Nicht jeder gekündigte Arbeitnehmer hat automatisch das Recht auf eine Abfindung. Im Zuge einer Kündigungsschutzklage oder eines Aufhebungsvertrages wird allerdings häufig trotzdem eine verhandelt. Gute Chancen haben Sie immer dann, wenn Ihr Arbeitgeber fürchten muss, eine Klage deutlich zu verlieren, weil er etwa das Kündigungsschutzgesetz missachtet oder vielleicht sogar einen Mitarbeiter mit Sonderkündigungsschutz entlassen hat. Die Höhe einer Abfindung richtet sich nach Bruttogehalt und Beschäftigungsdauer und beträgt meistens 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Mit unserem Abfindungsrechner können Sie Ihre Abfindung berechnen. Alternativ bieten wir auch eine Tabelle an, aus der hervorgeht, wie viel Abfindung nach wie vielen Jahren Betriebszugehörigkeit man bekommen kann.
Im Einzelfall sind allerdings auch Summen weit über oder unter der sogenannten Regelabfindung möglich. Beachten Sie allerdings, dass mehr als 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr zu Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld führen können. Haben Sie eine Anschlussstelle sicher, muss Sie das zwar nicht stören, aber selbst dann stellt sich im komplexen Arbeitsrecht oft die Frage: Wurden Sie bei Ihrer Kündigung wirklich fair behandelt? Ein im Arbeitsrecht erfahrener Anwalt kann oft deutlich mehr für Sie herausholen als Sie selbst. Spätestens, wenn Sie eine Kündigungsschutzklage anstreben, sollten Sie auf fachkundige Unterstützung nicht verzichten.
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Bitte beachten Sie, dass Sie für eine Klage nur 3 Wochen Zeit haben – egal ob Sie die berechnete Abfindung bekommen oder Ihre Stelle behalten wollen.
Als Copywriter und Redakteur verarbeitet er seit mehr als einem Jahrzehnt komplexe Sachthemen in verständliche und auf den Leser maßgeschneiderte Inhalte. Bei Rechtecheck zeichnet er vor allem für den Bereich Arbeitsrecht und Kündigung verantwortlich.