Hin- und Rückfahrt zum Hotel aufkommen. Allerdings kann die Deutsche Bahn entscheiden für welches Hotel die Kosten übernommen werden.
… bei Verspätungen zu Nachtzeiten
Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, bei einer Verspätung ab einer Stunde, auf ein anderes Verkehrsmittel z.B. ein Taxi umzusteigen und sich die Kosten bis zu einer Höhe von 80 Euro erstatten zu lassen. Das gilt, sofern Ihr Zug zwischen 0 und 5 Uhr ankommt oder wenn der fahrplanmäßig letzte Zug ausfällt.
… während der Reise im Zug
Ab eine Fahrplanverzögerung von 60 Minuten haben Sie Anspruch auf Verpflegung, d.h. Mahlzeiten und Erfrischungsgetränke müssen Ihnen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Der Umfang der Verpflegung richtet sich dabei nach der Wartezeit. Sollten Ihnen keine Getränke angeboten werden fragen Sie gezielt beim Personal.
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Quellen: EU-Fahrgastrechte Verordnung, bahn.de
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