Nach unseren Informationen sind folgende Varianten des Modells Octavia RS von Skoda bereits jetzt sicher vom Abgasskandal betroffen und die Ansprüche sind auch noch nicht verjährt. Die Besitzer solcher Fahrzeuge haben das Recht, ihr Auto zurückzugeben oder Schadensersatz zu verlangen. Rechtecheck hilft Ihnen dabei.
Škoda hat zwar die betrügerischen Diesel-Motoren nicht selbst entwickelt, aber von Volkswagen und Audi übernommen. Daher haben auch hier die Besitzer der vom Abgasskandal betroffenen Modelle Anspruch auf Rückgabe oder Schadensersatz. Leider dürften auch bei Škoda für manche Modell-Varianten die Ansprüche bereits verjährt sein. Allerdings gibt es auch viele Modelle, bei denen die Kunden ihre Ansprüche noch durchsetzen können. Außerdem können auch Škoda-Fahrer unter Umständen ihren Autokredit widerrufen.
Nicht nur Skoda ist vom Abgasskandal betroffen. Auch bei anderen Herstellern gab es bereits Rückrufe oder Ermittlungen, weil die Abgasreinigung nur auf dem Prüfstand richtig funktioniert. Wir gehen daher davon aus, dass auch Fahrzeuge der folgenden Hersteller vom Abgasskandal betroffen sind, sodass den Kunden Schadensersatz oder eine Rückgabe des Fahrzeugs zusteht: