Lernen sie uns kostenfrei kennen
Sonstiges Vermögen
Zum gemeinsamen Vermögen zählen alle größeren gemeinsamen Anschaffungen wie z.B. gemeinsame Fahrzeuge, Aktien, Kunstgegenstände, etc. Sollten Sie nicht sicher sein, wählen Sie „weiß nicht“
Was ist eigentlich eine „Einvernehmliche Scheidung“?
Bei einer Einvernehmlichen Scheidung wird für beide noch- Ehepartner nur ein Anwalt benötigt. Ein Ehepartner nimmt sich einen Anwalt und der andere Ehepartner stimmt den Scheidungsbedingungen zu.
Natürlich sollten sich die noch-Ehepartner dazu bei den zu klärenden Punkten weitestgehend einig sein. Sollte Uneinigkeit in einigen Punkten bestehen, so beraten unsere Partneranwälte gerne oder Vermitteln einen erfahrenen Mediator (oft selbst ein erfahrener und unabhängiger Rechtsanwalt).
Durch eine einvernehmliche Scheidung spart sich das noch-Ehepaar Nicht nur einen Anwalt, sondern verhindert oftmals auch einen langen Und kostspieligen Gerichtsprozess.
Sollte keine Einigkeit der noch-Ehepartner erzielt werden können, besteht nach wie vor die Möglichkeit, dass der zweite Ehepartner einen eigenen Anwalt beauftragt.
Was ist eigentlich eine „Scheidungsfolgenvereinbarung“?
Um eine Scheidung vollziehen (Gerichtstermin) zu können, muss das Noch-Ehepaar die wichtigsten Scheidungsfolgen (z.B. Unterhalt, Sorgerecht etc.) vorher geklärt haben.
Diese Punkte werden normalerweise in einem Ehevertrag geregelt. Wenn Sie keinen Ehevertrag haben, können Sie diese Punkte mit einer so genannten Scheidungsfolgenvereinbarung klären.
Diese wird nach der Eheschließung bzw. Trennung geschlossen und regelt alle Punkte verbindlich und außergerichtlich, die aufgrund einer Scheidung ohnehin geregelt werden müssen.
In einem solchen Vertrag können Sie also lange vor dem gerichtlichen Scheidungstermin die Folgen der Ehescheidung vereinbaren. Zudem vermeidet das Ehepaar durch diese Vereinbarung eine gerichtliche Entscheidung über die verschiedenen Scheidungsfolgen, die nicht ihren Vorstellungen entspricht.
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung muss ebenso notariell beurkundet werden wie ein Ehevertrag und es fallen ebenso die gesetzlich vorgeschriebenen Kosten dafür an. Diese richten sich unter anderem nach den zu regelnden Punkten sowie den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Noch-Ehepartner.
Diese Kosten sind jedoch in den meisten Fällen sehr gut investiertes Geld, da somit langwierige und teure Rechtsstreite oftmals verhindert werden können.
Bei RECHTECHECK werden Sie an einen spezialisierten Anwalt vermittelt. Dieser erstellt gemeinsam mit Ihnen den Entwurf Ihrer Scheidungsfolgenvereinbarung, berät Sie ausführlich und steht Ihnen immer zur Seite. Der Entwurf wird dann an einen Notar bei Ihnen vor Ort übermittelt, bei dem Sie die Vereinbarung unterzeichnen. Insgesamt fallen für Sie keine Zusatzkosten, sondern nur die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren an. Gerne erstellt Ihnen unsere Partnerkanzlei ein unverbindliches Angebot.