Das „Netzwerk Arbeitsrecht“ besteht u.a. aus:
Unsere Anwälte für Arbeitsrecht helfen Ihnen schnell und unkompliziert
- Sie wollen sich gegen eine Kündigung Ihres Arbeitsvertrages zur Wehr setzen oder eine unberechtigte Abmahnung angreifen?
- Sie wollen einen Aufhebungsvertrag verhandeln oder gestalten?
- Ihnen geht es um eine Abfindung im Arbeitsverhältnis?
Unsere modernen Kanzleien für Arbeitsrecht setzen sich für die Rechte von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen ein. Aufgrund der langjährigen und gebündelten Erfahrung erzielen die Rechtsanwälte die besten Ergebnisse bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit Ihrem Arbeitgeber. Sie stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung und sind für Sie da, wenn es ernst wird. Dabei behalten Sie als Mandant die Kontrolle über den Ablauf des Verfahrens und die entstehenden Kosten.
Sie haben eine Kündigung erhalten oder sollen einen Aufhebungsvertrag unterschreiben? Dann ist juristisch kompetente Unterstützung zwingend erforderlich. Wir vertreten Ihre Interessen und kümmern uns mit Nachdruck um Ihre Angelegenheit.
Unsere Rechtsanwälte sind seit vielen Jahrzehnten leidenschaftlich auf dem Gebiet des Arbeitsrechts für Arbeitnehmer tätig. Wir vertreten unsere Mandanten schwerpunktmäßig im Kündigungsschutz bzw. Kündigungsschutzrecht und natürlich auch bei allen anderen arbeitsrechtlichen Fragen – außergerichtlich und ebenfalls bei allen deutschen Arbeitsgerichten in allen Instanzen.
„Netzwerk Arbeitsrecht“ – Ihr erster Ansprechpartner im Arbeitsrecht
Unsere Fachanwälte und Rechtsanwälte stehen Ihnen in unserem Kanzleiverbund als Spezialisten mit langjähriger Erfahrung und mit der Kompetenz im Arbeitsrecht zur Seite.
Wir bearbeiten alle Themen im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht und gewährleisten Ihnen dabei eine weitsichtige und zielorientierte Unterstützung, unter anderem bei der Vorbereitung und Abwehr von Kündigungen, bei Verhandlungen
über Abfindungen und Aufhebungsverträgen und bei besonderen betrieblichen Strukturmaßnahmen.
Die zusätzliche Qualifikation als Fachanwalt für Handels – & Gesellschaftsrecht gewährt bei den häufigen Berührungspunkten zwischen Arbeitsrecht und Gesellschaftsrecht eine optimale Betreuung in diesen Bereichen.