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Mercedes Abgasskandal vom EuGH neu aufgerollt

Abgasskandal: jetzt alle Dieselfahrzeuge betroffen
Abgasskandal: jetzt alle Dieselfahrzeuge betroffen
21. März 2023

Der Diesel Abgasskandal geht in eine neue Runde in Deutschland. Dies gilt für sämtliche Hersteller von Dieselfahrzeugen. Insbesondere für VW, Mercedes, BMW, Audi, Porsche, Opel, Fiat und die auf Fiat Motoren basierenden Wohnmobile, sowie alle anderen Hersteller die Dieselmotoren einsetzen.

In der heutigen Entscheidung des europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache C-100/21 in der die Mercedes Benz-GROUP vor dem Landgericht Ravensburg mit einer Schadensersatzklage überzogen wurde, ging es darum, dass Mercedes Schadensersatz leisten solle, der dadurch verursacht wurde, dass das Fahrzeug des Klägers ein Mercedes 220 CDI mit einem so genannten Thermofenster ausgestattet ist. Das Thermofenster bewirkt, dass die Abgasreinigung unter 17° und über 33° teilweise oder ganz abgeschaltet wird. Dadurch kommt es zu einem überdurchschnittlichen Anstieg der Stickoxid Emissionen, was zu einer dramatischen Umweltbelastung führt. Schon im Juni 2022 wurde durch die Schlussanträge des Generalstaatsanwaltes Rantos klargemacht, dass dem Kläger ein Schadensersatz aufgrund Vorliegens einer unzulässigen Abschaltvorrichtungen zusteht.

Nachdem sämtliche Hersteller von Dieselmotoren das so genannte Thermofenster exzessiv ausgelegt haben, wurde entschieden, dass ein fahrlässiges Handeln der jeweiligen Hersteller in Bezug auf die Abgasreinigung ausreichend ist um Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Dies gilt sowohl für Bestandsfahrzeuge wie auch für bereits verkaufte Fahrzeuge.

Die Betroffenen müssen nun gegen die jeweiligen Autokonzerne keine vorsätzliche oder sittenwidrige Schädigung mehr nachweisen. Es muss auch nicht mehr bewiesen werden, dass es sich um ein besonders verwerfliches Verhalten handelt.Allein das fahrlässige Handeln beim Einsatz einer unzulässigen Abschaltvorrichtung ist ausreichend. Den Klägern steht somit grundsätzlich Schadensersatz zu.

Besonders bedeutend ist dies unter anderen auch für den BMW-Konzern, der sich bisher immer relativ erfolgreich aus der Situation lavieren konnte. Damit ist nun Schluss!

Handeln Sie jetzt.

Die Möglichkeit, zu seinem Recht zu kommen, war noch nie so hoch

Derzeit, und insbesondere nach dem ergangenen Urteil des EuGH, erzielen vom Dieselskandal betroffene Autobesitzer, die gegen den VW-, Audi- oder Porsche-Konzern sowie gegen BMW, Fiat, Opel oder auch Mercedes  vorgehen, in der Regel eine Urteil, das die Rückgabe des Pkw bei Abzug der sogenannten Nutzungsentschädigung gegen Rückzahlung des Kaufpreises im Ergebnis sieht.

Verbraucher sollten deshalb alles daran setzen, ihre Rechte geltend zu machen und so einen Vermögensverlust zu vermeiden.

Nutzen Sie deshalb Ihre Rechte!

Alle Rechtsschutzversicherer in Deutschland decken nunmehr die jeweiligen Klagen gegen die Händler und die  Konzerne. Voraussetzung ist, dass die Rechtsschutzversicherung zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses existent war. Auch stehen mannigfaltige Prozessfinanzierer zur Verfügung, die Prozesskosten risikofrei übernehmen, sollte keine Rechtsschutzversicherung vorhanden sein.

Die Kanzlei Klamert & Partner Rechtsanwälte vertritt bundesweit eine Vielzahl von VW/Audi/Porsche/Mercedes/Fiat sowie BMW-Geschädigte und erzielt in den überwiegenden Fällen die obengenannten Ergebnisse, die zu Schadensersatz und Rückabwicklung des Kaufvertrages führen.

Rechtsanwalt Markus Klamert und sein Team der Klamert & Partner Rechtsanwälte stehen Ihnen für eine kostenfreie Ersteinschätzung jederzeit gerne zur Verfügung.

Die Rechtsanwaltskanzlei Klamert & Partner aus München gehört zu den führenden Kanzleien in Deutschland im Abgasskandal.

Autor

Markus Klamert ist Inhaber der Kanzlei Klamert & Partner aus München. Als Anwalt ist er Spezialist für Wirtschaftsrecht, Kapitalanlagerecht und Stiftungsrecht. Zusammen mit Rechtecheck hat er bereits tausenden Verbrauchern im Dieselskandal und beim Autokredit-Widerruf geholfen.

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